Staatsvertrag, Ratifizierung

Der „15. Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ wurde zwischen dem 15.und 21. Dezember 2010 von Herrn Seehofer unterzeichnet. Am 17. Mai 2011, stimmte der Landtag zu. Lt. Rechtslage soll bei Verträgen zwischen den Ländern keine gesonderte Ratifikation stattfinden. Der Vertrag wird durch die Zustimmung des Landtages Landesrecht.

Der „15. Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ bindet nun die Länder.

Der „15. Fünfzehnte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ bedarf allerdings zusätzlicher gesetzlicher Maßnahmen, damit der Bürger zur Zwangszahlung verpflichtet werden kann, Denn nur durch Gesetz darf in den Geldbeutel des Bürgers gegriffen werden.

Es steht die Frage im Raum, ob die Länder so ein bundesweit wirkendes Gesetz erlassen dürfen.

Wurde deshalb so ein Gesetz nicht beschlossen?