April 2017
Die Belästigungen durch den Ulrich Wilhelm nehmen einfach kein Ende. Und so bekommt er einen neuen Brief und an seine Untergebenen schicke ich eine Mail damit die wissen, mit was für einen sie arbeiten.
November 2016
Ulrich Wilhelm(Jurist CSU Intendant Bayerischer Rundfunk) hat veranlasst, dass ein selbstständiger Freiberufler(Gerichtsvollzieher in Hof) gesetzwidrig hoheitliche Handlungen vornehmen muss. Er weiß es als Jurist undJournalist, der ständig mit den Großen der Welt zu tun hatte, dass das Beleihungssystem für Freiberufler gesetzwidrig ist. Er kam aus einem Hause, in dem der Vater Jurist(Dr.) und die Mutter Richterin war. Für die Schändlichkeit seines Handelns findet man kaum was im netz. Näheres in der Begründung der vorstehenden Behauptung.
Ulrich Wilhelm hat in der Hofer Justiz mächtige Fürsprecher, denen ganz offensichtlich das Grundgesetz nicht bekannt ist. Das muss ein aufmerksamer Leser dieses Blogs erkennen, wenn sogar der Amtsgerichtsdirktor bekennt, für ihn sei alles in Ordnung.
FAZ, 29.10.2016 von Michael Hanfeld
[..] Ulrich Wilhelm [..]: „ARD und ZDF seien ein wirksames Mittel gegen politischen Extremismus: „In den Ländern, in denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk stark und von hoher Qualität ist“, gebe es „weniger Radikalismus, weniger Extremismus und einen höheren gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sie seien „weniger anfällig für Korruption, Radikalisierung und dergleichen.“ [..]
wo lebt dieser Mann?
Jetzt gehen die gesetzwidrigen Belästigungen durch den Ulrich Wilhelm wieder weiter. Eine Bestätigung für die Nichtverletzung meiner Grundrechte hat er nicht abgegeben.
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Meine Antwort an den Ulrich Wilhelm:
Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof
Einschreiben/Rückschein
Herrn Ulrich Wilhelm Intendant und
Beitragsservice Köln
c/o
Bayerischer Rundfunk(BR)
Rundfunkplatz 1
80385 München
Hof, 14. 11.2016
Seht geehrter Herr Wilhelm, Hallo Beitragsservice,
Beitragsnummer XXXXXXXX wird abgelegt unter https://www.zwangsabzocke-nein.de
das von ihnen Herr Wilhelm vermutlich veranlasste Schreiben des Beitragsservice vom 4. 11. 2016 – „Zahlung der Rundfunkbeiträge“ meine Person betreffend die angebliche Beitragsschuld, die ich bestreite und zurückweise, habe ich am 12. 11. 2016 unförmlich zugestellt ohne Benennung eines Verantwortlichen und ohne Unterschrift von einer nicht rechtsfähigen Firma „ARD ZDF Beitragsservice 50656 Köln erhalten.
Die von dieser nicht rechtsfähigen Firma behauptete Forderung bezieht sich auf eine pseudostaatliche Gesetzgebung, die nichtig aus folgendem Grunde ist. Der Rundfunkstaatsvertrag wurde unter Missachtung der Freiheitsgrundrechte der Bürger der BRD konzipiert. Der Rundfunkstaatsvertrag verletzt mich in meinem Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen.
Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist eine allgemein zugängliche Quelle.
Bedeutung „ungehindert“ laut Duden
„durch nichts behindert, aufgehalten, gestört „
Die Forderung dafür bezahlen zu müssen stellt eine Hinderung dar.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art. 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Art. 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Dieses ihr Schreiben vom 4.11.2016 ist nichtig. Es weist keinen Verantwortlichen aus, der seinen Wohnsitz im Inland haben muss und der unbeschränkt verklagbar sein muss.
