Im Namen meines Bruder ergeht gegen das deutsche Volk folgendes Urteil!
Nach diesem Urteil können Bund, Länder und Kommunen Abgaben definieren, die von ALLEN zu zahlen sind. Auf eine Nutzung, Nutzungsmöglichkeit oder Bedarf kommt es nicht mehr an.
Bei einem Vergleich zu früheren Urteilen bemerkt man den Zick-Zack-Kurs des Gerichtes. Z.B. die Gegenleistung: mal gibt es sie, mal nicht.
Urteil vom 18. Juli 2018 – 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17
Urteilsbegründung:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html
Es gab kein abweichendes Votum bezüglich des Urteils. Alle üben den Gehorsam gegenüber den Fürsten. Auch Johannes Masing.
Aus der Urteilsbegründung:
… entscheidend für die Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde ist einzig und allein, ob der Beschwerdeführer durch den unmittelbaren Beschwerdegegenstand in seinen Grund- oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt ist (S. Kempny, Der Staat 53 [2014], 577 [614]).
Den vorstehenden Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht nicht beachtet.