Brief an den Intendanten des Bayerischen Rundfunks
Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof
Einschreiben
Bayerischer Rundfunk
Rundfunkplatz 1
80385 München
Hof, 14. Okt. 2014
Beitragsnummer XXXXXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
der guten Ordnung halber möchte ich sie daran erinnern, dass meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16 Juni 2014 und vom 24. Juni 2014 noch nicht beantwortet wurden.
Aus diesem Grunde fordere ich sie auf, die über meine Person gespeicherten Daten an mich zu übermitteln.
Die Rechtsgrundlage für den Auskunftsanspruch bildet, sofern nicht speziellere Vorschriften (zum Beispiel bei Sozialdaten) gelten, § 19 BDSG gegenüber öffentlichen Stellen und § 34 BDSG gegenüber nicht-öffentlichen Stellen.
In meinem letzten Schreiben habe ich ihnen versprochen im Internet weiter zu recherchieren, inwieweit der Bay. Rundfunk grundgesetzkonform gestaltet ist. Nun teile ich ihnen meine Recherche mit und ich muss feststellen, dass alles viel schlimmer ist, als es sich der gemeine Bürger vorstellen kann.
Die Mitglieder des Bayerischen Rundfunkrates:
Stand September 2014
Zitat:
Elke Beck-Flachsenberg, Evangelische kirchliche Frauenorganisationen (Stv. Vorsitzende Rundfunkrat)
Inge Aures, Landtag / SPD
Nikolaus Bachler, Intendanzen der Bayerischen Staatstheater
Christa Baumgartner, Verband der freien Berufe (Stv. Vorsitzende Projektgruppe Telemedien)
Dr. Otmar Bernhard, Landtag / CSU
Dr. h.c. Albin Dannhäuser, Lehrerverbände (Vorsitzender Projektgruppe Telemedien)
Ilse Danziger, Israelitische Kultusgemeinden
Peter Driessen, Industrie- und Handelskammern (Stv. Vorsitzender Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen)
Karl Heinz Eisfeld, Organisationen der Erwachsenenbildung (Stv. Vorsitzender Hörfunkausschuss)
Matthias Fack, Bayerischer Jugendring (Vorsitzender Hörfunkausschuss)
Ludwig Findler, Elternvereinigungen (Vorsitzender Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen)
Anni Fries, Bayerischer Bauernverband
Dr. Thomas Goppel, Musik-Organisationen
Hermann Greif, Bayerischer Bauernverband
Dr. Friedemann Greiner, Evangelische Kirche (Vorsitzender Fernsehausschuss)
Christine Haderthauer, Staatsregierung
Rudolf Heiler, Bayerischer Gemeindetag
Prof. Dr. h.c. Robert M. Helmschrott, Komponisten-Organisationen
Hans Herold, Landtag / CSU
Matthias Jena, Gewerkschaften (Stv. Vorsitzender Fernsehausschuss)
Luise Klemens, Gewerkschaften
Christian Knauer, Bund der Vertriebenen Landesverband Bayern
Natascha Kohnen, Landtag / SPD
Thomas Kreuzer, Landtag / CSU (Vorsitzender Ausschuss für Grundsatzfragen und Geschäftsordnung)
Manfred Ländner, Landtag / CSU
Günther Lommer, Bayerischer Landes-Sportverband
Alexander Muthmann, Landtag / Freie Wähler
Petra Nölkel, Familienverbände
Verena Osgyan, Landtag / Grüne
Florian Pronold, Landtag / SPD (Stv. Vorsitzender Ausschuss für Grundsatzfragen und Geschäftsordnung)
Tobias Reiß, Landtag / CSU
Heinrich Rudrof, Landtag / CSU
Prof. Dr. Dr. Godehard Ruppert, Bayerische Hochschulen
Hans Schaidinger, Bayerischer Städtetag
Andreas Scherer, Bayerischer Zeitungsverlegerverband
Klothilde Schmöller, Bayerischer Landes-Sportverband
Hermann Schneider, Leiter der Bayerischen Schauspielbühnen
Dr. Lothar Semper, Handwerkskammern
Dr. Paul Siebertz, Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (Vorsitzender des Programmbeirats der ARD)
Robert Stauffer, Schriftsteller-Organisationen (Vertreter des Rundfunkrats im Programmbeirat ARTE Deutschland)
Dr. Wolfgang Stöckel, Bayerischer Journalistenverband (Vertreter des Rundfunkrats im Programmbeirat ARTE G.E.I.E. / Schriftführer des Rundfunkrats)
Walter Taubeneder, Landtag / CSU
Prof. Dr. Hubert Weiger, Bund Naturschutz in Bayern
Martin Wölzmüller, Bayerischer Heimattag
Susanne Zehetbauer, Katholische kirchliche Frauenorganisationen
Quelle:
https://www.br.de/unternehmen/inhalt/rundfunkrat/mitglieder100.html
Das Ehrenamt wird neben der hauptamtlichen bestens bezahlten Tätigkeit noch fürstlich entlohnt.
