Ihro Königl. Majestät allhier anwesender sämmtlichen Räthe Geboth. Wegen Fünff allgemeiner TV-Wiederholungs-Tage/ welche über das gantze Deutsche Reich/ Groß-Fürstenthum Preißen/ und dero Kurfürstentum-Bayern zugehörige und darunter liegende Fürstenthümer/ Land- und Herrschafften in dem einstehenden 2013 Jahr hoch-feyerlich celebriret und immer vom 24. December bis 29. December begangen werden sollen. Zum Behuve dero Finanzierung werden ein zusätzlicher Frondienst zum üblichen Zehnten anbefohlen der 17,40 Gulden betragen soll. Bei Nichteinbringlichkeit der Fron wird 6 Monate Kerker angeordnet.
Ihro Mayestät Karl August IX im Jahre des Herrn 2012