Verletzung meiner Wohnung

Es liegt kein Einverständnis dafür vor, dass mit einem aufgeschaltetem Signal Wellen in meine Wohnung eindringen. Es gibt bereits technische Möglichkeiten, Rundfunkprogramme über Kabel zu verteilen und damit sind dann auch Abrechnungsmöglichkeiten vorhanden. Die Abrechnungen können dann vollautomatisch erfolgen, ohne dass eine Rechtsverletzung vorliegen würde, wie bei der gegenwärtigen Methode, rechtswidrig das Bedürfnis zu wohnen, die Wohnung zu besteuern.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 13 

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
 
siehe auch:

Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion.

16. Mai 2012 | von Zaid Mansour

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