Professor Dr. Klaus Ferdinand Gärditz
Vorlesung Staatsrecht II – Grundrechte
Wintersemester 2018/19
Fraglich ist in diesem Rahmen allerdings, welche Anforderungen an eine Schadenseintritts-wahrscheinlichkeit zu stellen sind. Ein faktisch-mittelbarer Eingriff kann nämlich nicht schon bei jeder beliebigen Belastungswirkung bejaht werden.
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