Schuldnerverzeichnis – und der nicht eindeutig bezeichnete Gläubiger der Rundfunkbeiträge
Nicht betrachtet in der vorstehenden Abhandlung ist der Aspekt, dass Klage gegen den Obererichtsvollzieher Michael Rehwagen wegen Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung gemäß Art. 19 Abs. 4 GG i.V.m. Art.17 GG gewährleistet sein muss.
Diese von mir am 17. Dezember 2016 mit Ergänzung vom 25. Dezember 2016 gegen den so genannten „Obergerichtsvollzieher“ Michael Rehwagen eingereichte Klage ist heute noch immer anhängig.
Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten.
Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk, dann gnade euch Gott.
Theodor Körner