Neuer BGH Beschluss 21.10.2015

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=72994&pos=0&anz=1

Meiner Meinung nach kann dieses Urteil keinen Bestand haben. Der Unterzeichner Kirchhoff ist kein Mitglied des Kichterclans Kirchhof.

Richterin Schwonke hat nicht unterschrieben.

Richter müssen immer eigenhändig unterschreiben, tut er es nicht, hat der echte gesetzliche Richter nichts je von dem Schriftsatz gesehen, gelesen, noch war er einverstanden.

siehe dazu:

BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2001
– 1 BvR 1009/01 – Rn. (1-25),

Dort wird eine versehentlich fehlende Unterschrift bemängelt. Jedoch nicht allgemeinverbindlich als zulässig erklärt.

D ist wohl wieder ein Juristenstreit im Gange. Wir dürfen gespannt sein.

Zwangsabzocke NEIN