In vorstehender Aufstellung verschweigt der Bayerische Rundfunk die Mitgliedschaften mancher Rundfunkräte in Parteien. So schaut Transparenz aber nicht aus.
Beispiele:
Matthias Jena ist nicht nur DGB Mitglied, sondern auch Mitglied der SPD.
Hans Schaidinger Mitglied der CSU
Jakob Kreidl Mitglied der CSU
Christian Knauer Mitglied der CSU
Rudolf Heiler Freie Wähler
Reinhard Dörfler Mitglied der CSU
Josef Deimer Mitglied der CSU
Heribert Riedmülle Mitglied der CSU
Anni Fries Mitglied der CSU
Martin Wölzmüller, Bayerischer Heimattag (Vorstandsvorsitzender ist der ehemalige bayerische Landtagspräsident Johann Böhm CSU)
Dr. Thomas Goppel Mitglied der CSU
Staatsnah:
Elke Beck-Flachsenberg, Evangelische kirchliche Frauenorganisationen (Stv. Vorsitzende Rundfunkrat)
Peter Driessen, Industrie- und Handelskammern (Stv. Vorsitzender Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen)
Prof. Dr. Hubert Weiger Mitglied des Obersten Naturschutzbeirates beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Dr. Wolfgang Stöckel – 1997 – Leiter des Presse- und Informationsamtes der Stadt Nürnberg
Weisunggebend war Ulrich Maly Kämmerer und Oberbürgermeister von Nürnberg.
Bis jetzt habe ich 24 Parteizugehörigkeiten und 5 Staatsnahe entdeckt. Gesamtzahl der Rundfunkräte 47, also mehr als 50% partei- oder staatsnah.
Vermutlich nicht vollständig.
u.s.w.
Auf das Grundgesetz wird nicht geachtet.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Rundfunkregulierung: Staatsfern, parteienfern, weiter nicht modern?
Nicht entdeckt habe ich Vertreter solch relevanter Bevölkerungsgruppen wie HartzIV-Empfänger und Rentner, eine Bevölkerungsgruppe von ca. 25 % der Gesamtbevölkerung.
Dieser öffentlich rechtliche Rundfunk ist ganz offensichtlich ein Staatsrundfunk und muss aus Steuermitteln bezahlt werden.
Rudolf Wöhrle
Mein Schreiben vom 14. Oktober 2014 an den Bayerischen Rundfunk beantwortet nun wiederum der Beitragsservice mit Schreiben vom 30. Oktober Eingang bei mir war der 1. November 2014. Unterschrieben hat ein Datenschutzbeauftragter, ein Mitarbeiter des Datenschutzbeauftragten des Beitragsservice, im Auftrag. Ich gehe nun davon aus, dass dieses Schreiben dem gesetzlichen Vertreter des Bayerischen Rundfunks anzulasten ist.
Ausweislich der Webseite
https://www.rundfunkbeitrag.de/service/datenschutzbeauftragte/
ist die Verantwortliche Leiterin dieser Datenschutzabteilung
Datenschutzbeauftragte des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Kerstin Arens
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Tel.: 0221/50 61 26 32
Fax: 018 59995 0105*
E-Mail: datenschutz@beitragsservice.de
Der Beitragsservice teilt zum Datenschutz auf seiner Webseite
https://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_ger.html#allg_wie_steht_es_um_den_datenschutz
Wie steht es um den Datenschutz bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags?
