Rechtsstaatlich sehr robuste und resiliente Rechtsschutzstruktur
Damit nicht genug. Der Amtsrichter hat auch weit über seinen Einzelfall hinaus (in einem sog. „obiter dictum“) zusätzlich die spätere Gesetzeslage als rechtswidrig beschrieben. Wollte das OLG nun vorsorglich auch für die Zukunft klarstellen, dass „Abstandsverbrecher“ mit Ahndungen zu rechnen haben, müsste es die zusätzlichen Argumente des Amtsgerichtes präventiv gleich mit aus dem Weg räumen und ein entsprechendes eigenes obiter dictum mitliefern.
In der Zwischenzeit kann allerdings auch jedermann, der irgendwo sonst in Deutschland einen Bußgeldbescheid wegen zu großer mitmenschlicher Nähe kassiert und dagegen erfolglos Einspruch hat, seinerseits unter Berufung auf die Argumente aus Weimar Rechtsbeschwerde zu seinem OLG (in Berlin: zum Kammergericht) einlegen und damit sämtliche Obergerichte in Bußgeldsachen veranlassen, sich ebenfalls zu der Thematik zu äußern. So lange nicht alle Obergerichte übereinstimmend jeden einzelnen Kritikpunkt des AG Weimar gegen die Corona-Verordnung ausgeräumt haben – jedes Gericht für die entsprechende Verordnung in dem jeweiligen Bundesland – ist es heikel, „Täter“ ordnungsrechtlich zu sanktionieren.
Ist dies dem geneigten Grundrechner nicht idiotisch genug, spielen wir die Inzidenzberechnung mal an einer kleinen Population durch. Das Modelldorf hat 1.000 Einwohner. Wir testen 100 Einwohner und erhalten bei einer Prävalenz von 1% ein (1) positives Testergebnis. Inzidenzformel: 1 / 1.000 x 100.000 = Inzidenzwert 100. Im selben Dorf testen wir 400 Personen, erhalten 4 positive Ergebnisse und erhalten den Inzidenzwert von 400 (4 / 1.000 x 100.000).
Aber es gibt ja genug Blödstudierte auf der Welt. Die für ihre Wichtigkeit einen Doktortitel benötigen!
Prävalenz ist eine wichtige (statistische) Größe der Epidemiologie – einer Wissenschaft, die sich mit der Verbreitung, den Ursachen und Folgen von Krankheiten aller Art beschäftigt – also nicht nur mit Epidemien bzw. Seuchen.
Von Fachleuten präsentierte, vollständig referenzierte Fakten zu Covid-19, die unseren Lesern eine realistische Risikobeurteilung ermöglichen sollen. (Updates siehe unten)
“Die einzige Art, gegen die Pest zu kämpfen, ist die Ehrlichkeit.” (Albert Camus, 1947)
„Es gibt Hinweise darauf, dass ein unzureichender Vitamin D-Serumspiegel mit einem erhöhten Risiko für akute Atemwegsinfekte einhergeht. Dazu gehört auch die Covid-19-Erkrankung“, heißt es in der Mitteilung 015/2021 des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 14. Mai. Zuvor hatte das Institut monatelang einen solchen Zusammenhang bestritten.
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)
Hospitalisierung und Sterblichkeit von COVID-19 bei Kindern in Deutschland
Stand 21.04.2021
Die aktuelle Diskussion in Deutschland um die weitere Entwicklung der Pandemie betrifft auch Kinder und Jugendliche: Verschiedene Experten fordern die Schließung von Schulen und KiTas, und die Bundesregierung sowie einige Landesregierungen haben solche Maßnahmen angekündigt oder bereits umgesetzt. Die Nachrichten erwecken den Eindruck, als würden Kinder und Jugendliche zu den besonders gefährdeten Teilen der Bevölkerung im Rahmen der SARS-CoV-2 Pandemie gehören. Dies geht mit großen Sorgen und Ängsten von Eltern, zum Teil aber auch von Kindern und Jugendlichen selbst einher. Insofern halten wir es für geboten, die verfügbaren Fakten zu Hospitalisierung und Sterblichkeit von COVID-19 bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Stand April 2021 – der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Gemeinsam mit Florian Post (MdB SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern habe ich gestern gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Prof. Dr. Dietrich Murswiek, der ohne Zweifel einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler ist, vertritt uns.
Schon in wenigen Monaten Pandemie schneller vorbei als gedacht? WHO-Experte sagt baldiges Corona-Ende voraus
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Trotz der grassierenden Mutationen verliert das Coronavirus überraschend schnell an Kraft. So meldet die WHO auf globaler Ebene stark sinkende Infektionszahlen. Forscher erkennen darin ein Muster vergangener Pandemien und machen mit einer verblüffend guten Prognose Hoffnung.
