Rundfunkbeitrag mit Scheinen und Münzen bezahlen

Im Handelsblatt findet man einen Hinweis auf die Gesetzwidrigkeit der Klausel, dass der Rundfunkbeitrag nur bargeldlos beglichen werden kann. Ein Redakteur des Handelsblattes beschreibt den herrschenden Wahnsinn.

Link zum Artikel im Handelsblatt

4 Gedanken zu „Rundfunkbeitrag mit Scheinen und Münzen bezahlen“

  1. Wer eine Zahlung an eine nicht rechtsfähige Firma leistet ist selber schuld. Wenn ich eine Zahlung leiste, dann habe ich mich mit dieser illegalen Forderung abgefunden und man kann mich weiter ausbeuten. Finger Weg von der Barzahlung und von Klagen. Das Deutsche Recht ist manipulierbar, besonders für die Öffentlich Rechtlichen Firmen (Anstalten). Wer mal genau Nachfragt bekomt zum Beispiel auch keine Antwort auf die Frage wer dort alles arbeitet. Meist gehören dort Angehörige von Recht und Justiz sowie von Politik zu den Gehaltsempfängern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Zwangsabzocke NEIN