Der Gerichtsvollzieher meldet sich wieder Aktualisiert

Die erste Zwangsvollstreckung habe ich abgelehnt. Dafür bekam ich einen gesetzwidrigen  Eintrag ins Schuldnerregister. Diesen Rechtsakt versuche ich heute noch per Gericht berichtigen  zu lassen und versuche mir eine Entschädigung zu erklagen. Das Gericht verweigert sich jedoch dem Grundgesetz und hatte versucht mich auf den Zivilrechtsweg zu drängen. Nun hat der Ulrich Wilhelm ein Mitglied der Bayerischen CSU und ein Kumpel vom Seehofer wiederum den Versuch unternommen und den Hofer Gerichtsvollzieher übrigens seltsamer Weise ein Parteimitglied der SPD angestiftet unter Außerachtlassung geltender Gesetze von mir Geld zu erpressen. Das wird ebenso fehlschlagen, wie die bisherigen Versuche.

Link Zur Seite mit den Verweisen zum Schriftwechsel wegen Abwehr der Androhung gesetzwidriger Gewalt durch deutsche Staatsbedienstete.

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

heruntergeladen von der Webseite der Hofer Justiz 30. November 2017

Mit der webseite der Justiz verhöhnt man den rechtsuchenden Bürger.

Amtsgerichtsdirektor Reiner Chwoyka, Landgerichtspräsidentin Christine Künzel und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback habe ich ebenfalls davon informiert.

ungesetzlich bebeitragt

195/2016/42/A
München, den 13. Juli 2016

Über 6,3 Millionen Haushalte in Bayern

Anteil der Einpersonenhaushalte lag im Jahr 2015 bei 41 Prozent Nach Ergebnissen des Mikrozensus 2015 gab es in Bayern rund 6,3 Millionen Privathaushalte.

Link zu Statista Ca. 3 Millionen Haushalte sind befreit 2015 und 2016 für ganz Deutschland.

Um an die Zahlen zu kommen verlangt der Staat 49 Euro.

Nach meiner bisherigen Recherche sind damit ca. 6,2 Millionen Haushalte in Bayern ohne ein mit dem Grundgesetz übereinstimmenden Gesetz bebeitragt. Auf das Jahr gerechnet sind das ca. 1,3 Milliarden Euro.

Buchempfehlungen zu Weihnacht

Gerhard Strate ein ausgewiesener Fachmann wenn es um Strafverfahren geht.

Der Fall Mollath: Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie

Der Amtsermittlungsgrundsatz (auch Untersuchungsgrundsatz, Inquisitionsmaxime, Amtsermittlungspflicht, Amtsaufklärungspflicht) besagt, dass ein Gericht oder eine Behörde verpflichtet ist, den Sachverhalt, der einer Entscheidung zugrunde gelegt werden soll, von Amts wegen, d. h. ohne Antrag eines Betroffenen oder unabhängig davon, zu untersuchen.

Bezogen auf mein anhängiges Verfahren „Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung“ – welches ein Verfahren nach dem Verwaltungsrecht ist – mangels Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit aber von den ordentlichen Gerichten entschieden werden muss, hat die Justiz bisher gräßlich versagt.


Wie bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen.

»Niemand außer dem Bundesverfassungsgericht hat schon so viele Gesetze aus den Angeln gehoben wie diese Einmann-Instanz namens Hans Herbert von Arnim.« (Die Zeit)

Rentnerin bündelt Zorn gegen ARD und ZDF

Dem bekannten Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer nach geht die Zahl der Beitragsverweigerer in ganz Deutschland inzwischen in die Millionen. Gegen die Bürger, die deshalb den Rechtsweg beschreiten, geraten die deutschen Gerichte seiner Beobachtung nach zunehmend in Argumentationsnöte. Den Verfassern eines Revisionsurteils am Bundesverwaltungsgericht, das den Rundfunkbeitrag stützte, soll sogar so viel fachlich fundierte Kritik entgegengehalten worden sein, dass sie sich nicht mehr in der Cafeteria sehen ließen.  […]

 gelesen bei

Parlamentsbeteiligungsgesetz – PBG

https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2016/heftnummer:10/seite:142
1100-6-S
Gesetz
über die Beteiligung des Landtags
durch die Staatsregierung in Angelegenheiten
der Europäischen Union gemäß Art. 70 Abs. 4
der Verfassung des Freistaates Bayern
sowie in sonstigen Angelegenheiten
gemäß Art. 55 Nr. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern
(Parlamentsbeteiligungsgesetz – PBG)
vom 12. Juli 2016

