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Das jahr 2014 ist nun zu Ende gegangen. Der Bayerische Rundfunk hat mir noch keinen rechtsgültigen Beitragsbescheid zukommen lassen und auch nicht die Drohung wahrgemacht, mich mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu überziehen. Nach wie vor wurde auf meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16 Juni 2014, vom 24. Juni 2014, vom 3.November 2014 sowie vom 15. November 2014 und den Brief vom 22. Dezember nicht geantwortet.
Nun will ich mal sehen, was das Jahr 2015 bringen wird und was für Auswirkungen das Gutachten des Gremiums aus 32 Professoren, die Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) beraten, bewirken wird.
Festhalten an dieser Stelle möchte ich, dass ich dem Bayerischen Rundfunk gerne eine freiwillige vierteljährliche Spende von 17 Euro zukommen lassen würde um eine sparsame Rundfunkausstrahlung mitzufinanzieren. Dazu braucht es aber die Einwilligung der Rundfunkanstalt, dass mich das dann von allen weiteren Belästigungen verschont.
10/3/2015 17:17:44
Am 22.12.2014 erhielt ich auf eine email mit dem Inhalt
Hof, 22.Dezember 2014
Beitragsnummer XXXXXXXXXXXXXXX
Ihr Schreiben vom 11.12.2014 Widerspruch des Bayerischen Rundfunks – Eingang bei mir am 20.12.2014.
Zurückweisung ihres Widerspruchsbescheides.
Ihr Widerspruchsbescheid ist nichtig. Siehe dazu die einschlägige Rechtsprechung. Der guten Ordnung halber möchte ich sie daran erinnern, dass meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16 Juni 2014. vom 24. Juni 2014 vom 3.November 2014 sowie vom 15. November 2014 noch nicht beantwortet wurden.
In ihrem Schreiben sind eine Vielzahl von unwahren Behauptungen aufgestellt.
Gründe:
Sie zitieren falsch. Ich führe nicht die fehlende unabhängige Judikative für mein Zahlungsverweigerung an, sondern die fehlende Rechtsgrundlage. Sie bringen da etwas durcheinander.
Sie beziehen sich auf die zahllosen Urteile der Verwaltungsgerichte und der Landesverfassungsgerichte.
Ich führe an, dass die Richter in der Bundesrepublik nicht wie es das Grundgesetz fordert Mitglieder einer unabhängigen Judikative sind, sondern abhängige Staatsbeamte. Als solche richten diese Beamten als Partei. Dies ist unzulässig.Mein Vertrag mit dem ö.r.Rundfunk bis 12.2012 beruhte auf meiner Einwilligung und endete mit dem 31.12.2012. Für die neue Vertragsgestaltung ab 1.1.2013 gab es keine Einwilligung meinerseits.
Zitat aus wikipedia:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Ende Zitat:Auch BGB § 311 (vorausgesetzt dieses Gesetz ist unter Beachtung des Grundgesetzes entstanden) regelt rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse.
Der Beitragsservice als nicht rechtsfähiges Rechtsobjekt ist rechtlich nicht befugt Bescheide zu erstellen.
In ihrem Schreiben bestätigen sie, dass meine Daten von der GEZ an sie übermittelt wurden, damit begingen sie, wie auch die Verantwortlichen der GEZ eine Straftat. Ich beziehe mich auf das BDSG § 4a Einwilligung. Von mir liegt ihnen und der GEZ keine Einwilligung vor. Die von mir geforderte Löschung des Datensatzes haben sie mir bis heute noch nicht angezeigt.
Die von ihnen angeführten Urteile von Verwaltungsgerichten und Landesverfassungsgerichten können für den hier vorliegenden Einzelfall nicht herangezogen werden, weil keines dieser Urteile eine Überprüfung auf die Grundgesetzübereinstimmung beinhaltet. Die Nichtübereinstimmung mit dem Grundgesetz ist offensichtlich.
Für die in ihren Schreiben behauptete Forderung gibt es keinen Rechtsgrund.Daher werde ich ihrer Forderung nicht nachkommen.
Schlussbemerkung:
Im Wesentlichen ist alles ausdiskutiert, lesen sie meine diesbezüglichen Schreiben an den Bayerischen Rundfunk und den Beitragsservice.Dieses Schreiben wird nun nicht mehr als Einschreiben verschickt, sondern als einfacher Brief. Jedoch gebe ich ihnen die Möglichkeit auf meinem Blog https://zwangsabzocke-nein.de/ den gesamten Schriftverkehr chronologisch nachzulesen.
Zukünftige Schreiben ihres Unternehmens betrachte ich als Belästigung und werde diese Schreiben ungeöffnet an sie zurücksenden mit dem Hinweis “Annahme verweigert”.
