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Meine KLage 2016

Meine Klage vom 17. Dezember 2016 gegen den Gerichtsvollzieher Michael Rehwagen wurde noch nicht zur Verhandlung gestellt. Die Klage ist eine öffentlich rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art – daher ist eine Erinnerung an den Amtsgerichtsdirektor notwendig:

Da die Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechtsverletzung gem. Artikel 19 GG Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz in Verbindung mit Artikel 20 GG Abs. 3 keiner Verjährung unterliegt und auch keine Verfristung erlaubt ist diese unverzüglich weiterzuführen.

Ich zahle nun schon seit 2013 keinen Rundfunkbeitrag und diese zögerliche Haltung der Justiz legt den Gedanken nahe, die Rundfunkbeitragspflicht ist nicht gesetzlich geregelt.

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3 Jahre Korrespondenz mit der Justiz in Hof

mal eine Kurzfassung über 3 Jahre Brieffreundschaft mit der Justiz in Hof.

Allen Zahlungsaufforderungen der Rundfunkanstalt habe ich widersprochen und habe nicht gezahlt und werde auch nicht zahlen.

Die Richter:

am Amtsgericht Hof Jan Görden  als aufsichtführender Richter über den Gerichtsvollzieher fand alles in Ordnung was der öffentlich rechtliche Rundfunk behauptete. Auch der gegen das Grundgesetz verstoßende Gerichtsvollzieher handelt nach dem Gesetz, so behauptet Richter und Amtsgerichtsdirektor.

am Landgericht Hof xxxxx wies meine Beschwerde begründungslos ab und verwies an das Oberlandesgericht, die wollen ohne Arbeit nur Kohle machen.

Der Amtsgerichtdirektor Reiner Chwoyka  will offensichtlich auch nicht tätig werden.

Diverse Amtswalter der Justiz in Hof verweigern dem Bürger Auskunft zu geben über die gesetzliche Ermächtigung ihrer Handlungen.

Diverse Staatsanwälte unter dem leitenden OberstaatsanwaltGerhard Schmitt wollten meiner Aufforderung, die Festsetzungsbescheide zu überprüfen, nicht nachkommen.

Gegenwärtig läuft noch immer die Anzeige gegen den Obergerichtsvollzieher Michael Rehwagen wegen Grundrechtverletzung bei der Staatsanwaltschaft – habe Frist gesetzt.

Es wird immer verrückter im Tollhaus.  Mir flattert ein Wisch eines Oberstaatsanwaltes an der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ins Haus mit dem Verweis auf eine Beschwerde von mir. Ich habe gar keine Beschwerde eingereicht. Das werde ich natürlich zurückweisen und dem sogenannten Oberstaatsanwalt  den zugehörigen Schriftwechsel in Kopie vorlegen, wenn er es so will, dann soll er halt die Verantwortung von seinem sogenannten Oberstaatsanwalt am Amtsgerich Hof wegnehmen und selbst in die Verantwortung einsteigen.

Am Amtsgericht (zentrales Vollstreckungsgericht) läuft meine Forderung nach Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechtverletzung.

Es wurden zur Beantwortung meiner Korrespondenz schon mal Justizangestellte oder Rechtspfleger eingespannt. Das verstößt gegen das Grundgesetz.

Um all diese Schweinereien abzustellen braucht es wohl ein internationales Tribunal und verdammt viel Geld. Mir wird jedes mal schlecht wenn ich die Sonntagsreden unserer Politiker über unsere tolle Demokratie und den Rechtsstaat höre.