Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Die Strafbarkeit der Rechtsbeugung ist in § 339 StGB geregelt.
»Alle Rechtsnormen in der Bundesrepublik Deutschland stehen in einer sog. Normenhierarchie. Dabei ist das Grundgesetz, und damit die Grundrechte des Bürgers unter anderem in ihrer Funktion als Abwehrrechte gegen den Staat und seine Institutionen, die wesentliche und ranghöchste Rechtsquelle unseres Landes. Die Verfassung “strahlt” auf alle unsere Rechtsgebiete aus und ist das zentrale Dokument unseres Staates, an das sich alle drei Gewalten zu halten haben.« Horst Köhler – ehem. Bundespräsident
Der CDU-Innenminister Paul Pagel prägte den Begriff der „Renazifizierung“. Er war im Kabinett von Ministerpräsident Walter Bartram (CDU) der einzige, der nicht in einer NS-Organisation angehört hatte. Seine Kabinettskollegen bezeichnete er als „Koalition aus SA, SS und NSDAP“. Am 14. März 1951 schrieb er in sein Tagebuch: „Man kann mit Recht allmählich von einer Renazifizierung sprechen. Merkwürdig, wie selbstverständlich die alten Nazis auftreten und wie feige sie im Grunde sind, wenn man ihnen hart entgegentritt.“
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Die Entnazifizierung der westdeutschen Justiz ist mittlerweile Gegenstand zahlreicher Veröffentlichungen.1 Die Geschichtswissenschaft ist einhellig der Meinung, dass die von den Westalliierten initiierte und in Angriff genommene Entnazifizierung, die dann von den deutschen Behörden zunächst weiter durchgeführt, jedoch schließlich aufgegeben wurde, als gescheitert angesehen werden muss. Eigentlicher Streitpunkt ist, ob das Scheitern der Entnazifizierung eine Renazifizierung der Justiz zur Folge hatte.
In Von der Entnazifizierung zur Renazifizierung der Justiz in Westdeutschland
Der Geist weht noch immer durch die Amtsstuben .