Der guten Ordnung halber möchte ich sie daran erinnern, dass meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16 Juni 2014 und vom 24. Juni 2014 – wie schon in meinem Schreiben vom 14. Oktober 2014 bemängelt – noch nicht beantwortet wurden. Gleichzeitig möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine weitere Antwort auf das Schreiben vom 2..10.2015 an sie bereits unbeantwortet blieb. . Auch mein Schreiben vom 12.10.2015 wurde nicht beantwortet ebenso nicht die Schreiben vom 15.10.2015, 8.11.2015, 14.12.2015. Auch das Schreiben vom 23. Dezember 2015(Erklärung zum Vorbehalt der Zahlung) harrt noch auf eine Antwort.
Deshalb ging ich davon aus, dass sie meinen Einwendungen, gegen ihr Vorgehen bezüglich der Zwangsabzocke beschönigend “Rundfunkbeitrag” genannt, zustimmen.
Für ihre Forderungen gibt es keinen Rechtsgrund. Deshalb werde ich auch keinen Cent an sie bezahlen. Da sie ihre angebliche Forderung nicht durchsetzen wollen, verfällt diese augenblicklich.
Nur Gesetze dürfen in die Grundrechte eingreifen.
Sollte ihnen der Schriftwechsel beginnend mit dem Jahr 2013 nicht vorliegen, so können sie diesen im Internet abrufen unter der Webadresse zwangsabzocke-nein.de .
Ausdrücklich hinweisen möchte ich sie auf die Möglichkeit, mich vor einem ordentlichen Gericht zu verklagen, denn wir leben schließlich in einem Rechtsstaat. Das Landgericht Koblenz weist nach, dass die Rundfunkanstalt(SWR) keine Behörde ist.Beschluss 5 T 232/16 vom 16. September 2016. Die Charakterisierung trifft auch auf den BR zu.
Beachten sie jedoch auch, dass sie kein ordentliches Gericht finden werden, das für offentlich rechtliche Streitigkeiten grundgesetzlicher Art zwischen Verwaltung und Bürgern zuständig ist. Ausnahmegerichte siehe dazu Artikel 101 GG 1 – Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Rudolf Wöhrle
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Wieder nicht erkennbar wer den Brief angenommen hat. Muss man annehmen, dass das Dokument damit gefälscht wurde? Es könnte von irgendwem angenommen worden sein. Die Deutsche Post AG verlangt dafür ein erhöhtes Entgelt ohne den vom Kunden erteilten Auftrag ordentlich auszuführen. Wir leben anscheinend in einer Welt der Beliebigkeit und der ständigen Gesetzesverstöße. Die Amtswalterdem Schutz der Bürger verpflichtet schützen die Verbrecher vor dem Bürger,
Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof
Herrn Ulrich Wilhelm Intendant und
Beitragsservice Köln
c/o
Bayerischer Rundfunk(BR)
Rundfunkplatz 1
80385 München
Hof, 3. 12.2016
Seht geehrter Herr Wilhelm, Hallo Beitragsservice,
Ihr Schreiben vom 24.11.2016 habe ich am 30.11.2016 erhalten.
Beitragsnummer ………………. wird abgelegt unter https://www.zwangsabzocke-nein.de
Das von ihnen Herr Wilhelm vermutlich veranlasste Schreiben des Beitragsservice vom 24. 11. 2016 – „Rundfunkbeitrag“ meine Person betreffend und auch Ihre Kommunikation mit der Fa. Creditreform Mainz kann ich nicht nachvollziehen, weil mir dieser Schriftverkehr nicht vorliegt.
Die angebliche Beitragsschuld, die in Ihren dem Schreiben beiliegenden 4 Blättern behauptet wird, bestreite ich zum wiederholten Male.
