Neue regeln corona Hof

Link zu den Allgemeinverfügung Hof Regeln

Maskenpflicht 1. auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten,

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-737/

Hier steht „nicht nur vorübergehend aufhalten“

Die 11. BayIfSMV

§ 29
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 10. Januar 2021 außer Kraft.

Wer die „Seuchenzone“ nur vorübergehend begeht, unterfällt nicht der Maskenpflicht. Ist besonders wichtig für ältere Menschen, die schon ohne Maske nur schlecht Luft bekommen. Aber das richtige Leben kennt Frau Eva Döhla Oberbürgermeisterin nicht. So wurde es unterlassen, die Ordnungsamtsmitarbeiter von der neuen Regelung in Kenntnis zu setzen.

Auch der Aushang an den Einmündungen in die „Seuchenzone“ enthält keinen derartigen Hinweis, obwohl bereits die 9. BayIfSMV (§ 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 20. Dezember 2020 außer Kraft.)

diese Ausnahme enthält