Verhältnismäßig?

„Aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgt, dass der Staat die möglicherweise infek­tiösen Bürger nicht übermäßig belasten darf, die möglicherweise von einer Infektion be­drohten Bürger aber auch nicht vor jeder Ansteckungsgefahr schützen muss“, kommen­tierte Jochen Taupitz, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäi­sches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim, das Konzept.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/115395/COVID-19-Drosten-schlaegt-neues-Konzept-fuer-Infektionseindaemmung-vor

Das üble Geheule der Landesminister wegen der fehlenden Krankenhausbetten und des fehlenden Personals ist wohl scheinheilig.

Krankenhausbetten: Heute…… 497.200  …. 1998 waren es 571.600

unter den Augen des Staates wurde massiv das Gesundheitssystem ruiniert. Mehr und mehr wurde die staatliche Gesundheitsfürsorge in die Hände von Profitgeiern gegeben. Fahrlässigerweise wurde nicht im gleichen Umfange das Staatsvolk reduziert. Der Söder hat nur mal als Beispiel sowohl ein uneheliche Tochter produziert als auch mit Karin Baumüller-Söder eine Tochter und zwei Söhne. Das nennt man Überproduktion als Gegensatz zur so oft beschworenen/bejammerten und unbewiesenen Übersterblichkeit.