Bis heute weigert sich das Gericht in Hof meine Klage aus Dezember 2016 zu bearbeiten. Die Klage wurde einem Richter zugewiesen, der vermutlich die notwendige Unabhängigkeit nicht besitzt. Der Richter hat die Verweisung auf den Zivilrechtsweg vorgenommen, was einer Rechtsbeugung entspricht und nicht möglich ist, denn der Gerichtsvollzieher handelt im Auftrage des Staates. Folglich ist das Verwaltungsrecht einschlägig. Da jedoch Klagen verfassungsrechtlicher Art vor dem Verwaltungsgericht mangels Zuständigkeit nicht möglich sind, muss die ordentliche Gerichtsbarkeit diese Klage bearbeiten. Dem Richter steht dafür das Grundgesetz ausschließlich zur Verfügung.