Maßgeblich sind die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die personenbezogenen Daten dienen ausschließlich dem Zweck der Beitragserhebung und -bearbeitung. Sie werden nicht weitergegeben.
Das Verfahren der Datenerhebung wurde geprüft. Das Gutachten des ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Prof. Hans Peter Bull ergab keine datenschutzrechtlichen Bedenken.
Screenshoot
Prof. Hans Peter Bull ist lt. Wikipedia Mitglied der SPD und war von 1978 bis 1983 Bundesbeauftragter für den Datenschutz.
Am 9. März 2010 hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Az. C-518/07) in dem Vertragsverletzungsverfahren Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland, über das ich bereits in
meinem Tätigkeitsbericht 2005-2006 berichtete, durch Urteil festgestellt, dass die Bundesrepublik gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 verstößt.
Diese Richtlinie behandelt den Schutz natürlicher Personen …
Quelle:
Server Landesdatenschutz NiedersachsenURTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 9. März 2010(*)
Etwas Vergleichbares für Bayern habe ich nicht gefunden.
Zitat:
Dr. Thomas Petri, VitaThomas Petri wurde 1967 bei Frankfurt am Main geboren. Er ist verheiratet und hat ein Kind.
…
Seit 1. Juli 2009 ist er Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz. Der Landesbeauftragte wird auf Vorschlag der Bayerischen Staatsregierung vom Bayerischen Landtag gewählt. Die Landtagspräsidentin ernennt ihn. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre; er kann wiedergewählt werden.
Soviel zur Unabhängigkeit des Leiters des Datenschutzes in Bayern.
Dies ist nur wegen des Fehlens der unabhängigen Judikative möglich. Niemand schreitet gegen solche Grundgesetzverletzungen ein.
Edit 29.11.2014: Das im letzten Absatz angekündigte gesonderte Schreiben der Kundenbetreuung liegt heute am 29.11.2014 immer noch nicht vor.
Die angeforderten Stammdaten.
Die Weitergabe der Stammdaten der früheren GEZ an den Beitragsservice wurde mir nicht zur Kenntnis gebracht und erfolgte gegen meinen Willen, hätte ich davon Kenntnis gehabt, hätte ich widersprochen. Ich denke dieser Datensatz ist unrechtmäßig zum Beitragsservice gelangt und muss deshalb gelöscht werden.
Brief an den Intendanten des Bayerischen Rundfunks
Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof
Einschreiben
Herrn Ulrich Wilhelm Intendant persönlich
c/o
Bayerischer Rundfunk
Rundfunkplatz 1
80385 München
Hof, 3. Nov. 2014
Beitragsnummer XXXXXXXX wird abgelegt unter http;//www.zwangsabzocke-nein.de
Sehr geehrter Herr Wilhelm,
das von ihrem beauftragten Beitragsservice verfasste Schreiben vom 30. 10. 2014 mit anhängendem angeforderten Datensatz meine Person betreffend habe ich erhalten.
Der guten Ordnung halber möchte ich sie daran erinnern, dass meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16 Juni 2014 und vom 24. Juni 2014 – wie schon in meinem Schreiben vom 14. Oktober 2014 bemängelt – noch nicht beantwortet wurden. Deshalb gehe ich davon aus, dass sie meinen Einwendungen, gegen ihr Vorgehen bezüglich der Zwangsabzocke beschönigend “Rundfunkbeitrag” genannt, zustimmen.
Nun zu dem in ihrer Datenbank gespeicherten Datensatz.
Die Datenübernahme aus dem Datensatz der früheren GEZ ist ohne meine Zustimmung erfolgt und deshalb rechtsmissbräuchlich vorgenommen worden.
Sie schreiben, mein Schreiben hätte dem Datenschutzbeauftragten vorgelegen. Ist wohl unerheblich, weil dieser Datenschutzbeauftragte ebenso ein Lakai der Macht ist, wie die Richter, denen sie mich heimtückisch ausliefern wollen. Lesen sie einfach die einschlägigen Rechtsvorschriften und das Grundgesetz.
