Paragraph 28 A Ifsg

Diese Diktatur ist eine Art medizi­nal-sozialistischer Diktatur; denn sie stellt das In­fektionsschutzgesetz 2020 über das Grundgesetz von 1949. Wegen epidemiologisch völlig nichtssa­gender „Inzidenzen” kann die Regierung künftig nach Belieben Berufs-, Kontakt- und Reiseverbote verhängen, Bargeld abschaffen und Wahlen aussetzen.

gefunden bei Dr. Thomas Külkenhttps://www.menschenkunde-kuelken.de/

Die GroKo wollte ihre Corona-Maßnahmen mit einer neuen Ermächtigungsgrundlage im IfSG rechtlich absichern. Im Eiltempo peitschte sie eine entsprechende Gesetzesänderung durch das Parlament. Verfassungsrechtler halten das für keine gute Idee.

„Gerade bei eingriffsintensiven Maßnahmen ist eine derartige Normierungsweise schon von vornherein ungeeignet, den aus der Wesentlichkeitstheorie und für Rechtsverordnungen unmittelbar aus Art. 80 Abs.1 S. 2 Grundgesetz folgenden Bestimmtheitsgrundsatz zu wahren.“

Jenaer Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Anika Klafki

Seit 1998 wurden ca. 70.000 Klinikbetten abgebaut. Die Bevölkerung wurde nicht reduziert, sondern hat sich durch Merkels Grenzöffnung vermehrt. Das Pflege-Personal wurde ebenfalls abgebaut.

2019 wurden in 37 Prozent der Krankenhäuser wegen Personalmangel Intensivbetten geschlossen. Dadurch sei die Notfallbehandlung oft beeinträchtigt. Das Personal ist oft überlastet und sieht eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Es ist liegt auf der Hand, dass die Arbeitsbelastung mit der abnehmenden Zahl der Pflegekräfte steigt und der Betreuungschlüssel sinkt. Ein Artikel von Prof. Dr. med. Christian Karagiannidis im Ärzteblatt aus dem Jahr 2019 gibt auch einen Hinweis, warum die Intensivbetten ausgebaut wurden – sie tragen mehr als die normalen Betten zur Finanzierung bei:

Krise der europäischen Flüchtlingspolitik

In den Jahren 2015 und 2016 sind so viele Asylbewerberinnen und -bewerber nach Europa gekommen wie nie zuvor. 2015 wurden nach Angaben der europäischen Statistikbehörde Eurostat in den 28 EU-Staaten zusammen 1,32 Millionen Asylanträge (darunter 1,26 Millionen Erstanträge) registriert, 2016 waren es 1,26 Millionen (darunter 1,21 Millionen Erstanträge) (siehe Abbildung 1). Die hohen Asylantragszahlen haben mehrere Ursachen. [2]

https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/laenderprofile/290977/europaeische-asyl-und-fluechtlingspolitik-seit-2015
Stichtag Bevölkerungsstand
31.12.2014 81 197 537
31.12.2015 82 175 684
31.12.2016 82 521 653
31.12.2017 82 792 351
31.12.2018 83 019 213
31.12.2019 83 166 711

Bevölkerungsentwicklung nach destatis.de