Das Amtsgericht Hof hat meine Beschwerde gegen den Gerichtsvollzieher zur Entscheidung dem Landgericht vorgelegt.
Auf diesen Beschluss folgte meine sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO
Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof
Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
- 95030 Hof
Hof, 23. Januar 2016
Ihr Beschluss Az.: 1 M 4250/15 vom 19.1.2016 – Datum der Ausfertigung 20. Januar 2016
Zuerst möchte ich anmerken, dass ich kein Jurist bin und unterstelle, dass ich mich unter dem Schutz des Grundgesetzes befinde.
Wie schwierig sich der Rechtsstatus des Vertreters des Bayerischen Rundfunks für den Richter am Amtsgericht Hof Dr. XXXXXXXX darstellt, ergibt sich aus der im Eingang des Bescheides
„In der Zwangsvollstreckungssache Bayerischer Rundfunk, vertreten durch den Vorstand, Abteilung Beitragsservice, 50656 Köln, -Gläubigerin-“
vorgefundenen Zeile. Aber auch das ist unwesentlich.
Erhebt Rudolf Wöhrle, Bismarckstraße 17, 95028 Hof folgende
Beschwerde
Der Beschluss ist zurückzuweisen oder Abänderung zu fordern, weil der Richter Dr. XXXXXXXX ohne gesetzliche Ermächtigung zur Rechtssache Rundfunkanstalt gegen Rudolf Wöhrle Stellung bezieht.
Die Kosten des Verfahrens sind der Staatskasse aufzuerlegen.
Gründe:
Ein verständiger Richter weiß das Wesentliche vom Unwesentlichen zu trennen.
Alle meine Einwendungen halte ich vollumfänglich aufrecht auch wenn sie – genau wie die Einlassungen der Rundfunkanstalt – nicht Gegenstand des augenblicklichen Verfahrens sein können
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Meine Antwort das gesamte Dokument Seite 1 – 10
Darauf erhalte ich wie erwartet die Antwort des aufsichtführenden Richters in der er mir mitteilt, dass er der sofortigen Beschwerde nicht abhelfen kann. Er legt dies deshalb dem Landgericht vor.

Dem Richter scheint mein Hinweis auf das Grundgesetz nicht interessiert zu haben. Der Gerichtsvollzieher mag zwar den nachrangigen gesetzlichen Befugnissen gehorcht haben, jedoch nicht den unverletzlichen Rechtsbefehlen des Grundgesetzes. Daher verstößt der Richter auch gegen seinen Eid.
Besondere Pflichten des Richters
§ 38
Richtereid
(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:
„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem
Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der
Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“
(2) Der Eid kann ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden
Anmerkung:
„(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden“
Kollidiert die Landesverfassung mit dem Bundesrecht oder dem Grundgesetz, dann ist das Bundesrecht oder das Grundgesetz zu beachten.
Gelegenheit zur abschliessenden Stellungnahme