Der Bayerische Rundfunk verstößt gegen das Recht. Der Datenschutzbeauftragte ist nicht unabhängig. Kann man auf ihrer Webseite nachlesen.
Ich fordere sie daher auf diesen Datensatz unverzüglich zu löschen und mir die Löschbestätigung umgehend zur Kenntnis zu bringen.
Sollten sie meiner Aufforderung nicht nachkommen, gehe ich davon aus, dass sie sich darauf verlassen, keiner der grundgesetzwidrig ins Amt gekommen Richter wird gegen sie entscheiden. Sie wissen ja selbst, dass Deutschland keine unabhängige Judikative hat. Sie werden sicherlich verstehen, dass dies demokratiefeindlich ist und dafür eine Demokratieabgabe zu leisten ist wohl eine Verhöhnung mündiger Bürger. Ich leiste weiterhin keine Zahlungen und werde auch nicht klagen. Klagen einfach sie. Ich suche dann nach dem Richter, der mir lt. Grundgesetz zugesichert wird.
Ein erneutes Angebot ihrer Firma, mich als Kunden zu gewinnen lehne ich hiermit ab.
Rudolf Wöhrle
nun kommt eine weitere Webepost, wie üblich jedoch nicht mit rechtsverbindlicher Unterschrift. Meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16 Juni 2014 und vom 24. Juni 2014 – wie schon in meinem Schreiben vom 14. Oktober 2014 bemängelt – sind immer noch nicht beantwortet worden.
Eine Zahlung werde ich weiterhin nicht leisten.
Nun folgt ein Festsetzungsbescheid, wiederum ohne rechtsverbindliche Unterschrift. Jedoch mit einer Drohung.
GmS-OGB 1/98
Gesine Tews vom Oberlandesgericht erklärt auch, wie die Richter das begründet haben. „Ja, der Strafsenat stützt sich dabei auf eine gemeinsame Entscheidung des gemeinsamen Senates der obersten Gerichtshöfe des Bundes, wonach ein bestimmender Schriftsatz seine Bestimmung nur erfüllen kann, wenn er direkt unterschrieben ist, oder mit einem entsprechend unterschriebenen Beglaubigungsvermerk versehen ist.“
Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt KEINE Rechtskraft oder Gültigkeit ein! Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus
Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot!
Totalitarismus zum Zweck bequemer Geldeintreibung
Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof
Einschreiben/Rückschein/Eigenhändig
Herrn Ulrich Wilhelm Intendant persönlich
c/o
Bayerischer Rundfunk
Rundfunkplatz 1
80385 München
Hof, 15. Nov. 2014
Beitragsnummer XXXXXXXXX wird abgelegt unter http;//www.zwangsabzocke-nein.de
Sehr geehrter Herr Wilhelm,
Zurückweisung ihres Festsetzungsbescheides vom 1.11.2014 mit Eingang bei mir am 11.11.2014 sowie Zurückweisung ihres Schreibens vom 1.11.2014. Diese Schreiben sind nichtig.
der guten Ordnung halber möchte ich sie daran erinnern, dass meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16 Juni 2014. vom 24. Juni 2014 und vom 3.November 2014 noch nicht beantwortet wurden.Im laufenden Schriftverkehr habe ich auch auf die grundgesetzwidrige Einsetzung der Richter hingewiesen. Damit sind die Urteile der Verwaltungsgerichte unter dem Aspekt zu beleuchten, dass diese Richter abhängige Staatsbeamte sind.
Meine Daten hat sich der Bayerische Rundfunk ohne meine Zustimmung bei der früheren GEZ besorgt. Damit hat die frühere GEZ wie auch der Bayerische Rundfunk eine Straftat begangen, die ich leider, weil ich rechtlos und schutzlos bin, nicht ahnden lassen kann.
Am 12. Juni 2014 wies ich sie darauf hin, dass Lars Brocker SPD-Mitglied ist und außerdem langjähriger SPD-Justitiar war. Das Urteil, das er fällte war wohl zu erwarten. Möglicherweise lebt er ebenfalls unter der Maxime – die einst Innenminister Höcherl(CSU) formulierte. Im Jahr 1963 äußerte er: ” Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.” Lars Brockers Lebenslauf – Schule, Studium, Staatsdienst.