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„Es wird weiterhin ein Virus geben, aber ich glaube nicht, dass Einschränkungen nötig sein werden. Das ist eine optimistische Aussage.“
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[Update Ende}
Basierend auf vorläufigen Daten registrierte das Statistische Bundesamt im Jahr 2020 bis einschließlich 31. Oktober 788.332 Sterbefälle. Diese Zahl liegt damit exakt zwischen den Werten von 2018 (777.813) und 2019 (799.113) und nur minimal über dem Durchschnitt der vergangenen vier Jahre. Dieser liegt bei 775.526 Sterbefällen bis Ende Oktober. Die Differenz umfasst etwa die Sterbefälle einer Woche.
am 31.12.2020 erhöhte sich die Bevölkerungszahl um ca. 540.000 Menschen und die Sterbefälle um ca. 45.000.
Update 31. Januar 2020
nach einer Schätzung von destatis lebten Ende 2020 83,2 Millionen in Deutschland.
Update Ende
Wenn man sich das Ganze altersspezifisch anschaut, dann sind es vor allem die über 80-Jährigen, die davon betroffen waren. Dort lagen die Zahlen teilweise 20 Prozent über dem Vorjahres-Durchschnitt. Man muss allerdings berücksichtigen, dass mittlerweile mehr über 80-Jährige in Deutschland leben als in den letzten Jahren. Wenn man die Sterbefälle ins Verhältnis zur Bevölkerung setzt, ergeben sich immer noch erhöhte Sterberaten von 10 Prozent für diese Altersgruppe – und das trotz der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um das Infektionsgeschehen so weit wie möglich einzudämmen.
Es gibt eine gewisse Korrelation zur Arbeitsmigration um das Jahr 1960.
In der Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs und der Vollbeschäftigung in den 1950er und 1960er Jahren fehlte es in Westdeutschland an Arbeitskräften für gering qualifizierte Tätigkeiten, vor allem in der Montan- und Automobilindustrie, Stadt- und Gebäudereinigung. Im europäischen Ausland wurden seit 1955 mithilfe von Anwerbebüros und bilateralen Anwerbeabkommen anfänglich vor allem weibliche, danach praktisch nur noch männliche Gastarbeiter angeworben.[3][4]
Es waren damals junge Frauen und Männer die angeworben wurden und viele von Ihnen blieben für immer in Deutschland. Viele von Ihnen dürften heute das Alter um 80 Jahre erreicht haben.
Auch in den Jahren 2016 bis 2019 gibt es Zeiten mit (deutlicher) Übersterblichkeit. Besonders markant zeigen sie sich im Frühjahr 2017 und 2018, sowie in den Sommermonaten 2018 und 2019. Betrachtet man die Entwicklung der Sterbefallzahlen nach Jahr, zählt 2020 zu den unauffälligen Jahren.
es gibt laut einer Studie aus dem August 2020 keinerlei evidenzbasierte Beweise, dass die „AHA“-Regeln dazu beigetragen haben, dass das Infektionsgeschehen und die Todesraten abgenommen haben.
Daten gefunden im Internet
Anmerkung des Seitenbetreibers:
Einzig allein wird die Zahl kleiner und mittlerer Erwerbsbetriebe – Kosmetik, Gastronomie, Frisöre, Boutiquen und Kleingewerbetreibenden – abnehmen. Damit verlieren viele Mütter und Väter mit Kindern ihren Job. Die Städte werden veröden.
Tolle Leistung von Merkel, Söder, Spahn und Lauterbach.
Ich hasse meine Feinde nicht. Ichsetzemichan den Fluss undwartebis ihre Leichen vorüber schwimmen.
wer jetzt über 70 ist und noch lebt müsste als Kreuzimmun angesehen werden. Die Coraona-bedingten Grundrechteverletzungen müssen für diese Personen aufhoren.
Adolf Eichmann im Verhör zu Avner Less, Hauptmann der israelischen Polizei. Heiner Kipphardt, Autor des 1986 erschienenen Theaterstücks Bruder Eichmann:
„Das Stück zeigt auch, wie in der Eichmann-Haltung die Soldatenhaltung und die funktionale Haltung des durchschnittlichen Bürgers überhaupt steckt, die Haltung, Gewissen sei an die Gesetzgeber und an die Befehlsgeber delegiert. Genauer gesehen zeigt sich, dass die Eichmann-Haltung die gewöhnliche Haltung in unserer heutigen Welt geworden ist, im Alltagsbereich wie im politischen Leben, wie in der Wissenschaft.“
Der Versuch am Geschehen der Völker nachzuweisen, dass die sogenannte Pandemie keine Pandemie ist, wenngleich anerkannt ist, dass es Viren gibt, die den Menschen gefährlich werden.
Professor Dr. Klaus Ferdinand Gärditz Vorlesung Staatsrecht II – Grundrechte Wintersemester 2018/19
Fraglich ist in diesem Rahmen allerdings, welche Anforderungen an eine Schadenseintritts-wahrscheinlichkeit zu stellen sind. Ein faktisch-mittelbarer Eingriff kann nämlich nicht schon bei jeder beliebigen Belastungswirkung bejaht werden.