Der guten Ordnung halber möchte ich sie daran erinnern, dass meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16 Juni 2014 und vom 24. Juni 2014 – wie schon in meinem Schreiben vom 14. Oktober 2014 bemängelt – noch nicht beantwortet wurden. Gleichzeitig möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine weitere Antwort auf das Schreiben vom 2..10.2015 an sie bereits unbeantwortet blieb. . Auch mein Schreiben vom 12.10.2015 wurde nicht beantwortet ebenso nicht die Schreiben vom 15.10.2015, 8.11.2015, 14.12.2015. Auch das Schreiben vom 23. Dezember 2015(Erklärung zum Vorbehalt der Zahlung) harrt noch auf eine Antwort.
Deshalb ging ich davon aus, dass sie meinen Einwendungen, gegen ihr Vorgehen bezüglich der Zwangsabzocke beschönigend “Rundfunkbeitrag” genannt, zustimmen.
Für ihre Forderungen gibt es keinen Rechtsgrund. Deshalb werde ich auch keinen Cent an sie bezahlen. Da sie ihre angebliche Forderung nicht durchsetzen wollen, verfällt diese augenblicklich.
Nur Gesetze dürfen in die Grundrechte eingreifen.
Sollte ihnen der Schriftwechsel beginnend mit dem Jahr 2013 nicht vorliegen, so können sie diesen im Internet abrufen unter der Webadresse https://zwangsabzocke-nein.de .
Das Landgericht Koblenz weist nach, dass die Rundfunkanstalt(SWR) keine Behörde ist.Beschluss 5 T 232/16 vom 16. September 2016.
a) Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen. Bereits die Homepage www.swr.de ist mit „Unternehmen“ überschrieben, von einer Behörde ist nicht die Rede. Die Rubrik „Der SWR“ führt als Menüpunkt „Unternehmen“, nicht „Behörde“ auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen – behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen.
b) Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch.
c) Eine Bindung an behördentypische Ausgestaltungen (Geltung des Besoldungsrechts oder der Tarifverträge bzw. der Gehaltsstrukturen) für den öffentlichen Dienst) fehlt völlig. Die Bezüge des Intendanten übersteigen diejenigen von sämtlichen Behördenleitern, selbst diejenigen eines Ministerpräsidenten oder Kanzlers, erheblich. Ein eigener Tarifvertrag besteht.
d) Die Tätigkeit wird nicht vom öffentlichen Dienst im Sinne von Art. 71 LV ausgeübt.
e) Öffentlich-rechtliche Vergabevorschriften beim Einkauf von Senderechten oder Unterhaltungsmaterial werden nicht angewandt, die Bezahlung freier Mitarbeiter und fest angestellter Sprecher entspricht nicht ansatzweise dem öffentlichen Dienst.
Diese Charakterisierung trifft auch auf den BR zu. Kein Behördenleiter, keine Beamten, kein Besoldungsrecht, siehe die bayerische Verfassung 9. Abschnitt „Beamte“ und Abschnitt 7 „Verwaltung“.
Daher auch kein Recht der Selbsttitulierung. Das ist privatwirtschaftlichen Unternehmen nicht erlaubt. Mit der Anstiftung des Gerichtsvollziehers zu einer gesetzwidrigen Tat an mir verübt(Eintrag in das Schuldnerverzeichnis am Vollstreckungsgericht in Hof) haben sie sich als Feind unseres Grundgesetzes offenbart. Sie Herr Wilhelm wissen es als Jurist am Besten, dass das angewendete Beleihungssystem für den freiberuflichen Inkassounternehmer(der sich als Obergerichtsvollzieher ausgibt) keine Ermächtigung aus dem Grundgesetz herleiten kann.
Ausdrücklich hinweisen möchte ich sie auf die Möglichkeit, mich vor einem ordentlichen Gericht zu verklagen, denn wir leben schließlich in einem Rechtsstaat.