Die weiteren Richter Willi Kestel und Hans-Josef Graefen sind ebenfalls dem Justizminister untertan und nicht wie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vorschreibt Mitglieder einer unabhängigen Judikative.
Der Supergau jedoch ist die Verfilzung der Politik, der Justiz und des bayerischen Rundfunks, wie ich in meinem Schreiben vom 24. Juni 2014 darlegte. Lassen sie sich den Schriftwechsel vorlegen oder lesen sie diesen unter der Webadresse
nach.
Die Staatsferne ist nicht gegeben und damit entfällt für mich eine Zahlungspflicht, denn niemand kann mich zwingen gegen das Grundgesetz zu verstoßen in dem ich diesem schändlichen Treiben auch noch finanzielle Hilfestellung leiste.
Rudolf Wöhrle
PS.: Dieses Schreiben wird sicherheitshalber auch per email an sie abgesandt.
Der Rückschein ist heute 21. November 2014 bei mir eingetroffen. Wer unterschrieben hat ist nicht feststellbar. Das Kästchen „anderer Empfangsberechtigter“ ist angekreutzt. Rechtlich gesehen ist der Umschlag übergeben worden. Ich bin gespannt, ob dieser Verein nun behauptet, in dem Umschlag wäre kein Schreiben enthalten gewesen. Da ich den anderen Empfangsberechtigten anhand des Rückscheins nicht identifizieren kann, wird mir möglicherweise nur noch der Weg über die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher bleiben.
20. Dezember 2014
Nun schreibt mir der Beitragsservice eine Antwort auf mein Schreiben vom 15. 11. 2014 an den Intendanten des Bayerischen Rundfunks. Besonders helle scheinen diese Leute jedoch nicht zu sein.
Ich zitiere aus dem Widerspruchsbescheid:
>Zur Begründung ihres Widerspruches führen Sie aus, eine unabhängige Judikative existiere nicht. Damit sei die staatsferne nicht gegeben und für Sie entfalle daher eine Zahlungsverpflichtung.“
<
Diese Begründung ist im Schreiben an den Intendanten des Bayerischen Rundfunks nicht zu finden. Auf meine Einwände im Schreiben an den intendanten des Bayerischen Rundfunks Ulrich Wilhelm geht der Beitragsservice nicht ein.
Das Schreiben beginnt mit der Seite 2. Was auf der Seite 1 steht verrät der Beitragsservice nicht.
Klick auf das Bild öffnet das Schriftstück in einem neuen Fenster
In dem Schreiben wird auf meine Daten, die vormals bei der GEZ gespeichert waren verwiesen. Diese Datenübernahme erfolgte widerrechtlich ohne meine Zustimmung. Der Datenschutzbeauftragte scheint stramm auf Linie zu sein, sonst hätte er diese widerrechtliche Datenübernahme verhindern müssen. Aber wie wir wissen, ist auch der Datenschutzbeauftragte nur eine Faser im Filz des öffentlich rechtlichen Rundfunks.
Seite 3 des Widerspruchbescheides vom 11.12.2014.
Ich zitiere aus dem vorstehenden Schreiben:
>Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stellt somit geltendes Recht dar, bei dessen Umsetzung den Landesrundfunkanstalten kein Ermessensspielraum zusteht.
<
Dieser Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist ein Vertrag zwischen den Ländern und der jeweiligen Rundfunkfirma. Mit mir wurde kein Vertrag geschlossen. Die behaupteten gesetzlichen Bestimmungen sind nicht vorhanden, denn der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist kein Gesetz.
Dem Beitragsservice als nicht rechtsfähige Unternehmung ist es verwehrt, rechtswirksame Bescheide zu erstellen.
Hier unterschreiben auf einem Formular des nicht rechtsfähigen Inkassountenrehmens mit folgender Floskel
Bayerischer Rundfunk
im Auftrag
2 Leute in Täuschungsabsicht
Diese Leute vom Beitragsservice scheinen nicht lesen zu können, habe ich doch in meinem Schreiben vom 3. November darauf hingewiesen, dass ich nicht klagen werde. Der Herr Intendant Ulrich Wilhelm soll doch mich verklagen.
