Aktualisiert 20.09-2020
in meiner Angelegenheit bezüglich Rundfunkbeitrag hat sich nur insofern was geändert, dass der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die vollautomatische Bearbeitung von Forderungen der Rundfunkanstalten eingearbeitet hat. Alle vollautomatischen Bescheide der Rundfunkanstalten vor Juni 2020 haben sich damit in Rauch aufgelöst.
Damit wurde aber auch kein den Bürger belastendes Gesetz zur Finanzierung des Rundfunks geschaffen.
Link zu „eine Kurzfassung der Komödie erster Teil.“,
im Theaterstück „Zwangsabzocke Rundfunkbeitrag“