Was passiert mit dem Inzidenzwert, wenn wir aufhören zu testen? Er geht auf null. Im Gegenzug steigt er alleine mit der Anzahl der Tests. Der Wert wird nicht ins Verhältnis zu den gemachten Tests gesetzt. Testen Sie mehr, erhalten Sie mehr positive Tests, der Inzidenzwert steigt. Und genau das passiert gerade. Es wird stetig mehr getestet, seit einer Woche auch mit kostenfreien Schnelltests an den Schulen, vor Geschäften, an Flughäfen …, die wiederum PCR-Tests auslösen mit dem hohen Risiko falsch positiver Ergebnisse. Dabei steigt die Gefahrenlage insgesamt überhaupt nicht. Es wird ja nur mehr getestet. Wenn Sie 20.000 Tests machen, erhalten Sie alleine durch die 2 Prozent Testfehler bei der Erfassung Corona-negativer Menschen (Spezifität) circa 400 falsch-positive Ergebnisse. Da es kaum echte positive Fälle gibt, gleicht sich das auch nicht annähernd gegen die falsch-negativen Fälle (Sensitivität) aus. Mitunter sind dann 80, 90 ja bis zu 100 Prozent der positiven Tests falsch positiv. Da ist die „Notbremse“ schnell gezogen. Es ist einfachste Mathematik, die uns hilft, die Dinge zu verstehen.
„Dass so etwas möglich war, da muss man schon sagen: Auf breiter Ebene hat nichts funktioniert, Politik und Finanzaufsicht haben es den Betrügern zu einfach gemacht.“
Merke InderPolitikgeschiehtnichtszufällig. Wenn etwas geschieht, kann man sicher sein, dass es auch auf dieser Weise geplant war. Franklin D. Roosevelt (1882-1945)
Ich ging in Hof Einkaufen ohne Maske, in der Gewissheit, dass die Allgemeinverfügung der Stadt Hof in der Gültigkeit ab 2.4.2021 vom 31.3.2021 gültig bis 31.4.2021 auch für mich Gültigkeit besitzt. Da hielt mich ein Polizeihauptkommissar Axel H. an und befahl mir eine Maske aufzusetzen. Da ich mich weigerte und ihm die Gesetzeslage schildertel, erklärte er mir:
Er interessiere sich nicht für die Allgemeinverfügiung der Stadt Hof in der Gültigkeit ab 2.4.2021 vom 31.3.2021 gültig bis 31.4.2021.
Das wurde mir heute nach einem Anruf bei der Polizeiinspektion Hof erklärt. Wer keine Maske trägt wird verdonnert, obwohl das Maskentragen nur verlangt ist wer sich in der roten Zone aufhält. Der Passus lautet:
Aufgrund des Pandemiegeschehens ist in § 24 Abs. 1 Nr. 1 der 12. BayIfSMV geregelt, dass auf den von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten Maskenpflicht herrscht.
…
Auch die 12. BayIfSMV gilt ab: 27.03.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 18.04.2021 Fassung: 05.03.2021
Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung
(1
3 Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, “soll” eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Wer hat nun Recht, der Polizeihauptkommissar Axel H. mit einer Anzeige oder das Gesetz?
Soll bedeutet , es kann von der Vorschrift abgewichen werden. Wer nur vorübergehend die betreffenden Fläche begeht muss keine Maske tragen.
Der Polizeihauptkommissar Axel H ist Beamter und da lese ich: Art. 73 Eid und Gelöbnis (1) Der Diensteid nach § 38 BeamtStG hat folgenden Wortlaut:„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Der Beamte muß aber die Gesetze kennen, ist er dazu nicht in der Lage muß ihn der Vorgesetzte belehren. Gegen gesetzwidrige Anordnungen gibt es die Möglichkeit der Remonstration. Daher muss der Beamte sich vergewissen, dass die Anordnung nicht gesetzwidrig ist. Macht er von der Remostration nicht Gebrauch ist er für sein Handeln personlich verantwortlich.
Update 14.4.2021
Heute hat mich der gleiche Polizeihauptkommisssar wieder belästigt. Ich war aber vorbereitet und habe ihm die 12. Bayerische Infektionsmassnahmenverordnung vor die Nase gehalten.
Update 15.4.2021
Wiederum haben 2 Frauen vom Hofer Ortdnungsamt die Polizei für ihre gesetzwidrigen Zwecke missbraucht. Wiederum wurde kein Protokoll geschrieben. Ich habe mich auf die Allgemeinverfügung der Stadt Hof in der Gültigkeit ab 2.4.2021 vom 31.3.2021 gültig bis 31.4.2021 berufen.
Aerosol-Forscher halten Ansteckungsgefahr im Freien für gering
Hoffnung für die Kulturbranche: Führende Experten für Aerosole schreiben in einem Offenen Brief an die Politik, dass Infektionen fast ausschließlich in Innenräumen stattfinden. Die Veranstalter könnten in große Hallen oder in Open Airs ausweichen.