Er will doch was von mir.
Für die Beitragsforderung gibt es keine Rechtsgrundlage, deshalb werde ich weiterhin keine Zahlungen leisten.
Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße. 17
95028 Hof
Herrn Ulrich Wilhelm Intendant
c/o
Bayerischer Rundfunk
Rundfunkplatz 1
80385 München
Hof, 22.Dezember 2014
Beitragsnummer XXXXXXXXXXXXXXX
Ihr Schreiben vom 11.12.2014 Widerspruch des Bayerischen Rundfunks – Eingang bei mir am 20.12.2014.
Zurückweisung ihres Widerspruchsbescheides.
Ihr Widerspruchsbescheid ist nichtig. Siehe dazu die einschlägige Rechtsprechung. Der guten Ordnung halber möchte ich sie daran erinnern, dass meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16 Juni 2014. vom 24. Juni 2014 vom 3.November 2014 sowie vom 15. November 2014 noch nicht beantwortet wurden.
In ihrem Schreiben sind eine Vielzahl von unwahren Behauptungen aufgestellt.
Gründe:
Sie zitieren falsch. Ich führe nicht die fehlende unabhängige Judikative für mein Zahlungsverweigerung an, sondern die fehlende Rechtsgrundlage. Sie bringen da etwas durcheinander.
Sie beziehen sich auf die zahllosen Urteile der Verwaltungsgerichte und der Landesverfassungsgerichte.
Ich führe an, dass die Richter in der Bundesrepublik nicht wie es das Grundgesetz fordert Mitglieder einer unabhängigen Judikative sind, sondern abhängige Staatsbeamte. Als solche richten diese Beamten als Partei. Dies ist unzulässig.
Mein Vertrag mit dem ö.r.Rundfunk bis 12.2012 beruhte auf meiner Einwilligung und endete mit dem 31.12.2012. Für die neue Vertragsgestaltung ab 1.1.2013 gab es keine Einwilligung meinerseits.
Zitat aus wikipedia:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Ende Zitat:
Auch BGB § 311 (vorausgesetzt dieses Gesetz ist unter Beachtung des Grundgesetzes entstanden) regelt rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse.
Der Beitragsservice als nicht rechtsfähiges Rechtsobjekt ist rechtlich nicht befugt Bescheide zu erstellen.
In ihrem Schreiben bestätigen sie, dass meine Daten von der GEZ an sie übermittelt wurden, damit begingen sie, wie auch die Verantwortlichen der GEZ eine Straftat. Ich beziehe mich auf das BDSG § 4a Einwilligung. Von mir liegt ihnen und der GEZ keine Einwilligung vor. Die von mir geforderte Löschung des Datensatzes haben sie mir bis heute noch nicht angezeigt.
Die von ihnen angeführten Urteile von Verwaltungsgerichten und Landesverfassungsgerichten können für den hier vorliegenden Einzelfall nicht herangezogen werden, weil keines dieser Urteile eine Überprüfung auf die Grundgesetzübereinstimmung beinhaltet. Die Nichtübereinstimmung mit dem Grundgesetz ist offensichtlich.
Für die in ihren Schreiben behauptete Forderung gibt es keinen Rechtsgrund.
Daher werde ich ihrer Forderung nicht nachkommen.
Schlussbemerkung:
Im Wesentlichen ist alles ausdiskutiert, lesen sie meine diesbezüglichen Schreiben an den Bayerischen Rundfunk und den Beitragsservice.
Dieses Schreiben wird nun nicht mehr als Einschreiben verschickt, sondern als einfacher Brief. Jedoch gebe ich ihnen die Möglichkeit auf meinem Blog https://zwangsabzocke-nein.de/ den gesamten Schriftverkehr chronologisch nachzulesen.
Zukünftige Schreiben ihres Unternehmens betrachte ich als Belästigung und werde diese Schreiben ungeöffnet an sie zurücksenden mit dem Hinweis “Annahme verweigert”.
Rudolf Wöhrle
Jan. bis Juni 2014 – 8. Juli 2014 | Jan. bis Juli 2015 – 1. Jan. 2015 |