Gesamtdokument abschließende Stellunnahme

Link zum Beschluß des Landgerichts Gesamtdokument
Landgericht Hof
Zuständigkeit der Kammern nach der Geschäftsverteilung
- 2. Zivilkammer
Vorsitzende: Präsidentin des Landgerichts Künzel
Beisitzer: Richter am Landgericht Tränkle, Richterin am Landgericht Friedrich;
erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, soweit nicht die Kammer für Handelssachen zuständig ist; Berufungen gegen Zivilurteile der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel, soweit nicht die Handelskammer zuständig ist; Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel in Zivilsachen und in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit nicht die Handelskammer zuständig ist.
Quelle:
Link zu Justiz Bayern Landgericht Hof Webseite 13. Februar 2016
Diese Kammer ist nun zuständig für meine sofortige Beschwerde. Meine Beschwerde richtet sich gegen den Gerichtsvolzieher und ich darf wohl annehmen, wenn diese Kammer zuständig ist, dann ist der Gerichtsvollzieher Zivilist.
Ein Zivilist kann aber doch keine hoheitlichen Handlungen durchführen.
Kammer für Handelssachen nicht zutreffend
Wenn behauptet wird, der Gerichtsvollzieher sei kein Freiberufler, so müßte ausgeführt werden, der Gerichtsvollzieher sei Beamter im Sinne des Beamtenrechts, weil die Beleihung von hoheitlichen Befugnissen auf selbstständige Gewerbetreibende kraft Gesetzes nicht erlaubt ist. Dies hat der Richter am Amtsgericht und auch der Richter am Landgericht vermieden.
Auf wikipedia fand ich den Hinweis auf
Zitat:
Bei den meisten LL.M.-Studiengängen reicht das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung als Zulassungsvoraussetzung aus. An einigen Universitäten müssen für die Zulassung zusätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie z.B. eine mit mindestens der Note „befriedigend„[2] oder „vollbefriedigend„[3] bestandene erste juristische Staatsprüfung.
Der Nutzen einer Umstellung auf die konsekutiven Abschlüsse Bachelor und Master in der juristischen Ausbildung ist allerdings umstritten. So wurde im Koalitionsvertrag 2005 zwischen den Parteien CDU, CSU und SPD auf Bundesebene der Bedarf neuer Abschlüsse in der Juristenausbildung und eine Übertragung des Bologna-Prozesses auf diese abgelehnt.[5] Deshalb haben erst wenige Hochschulen ihre Studiengänge auf konsekutive Bachelor-/Masterstudiengänge umgestellt. Zumeist handelt es sich dabei inhaltlich um den Studiengang Wirtschaftsrecht, der über ein anderes Ausbildungsprofil verfügt und auch früher nicht zum Volljuristen ausbildete.
Zitat:
Der Verlauf des Jura Studiums unterscheidet sich je nach Studienabschluss erheblich. Möchtest Du das Staatsexamen absolvieren, dauert Dein Studium 9 Semester bis zur 1. juristischen Prüfung, auch 1. Staatsexamen genannt. Darauf folgen das 2-jährige Rechtsreferendariat und die 2. Staatsprüfung. Insgesamt umfasst die Dauer der Ausbildung zum Volljuristen mindestens 7 Jahre. Ist Dein Studienziel der Bachelor, dauert Dein Jura Studium meist nur 6 Semester, also 3 Jahre.
https://www.bachelor-studium.net/jura-studium.php
Anmerkung:
Trotz des umstritten Seins sind solcherart ausgebildete Menschen als Staatsanwälte und Richter tätig. Ein echtes Jurastudium erfordert höchste Leistung. Schlechte Richter, Rechtsanwälte und Staatsanwälte zerstören oft das Leben von Menschen.
Was das ganze jedoch so verheerend macht, ist das Fehlen der unabhängigen Judikative und so treiben diese Richter im Getriebe der Exekutive ihr schlimmes Spiel.
Die Rechtswirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt de Montesquieu:
- Die Legislative erlässt eigennützige Gesetze,
- die Exekutive vollzieht eigennützige Maßnahmen unter Nicht- oder Falschanwendung bestehender Gesetze,
- die Rechtsprechung schafft Bedarfsrecht und spricht völlig unabhängig vom Gesetz eigennütziges Recht,
- jede der öffentlichen Gewalten beruft sich zur eigenen Rechtfertigung auf die eine oder andere öffentliche Gewalt,
- kein Amtsträger zeichnet persönlich verantwortlich,
- kein Amtsträger wird für rechtswidriges hoheitliches Handeln zugunsten des Staates bestraft.
Das Fazit: Die klassischen öffentlichen Gewalten sind derzeit nicht kontrollierbar.
Deshalb wird eine neue Partei dringend benötigt, die von einer breiten Mehrheit im Volk getragen sein muss.
20.2.2016
Ich lasse das nun rechtskräftig werden, denn mein Ziel ist damit erreicht. Die Justiz ist fest im Würgegriff der Exekutive, dies wollte ich nachweisen.
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Das ist ein unglaublich korrupter Staat, der es erlaubt, einem Bürger, dem grundgesetzwidrig Gewalt angetan wird, für die Verteidigung seiner Rechte auch noch Geld zu rauben.
22. Februar 2016
Die Gerichte interpretieren außerhalb ihrer Bindung an die Grundrechte gemäß Art. 1 Abs. 3 GG und an das Grundgesetz als verfassungsmäßige Ordnung gemäß Art. 20 Abs. 3 GG sowie der Unterwerfung des Richters unter das Gesetz gemäß Art. 97 Abs. 1 GG die Grundrechte schon mal gern als Grundpflichten des Bürgers soweit dies dem Staat in das Tagesgeschäft passt. Da wir leider grundgesetzwidrig über keinen einfachgesetzlichen Rechtsweg gegen die Gerichte verfügen, welcher aber gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2 GG zu den ordentlichen Gerichten führen muss, machen die Gerichte, was sie wollen.
Die richterliche Unabhängigkeit ist eine verlogene Angelegenheit, so lange dies System besteht. Die Exekutive kann Richter ernennen, ohne auch nur den Gerichtspräsidenten vorher anzuhören. Ob sie es tut, steht in ihrem unkontrollierten Willen. Sie tut es oder tut es nicht, und es gibt Fälle, wo Richter ernannt werden, ohne daß der Gerichtspräsident auch nur vorher den Namen gehört hat.
Versammlung: Die Unabhängigkeit der Justiz stellt die oberste Verteidigungslinie gegenüber der politischen Beeinflussung dar.
Sabine Leuthäusser-Schnarrenberger, Strassburg 30. Sept. 2009
https://www.gewaltenteilung.de/wp-content/uploads/2014/05/europarat_unabh.jpg
Abgeschlossen am 3.04.2016
Der Auftrag wurde an den Rundfunk zurückgegeben. Eine Benachrichtigung an mich wurde nicht vorgenommen. Daher ist nicht ersichtlich, ob es der Gerichtsvollzieher in eigener Verantwortung, oder auf Weisung des aufsichtführenden Richters vornahm. Auch wann dies geschah ist nicht feststellbar, jedenfalls erhielt ich datiert auf den 29.3.2016 ein Schreiben der Creditreform Mainz Albert und Naujoks KG. In dem Schreiben werde ich lapidar aufgefordert an die Rundfunkanstalt zu zahlen.
Auch diese Leute werden freundliche Briefe bekommen, in denen ich meine Entscheidung bekräftige, keine Zahlungen auf diese grundgesetzwidrige Forderung zu leisten.
Aus dm Schreiben geht nicht hervor, wer der Komplize der Rundfunkanstalt ist. Das Schreiben ist nur mit einer Paraphe abgeschlossen, ohne die erforderliche Unterschrift nach §126 bgb.