Die heuchlerischen Äußerungen verschiedener bayerischer Politiker anläßlich des Geburtstages der bayerischen Verfassung
(1.12.2016) 70 Jahre Bayerische Verfassung: Am 1.12.1946 nahmen die Bürger des Freistaats in einer Volksabstimmung die ausgearbeitete Verfassung an. Daran erinnerte Bayerns politische Spitze um Ministerpräsident Horst Seehofer heute mit einem großen Festakt im Münchner Nationaltheater.
muss wohl als Petitesse unter dem Aspekt angesehen werden, wie die bayerische Politik und Justiz mit dem Bürger umspringt.
Dann las Seehofer noch aus seinem Lieblingsartikel 117 vor:
„Alle haben die Verfassung und die Gesetze zu achten und zu befolgen, an den öffentlichen Angelegenheiten Anteil zu nehmen und ihre körperlichen und geistigen Kräfte so zu betätigen, wie es das Wohl der Gesamtheit erfordert. Ein schöner Satz.“
Horst Seehofer
Warum hält er sich denn nicht erst mal selbst daran? Das fragt ein ratloser Bürger dieses Bayerns.
Noch so ein Heuchler!
Die brilliante bayerische Verfassung, so Festredner Professor Kirchhof, garantiere nicht nur Freiheit, sondern formuliere auch die Freiheits-Voraussetzungen.
„Ehe und Familie, Kinder, Schule und Hochschule, Religion und Religionsgemeinschaft – wir erleben also, dass sich die Freiheit nicht ereignen kann, wenn wir die Freiheits-Voraussetzungen nicht hegen und pflegen.“
Paul Kirchhof
Rudolf Wöhrle
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat sich in der mündlichen Verhandlung meiner Klage auf Barzahlung der Rundfunkgebühr nicht in die Karten blicken lassen. Wegen der Bedeutung und Kompliziertheit der Materie wird das Gericht am Montag-Nachmittag nochmals beraten und dann ein Urteil fällen, das den Parteien nach unbestimmter Zeit zugehen wird.
Update 26.Juli 2017
„1991 trat Ulrich Wilhelm in den Staatsdienst ein, zunächst im Bayerischen Innenministerium, wo er in der Kommunalaufsicht tätig war, später im Pressereferat. Im Juni 1993 – kurz nach der Wahl von Edmund Stoiber zum Bayerischen Ministerpräsidenten – wechselte Wilhelm in die Bayerische Staatskanzlei. Von Januar 1995 bis Ende 1998 war er dort verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. 1999 wurde er Pressesprecher des Ministerpräsidenten und der Bayerischen Staatsregierung. In der Staatskanzlei leitete Wilhelm in dieser Zeit die Medienabteilung, in der neben den klassischen Referaten Rundfunkrecht und Medienrecht auch die Filmförderung, das Verlagswesen, der Fernsehpreis und der Filmpreis angesiedelt waren. 2004 wurde Wilhelm Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst unter Staatsminister Thomas Goppel.
Nach der Bundestagswahl 2005 holte Angela Merkel Wilhelm im November als Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung sowie Regierungssprecher im Rang eines (beamteten) Staatssekretärs nach Berlin.“
Wie die medienkorrespondenz berichtet soll Ulrich Willhelm den ARD-Vorsitz übernehmen. Die Nähe zur Politik ist wohl nicht zu leugnen. Dieser Mensch lebt von zwangsabgepressten Rentenanteilen armer Rentner die mit einem Jahreseinkommen von 10 000 Euro ebensoviel Zwangsrundfunkbeitrag bezahlen müssen wie der Ulrich Wilhelm mit seinen mehr als 300 000 Euro Jahreseinkommen. Wir armen Leute sollen solidarisch mit diesen Gierlappen teilen.
Soweit ich informiert bin, zahlen Mitarbeiter in den sog. ör Rundfunkanstalten keinen Rundfunkbeitrag (sog. Mitarbeiterbonus). Somit dürfte Herr Intendant auch nichts zahlen. Ggf. korrigieren.