Mündige Bürger?

Von der Wiege bis zur Bahre werden wir Bürger von Politik und Medien gelenkt. Nein, das ist keine Verschwörungstheorie. Wir werden tatsächlich wie eine Schafherde von kaum sichtbarer Hand so gesteuert. Und zwar so, wie Politik und Medien das wollen. Das Zauberwort heißt »Nudging«. Hinter dieser geschickten psychologischen Manipulation von Massen steht die Auffassung, dass wir Bürger völlig blöd sind und beliebig manipulierbar. Politiker und Leitmedien nennen uns zwar »mündige Bürger«, führen uns aber als Metzger auf die Schlachtbänke, weil sie selbst davon profitieren.

Quelle:

KOPP ONLINE

Gottsei dank bin ich schon so alt, dass ich das nicht mehr erleben muss.

Die Entstehung des Rechtsberatungsgesetzes im NS-System und sein Fortwirken

Dr. Helmut Kramer

Als der von den Nationalsozialisten aus Breslau vertriebene jüdische Rechtsanwalt Dr. Erich Schalscha im August 1941 in London die englische Regierung darauf aufmerksam machte, daß das deutsche Recht nationalsozialistisch kontaminiert sei und deshalb nach dem Krieg gründlich überprüft werden müsse1, hätte er, den die Nationalsozialisten im Jahre 1936 aus der Anwaltschaft hinausgeworfen hatten, sich schwerlich vorstellen können, daß ausgerechnet das Rechtsberatungsgesetz von 1935 das Ende des Dritten Reiches unangefochten überdauern würde. Und seine Gefühle hätten sich nicht auf bloße Verwunderung beschränkt, wenn er die Worte vorausgeahnt hätte, mit denen die Richterin am Landgericht Bonn Gabriele Caliebe im Vorwort ihres Kommentars zum RBerG gleichsam triumphierend feststellt: „In der Nachkriegszeit unternommene Versuche, nicht nur eindeutig untragbare Einzelregelungen wie die zur Ausschaltung von Juden, sondern das Gesetzeswerk insgesamt als typisches Produkt des Nationalsozialismus und deshalb als unwirksam geworden darzustellen, sind gescheitert.“2 Art. 1 § 1 RBerG3 lautet: „Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig – ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher oder unentgeltlicher Tätigkeit – nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.

Quelle:

https://www.forumjustizgeschichte.de/

vorstehender Link nicht mehr aktuell

Die Entstehung des Rechtsberatungsgesetzes im NS-System und sein Fortwirken

April 1933: Jüdische Rechtsanwälte vor der Berliner Anwaltskammer

Dr. Helmut Kramer

https://kramerwf.de/Die-Entstehung-des-RBerG.75.0.html

abgerufen am 17. Jan. 2019

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