Richterliche Unabhängigkeit und ihre Gefährdung durch (die Art und Weise von) Beförderungen.
Verfasst von Bernd Brunn (Richter im Ruhestand seit 1. Juli 2010)
„Wie soll ein Richter unabhängig sein, der sein ganzesLeben lang hinsichtlich der Beförde-rung in Aufrückestellen von der Exekutive abhängt.Die richterliche Unabhängigkeit ist eineverlogene Angelegenheit, solange dieses System besteht…. Ein ganz böses Kapitel ist diesogenannte Dienstaufsicht der Exekutive, die tausendHände hat, um den Richter abhängigzu machen und die Rechtsprechung zu beeinflussen ….Eine ganz böse Fessel liegt ferner indem Umstand, dass die Gerichte nicht selbst ihreHaushaltsmittel bei der Legislative bean-tragen, ihre Forderungen dort begründen und nur ihrgegenüber für die Verwendung verant-wortlich sind, dass all das vielmehr in der Hand derExekutive ist …. Den Gerichten kann alsovon der Exekutive der Brotkorb nach Belieben je nachWohl- oder Schlechtverhalten höhergehängt werden. Dass man trotzdem von unabhängigenGerichten spricht, ist einfach eineVerletzung der Wahrheit. Um so grotesker wirkt sich dasalles bei den Verwaltungsgerichtenaus. … Der Kontrollierte sucht sich die Richter aus,hält sie durch Beförderungsaussichtenund Dienstaufsichtsmittel in Atem, misst ihnen jährlichdie sachlichen Bedürfnisse zu ..
Mein Kommentar dazu:
wie wahr sich das doch an den unterinstanzlichen Urteilen von Verwaltungsgerichten bezüglich der Klagen gegen den Rundfunkbeitrag ablesen läßt. Auch der Bayerische VerfGH: Rundfunkbeitrag keine Steuer – Popularklagen abgewiesen.
Ein Geschmäckle hat dies auf jeden Fall, denn der Stephan Kersten, Präsident des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs ist Mitglied im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks. Seit 2005 ist er zudem auch Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Filz eben das Ganze.
Die richterliche Unabhängigkeit am Beispiel des Richter Mundtot
Jan Robert von Renesse wollte Holocaust-Überlebenden Renten zuerkennen – und ist genau deswegen selbst zu einem Angeklagten geworden.
Von Julia Smilga
http://www.deutschlandfunk.de/mundtot-gemacht.862.de.html?dram:article_id=123701
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Das Justizministerium betont, das Dokument nicht verbreitet zu haben. Unterzeichnet wurde es von einem Mitarbeiter im Justizministerium namens Joachim Nieding. Seit 2013 ist dieser Präsident des Landessozialgerichts in Essen. Und war damit als Vorgesetzter Renesses unmittelbar in den nun geplatzten Einigungsprozess involviert.
Sind ja alles nur Einzelfälle – gelle?
Man hat Ihnen Rechte zuerkannt. Allerdings den Tätern und nicht den Opfern.
EIN HOCH AUF ROLAND FREISLER (Der in der bayerischen Justiz auch weiterhin Karriere gemacht hätte)
Es bleibt dabei: Die Kleinen werden gehängt. Doch für die Großen gibt es eine Neuerung: Man läßt sie nicht mehr einfach laufen.
Nein, man geleitet sie neuerdings mit Musik zum Ausgang und verabschiedet sich unter Entschuldigungen und auf Kosten der Staatskasse von ihnen.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45876585.html; http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13512519.html
„Knechte des Gesetzes“, Wie der Rechtsstaat seine Richter fand / Von Henryk M. Broder http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13395427.html So wurde die Mitgliedschaft in der NSDAP „faktisch Voraussetzung für die Einstellung in den Öffentlichen Dienst“. Im April 1951 beschloß der Bundestag ein Gesetz, das mit seinen späteren Änderungen zur Folge hatte, daß beinahe alle ehemaligen NS-Beamten einen „Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung“ hatten und außerdem auch das Recht, ihre Bezüge für die Zeit der Nichtbeschäftigung nachzufordern. Mit dieser Regelung, so Autor Müller, „fanden über 90 Prozent der nach 1945 entlassenen Nazi-Beamten wieder zurück in den Staatsdienst“. So wurde die Mitgliedschaft in der NSDAP „faktisch Voraussetzung für die Einstellung in den Öffentlichen Dienst“. Wie in allen großen Organisationen gibt es da eine Systematik. Wenn sie die Stufen der Karriere hochgehen finden sie auf der darunterliegenden Treppe die Claqueure, die Opportunisten, die ihnen applaudieren. MDR Zeitreise, Helmut Ortner Autor „Der Hinrichter“ Richter Nescovik, BGH: „…Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter von heute. “Keine Gewaltenteilung, kein Justizgewährsanspruch, keine Gültigkeit der Verfassung: Der CSU-Justizminister Prof. Bausback erklärt den Bürgern das „NS-Unrecht“ in der bayerischen Justiz: https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Es-ist-unerlaesslich-die-Vergangenheit-zu-kennen;art155371,3859799