Frankfurter Rundschau veröffentlicht 23.10.202019:52
Die behördlich erlassenen Corona-Verordnungen und Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Pandemie beschäftigen immer mehr Verwaltungsgerichte. Allein beim Verwaltungsgericht Frankfurt waren am Freitag 19 Eilanträge anhängig.
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Die Verwaltungsrichter monierten nun, es fehlten Erwägungen des Kreises, ob die Sperrstunde als Maßnahme erforderlich und angemessen sei. Es müsse unter mehreren in gleicher Weise geeigneten Maßnahmen das mildere Mittel gewählt werden – also die Maßnahme, die die Menschen am wenigsten belaste. „An einer diesbezüglichen Prüfung fehle es vollständig“, hieß es. Der Beschluss ist den Angaben zufolge unanfechtbar.
Anmerkung des Seitenbetreibers:
Den Allgemeinverfügungen der Stadt Hof mangelt es ebenfalls „An einer diesbezüglichen Prüfung“