Rudolf Wöhrle
die nachfolgende automatische Bestätigung:
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden diese
schnellstmöglich an die zuständige Stelle weiterleiten
und bearbeiten.Bitte beachten Sie, dass viele der uns zugesendeten
Fragen bereits auf unserer Internetseite
www.rundfunkbeitrag.de beantwortet werden. Sie
finden dort viele Informationen zum Rundfunkbeitrag und
unsere Online-Formulare. Wenn Sie diese nutzen, können
wir Ihr Anliegen schneller der richtigen Stelle
zuordnen und somit auch schneller bearbeiten.Aufgrund der vielen Anfragen, die uns jeden Tag
erreichen, verlängert sich leider die Antwortzeit und
liegt momentan bei etwa 4 Wochen. Wir entschuldigen
uns und bitten um Ihr Verständnis. Für Sie entsteht
durch eine von uns gegebenenfalls verursachte
Verzögerung kein Nachteil.Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Wichtige Hinweise:
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
beantwortet nur E-Mails von namentlich erkennbaren
Absendern.Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder
Bearbeitung zu Ihrem Beitragskonto nur erfolgen kann,
wenn Sie uns die Beitragsnummer und/oder Anschrift
angeben, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihre
Betriebsstätte angemeldet ist.ACHTUNG! Diese E-Mail wird automatisch versandt. Unter
der E-Mail-Adresse InfoReply@beitragsservice.de ist
eine individuelle Korrespondenz nicht möglich. Bitte
nutzen Sie für weitere Anliegen die E-Mail-Adresse
service@rundfunkbeitrag.de.
Die versprochenen 4 Wochen für die Antwort des bayerischen Rundfunks sind nun lange verstrichen, auch die Antworten auf meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16. Juni 2014, vom 24. Juni 2014, vom 3. November 2014 sowie vom 15. November 2014 fehlen noch immer.
Der bayerische Rundfunk unter der Verantwortung des Herrn Ulrich Wilhelm Intendant in Rundfunkplatz 1 80385 München scheint nicht exixtent zu sein.
Als nächste Aktion werde ich eine Auskunft über die gespeicherten Daten meine Person betreffend an mich zu übermitteln.
Die Rechtsgrundlage für den Auskunftsanspruch bildet, sofern nicht speziellere Vorschriften (zum Beispiel bei Sozialdaten) gelten, § 19 BDSG gegenüber öffentlichen Stellen und § 34 BDSG gegenüber nicht-öffentlichen Stellen.
Update 24.4.2015
Keine Änderung, keine neuen Zahlungsaufforderungen.
Korruptionsvorwürfe gegen GEZ Beitragsservice für … – 24.4.2015
Update 7.5.2015
Keine Änderung, keine neuen Zahlungsaufforderungen.
Urteil des BGH zu unwirksamen AGB-Klauseln – 7.5.2015
die Sparkassen sind in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert und müssen sich lt. Urteil an das Grundgesetz halten. Auch der öffentlich rechtliche Rundfunk ist in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert und muss das Grundgesetz beachten – auch wenn es schwer fällt meine Damen und Herren – nicht wahr?
Update 14.6.2015
Keine Änderung, keine neuen Zahlungsaufforderungen.
Das Forum zum Austausch der Meinungen und Erfahrungen der Mitglieder steht nun seit wenigen Tagen bereit. Da es kleine Unterschiede in der Handlungsweise der Rundfunkanstalten geben kann habe ich das Forum in Einzelforen aufgeteilt.
Update 2.7.2015
Keine Änderung, keine neuen Zahlungsaufforderungen.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
Der Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender ist verfassungsgemäß – das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Eine Gebühr nur für die Bereithaltung von Radio oder Fernseher habe sich durch die Entwicklung des Internets überholt.
Quelle: Link zum BR
Der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ist Stephan Kersten. Stephan Kersten ist Mitglied des Rundfunkrates des Bayerischen Rundfunkes. Auch ist er Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Stephan Kersten, Präsident des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs ist auch Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof. dort ist er Vertreter des Präsidenten Peter Küspert, Präsident des Bayer. Verfassungsgerichtshofs.
Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld für Mitglieder des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks
Aufwandsentschädigung: Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Sie haben gemäß Art. 11 Abs. 2 Bayerisches Rundfunkgesetz (Bay RG) Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Diese ist individuell zu versteuern.Die monatliche Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Verwaltungsrats beträgt € 700. Der/die Vorsitzende erhält das Doppelte, der/die stellvertretende Vorsitzende sowie die Ausschussvorsitzenden und der/die BerichterstatterIn Personalia erhalten das Eineinhalbfache der monatlichen Aufwandsentschädigung.
Sitzungsgeld: Das Sitzungsgeld beträgt € 100.
Das vorstehende zitat entnehme ich der
Quelle:
Link zur Webseite des Unternehmens Bayerischer Rundfunk
Update 16.7.2015
Aktuell keine weiteren Bettelbriefe und sonstige Angst einflößen wollende Maßnahmen.
Der BGH hebt das Tübinger Urteil (LG Tübingen · Beschluss vom 19. Mai 2014 · Az. 5 T 81/14) auf.
Juli bis Dez. 2014 – 18. Sept. 2014 | Aug. bis Dez. 2015 – 15. Aug. 2015 |