Wie zu Adolfs Zeiten

Um die Ausbreitung gefährlicher Krankheiten zu verhindern, darf der Staat die Grundrechte seiner Bürger einschränken – aber jeder Eingriff muss verhältnismäßig sein. Die Maßnahme muss wirklich dazu dienen, eine Pandemie zu begrenzen und Leben zu retten. Und sie darf nur Menschen betreffen, die eine Gefahr darstellen, statt jeden unterschiedslos einzuschließen. Bei einer Reihe der erlassenen Einschränkungen ist das allerdings zweifelhaft.

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In Bayern hebt sich dazu die CSU als Schwesterpartei der CDU besomders hervor. Da steckt noch viel genetische Nazi-DNA in deren Gehirnen.

Gleich nach 1945 hat sich der Nazirichter und Blutscherge Willi Geiger(wikipediaeintrag) aus Oberfranken der Sache angenommen und wurde bis zum Bundesverfassungsrichter hochgehievt. Er war Protegé des Politikers der DDP und FDP und Rechtsanwaltes Thomas Dehler(wikipediaeintrag) aus Oberfranken.

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Zwangsabzocke NEIN