Richter sind Beamte

Aus meinem Schreiben an den Amtsgerichtsdirektor Reiner Chwoyka

Das mit dem zuständigen Richter wurde mit Schreiben vom 27. Januar 2017 bereits gerügt und Sie haben mit Schreiben vom 7. Februar 2017 beteuert, (Zitat: „Selbstverständlich habe ich Ihr Schreiben vom 25.12.2016 an den für Ihre Klage zuständigen gesetzlichen Richter weitergeleitet“) Das ist mir mittlerweile rätselhaft, wo Sie so einen Richter hernahmen. Die Herren Groh, von der Grün und Jan Görden – die mit der Sache befasst waren – haben sich ohne Not, bei Eintritt in die Richterlaufbahn, der Regelbeurteilung durch die Exekutive unterworfen und akzeptiert, dass der Justizminister für deren Karrierefortkommen zuständig ist.Das entspricht nicht den Erfordernissen an Richter nach dem Grundgesetz

Sollten Sie einwenden,die Richter seien unabhängig, würde ich dies als eine Lüge betrachten. Die richterliche Unabhängigkeit steht nur auf dem Papier.

Weiterlesen: https://zwangsabzocke-nein.de/antwort-an-chwoyka-auf-schreiben-v-27-06-2019/

Ein User u15000 auf Gez-Boykott hat die Bayerische Realität trefflich beschrieben unter Zuhilfenahme von Äußerungen fachlich versierter ehemaliger Richter.

Hier klicken: So unabhängig sind unsere Richter

Ein Gedanke zu „Richter sind Beamte“

  1. aus:
    http://www.vaeternotruf.de/richterliche-unabhaengigkeit.htm

    Richterliche Unabhängigkeit gibt es nicht, auch wenn das mancher nicht wahrhaben will. Natürlich ist ein Richter in Deutschland finanziell und beamtenrechtlich weitestgehend abgesichert – und das ist auch gut so. Sonst hätten wir wohl Zustände, wie sie in „Bananenrepubliken“ üblich waren und wohl noch immer sind, wo der örtliche Diktator den Richter kurzerhand absetzen oder erschießen lässt, wenn dieser ihm nicht genehmes „Recht“ spricht.

    Unabhängig ist der deutsche Richter / die deutsche Richterin natürlich auch nicht. Zum einen gibt es eine öffentliche Meinung und zum anderen will zumindest der ehrgeizige und zielstrebige Richter auch mal befördert werden, z. B. zum Landgericht oder Oberlandesgericht und da gilt es schon neben der perfekten Beherrschung von Paragrafen auch die richtige Meinung zu haben, die von den Beförderungsgremien gewünscht wird.

    Unabhängig ist der Richter auch deshalb nicht, weil sein Urteil mittels Beschwerde anfechtbar ist und dann vor dem Oberlandesgericht bestand haben muss. Der Richter weiß aber schon bei seiner Urteilsfindung, welche Meinung am Oberlandesgericht vorherrscht und welche Urteile er prompt wieder auf seinen Schreibtisch zurückbekommt. Und da er sich doppelte Arbeit sparen will, liegt die Versuchung nahe, das Ersturteil gleich so zu machen, dass Beschwerde nur in den Fällen eingereicht werden, ohnehin keinen Erfolg beim OLG haben werden.

    Unabhängig ist der Richter, insbesondere in ländlichen und kleinstädtischen Bereichen auch nicht, denn er ist dort sozial eingebunden, hat eventuell seine Kinder auf der Waldorfschule, in der auch eine der am Verfahren beteiligte Rechtsanwältin ihre Tochter hat.

    Richterliche Unabhängigkeit ist demzufolge ein Ziel und eine ständige Aufgabe, der sich der Richter in seiner Arbeit versuchen kann, anzunähern, notfalls auch auf Kosten seiner Karrierechancen.

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