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Ratgeber
Dienstag, 05. April 2016
Rundfunkbeitrag verweigert Das passiert, wenn man nicht zahlt
Von Isabell Noé

Sehr geehrte Damen und Herren,
der oben verlinkte Beitrag ist nicht mit der tatsächlichen Gesetzeslage abgeglichen.
Der 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge ist ein Vertrag, den die Länder untereinander abgeschlossen haben.
Der Bürger braucht diesen Vertrag nicht beachten, denn der Bürger ist kein Vertragspartner.

Es gibt kein Rundfunkfinanzierungsgesetz.

Alles Wissenswerte über Gesetzgebung steht im Grundgesetz.
Insofern ist der Beitrag von Isabell Noé irreführend.
Gemäß unseres Rechtsstaatsprinzips sind alle auf diesen Vertrag basierende Rechtsakte nichtig.

Sollten sie mehr Informationen brauchen?

https://zwangsabzocke-nein.de
https://gez-boykott.de/Forum/

da werden sie geholfen:

Rudolf Wöhrle