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

 

Dagegen 2003 (Parlamentsbeteiligungsgesetz – PBG)

III. Beabsichtigte Staatsverträge

1. Will die Staatsregierung einen Staatsvertrag abschließen, so unterrichtet das federführende Staatsministerium den Landtag mindestens vier Wochen vor Unterzeichnung des Staatsvertrags.

2. Die Unterrichtung erfolgt schriftlich; sie enthält den voraussichtlichen Text des Staatsvertrags und stellt seinen wesentlichen Gegenstand und die für und gegen seinen Abschluss sprechenden Gründe dar.

Das dafür notwendige Dokument konnte die Staatskanzlei nicht nachweisen. Siehe dazu

Meine Anfrage an die Legislative wegen Verfassungsbruch

 

 

Das Bundesverfassungsgericht

Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.
Quelle: 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51

Der Tennisclub erhebt einen Beitrag. Der Schachverein ebenfalls. u.s.w.
Dort muss man sich jedenfalls freiwillig als Mitglied anmelden. Damit ist ein Sondervorteil gewährt.
Der Staat erhebt Steuern für gemeinschaftlich organisierte Einrichtungen auf Grund gesetzlicher Vorgaben.

Der Rundfunk ist ein Spielzeug der Ministerpräsidenten für Massenmanipulation ohne gültige gesetzliche Grundlage. Für den Rundfunkbeitrag gibt es keine gültige gesetzliche Abgabepflicht.

Bettelbrief geht zurück

Schon wieder soll von mir Geld abgepresst werden. Ich hab denen doch schon mehrmals geschrieben, dass ich nicht zahlen werde. Eine angeforderte Bestätigung, dass meine Grundtrechte nicht verletzt werden wurde noch nicht erbracht.

Das Gericht in Hof, will meine Klage auch nicht bearbeiten. Die wollen für ein absolut eingeräumtes Grundrecht Geld absahnen. Mit mir nicht. Ich zahle seit 2013 nicht und werde das auch nicht in Zukunft tun.

Frank Fasel Richter LG Stuttgart

„Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. …Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen“ „.
Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008

Diktatur der Angst und Einschüchterung

Ein völliges Versagen der Staatlichen Strukturen wurde offenbar! Ebenso ein völliges Versagen der Zivilgesellschaft! …..da diese „Diktatur der Angst und Einschüchterung“ ganz offensichtlich selbst bis tief in den juristischen Bereich hinein reicht!!!…..von der „Wächterfunktion“ der Medien ganz zu SCHWEIGEN!!! …..insbesondere die der „öffentlich-rechtlichen“, welche gerade für solch einen „Fall“ mittlerweile gar flächendeckend von den Bürgern finanziert werden müssen!…und/um (angeblich/somit) staatsunabhängig sind, sein sollten!…..sind offensichtlich „gekauft“!….den „Preis dafür zahlt“ der Bürger somit „doppelt“!!!

Quelle:

https://www.freitag.de/autoren/martin-franz/diktatur-der-angst-und-einschuechterung

Richter – es ist Zeit zu lärmen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Leserinnen und Leser,
wir freuen uns, Ihnen ein Infoheft unseres Landesverbandes vorstellen zu können.
Vieles hat die Justiz in der letzten Zeit bewegt, und das ist Grund, schreibender Weise ein wenig Rückschau zu halten, zu
analysieren, über nötige Entwicklungen in der Justiz nachzudenken und die Einführung der Selbstverwaltung der Justiz einzufordern.
Quelle:

Zwangsabzocke NEIN