Herr Ulrich Wilhelm Intendant BR

In einem Schreiben an Herrn Ulrich Wilhelm (ein wie ich finde sehr interessanter Mann –  Vater CSU Politiker, Mutter Richterin, er selbst Jurist und Journalist – mit ausgezeichnetem Leumund)

habe ich die Fakten bezüglich des widerrechtlichen Handelns seines Hauses dargelegt.

Link zum Brief an Herrn Ulrich Wilhelm Intendant persönlich

Auf eine Antwort warte ich bis heute vergeblich. Als einfacher Bürger muss ich denken, wenn schon der Chef sich nicht an die normale Höflichkeit hält, dann kann man von dessen Untergebenen nichts Besseres erwarten.

Nur wie kommt man bei solch einem Verhalten zu dem angeblichen guten Leumund?


Auf einen Brief des Beitragsservice vom 24.11.2016 antworte ich dem Ulrich Wilhelm

 

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof

Herrn Ulrich Wilhelm Intendant und

Beitragsservice Köln
c/o
Bayerischer Rundfunk(BR)
Rundfunkplatz 1
80385 München

Hof, 3. 12.2016

Seht geehrter Herr Wilhelm, Hallo Beitragsservice,

Ihr Schreiben vom 24.11.2016 habe ich am 30.11.2016 erhalten.

Beitragsnummer ………………. wird abgelegt unter https://www.zwangsabzocke-nein.de
Das von ihnen Herr Wilhelm vermutlich veranlasste Schreiben des Beitragsservice vom 24. 11. 2016 – „Rundfunkbeitrag“ meine Person betreffend und auch Ihre Kommunikation mit der Fa. Creditreform Mainz kann ich nicht nachvollziehen, weil mir dieser Schriftverkehr nicht vorliegt.

Die angebliche Beitragsschuld, die in Ihren dem Schreiben beiliegenden 4 Blättern behauptet wird, bestreite ich zum wiederholten Male.

Der guten Ordnung halber möchte ich sie daran erinnern, dass meine Einschreiben vom 12. Juni 2014, vom 16 Juni 2014 und vom 24. Juni 2014 – wie schon in meinem Schreiben vom 14. Oktober 2014 bemängelt – noch nicht beantwortet wurden. Gleichzeitig möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine weitere Antwort auf das Schreiben vom 2..10.2015 an sie bereits unbeantwortet blieb. . Auch mein Schreiben vom  12.10.2015 wurde nicht beantwortet ebenso nicht die Schreiben vom 15.10.2015, 8.11.2015, 14.12.2015. Auch das Schreiben vom 23.  Dezember 2015(Erklärung zum Vorbehalt der Zahlung) harrt noch auf eine Antwort.
Deshalb ging ich davon aus, dass sie meinen Einwendungen, gegen ihr Vorgehen bezüglich der Zwangsabzocke beschönigend “Rundfunkbeitrag” genannt, zustimmen.

Für ihre Forderungen gibt es keinen Rechtsgrund. Deshalb werde ich auch keinen Cent an sie bezahlen. Da sie ihre angebliche Forderung nicht durchsetzen wollen, verfällt diese augenblicklich.

Nur Gesetze dürfen in die Grundrechte eingreifen.

Sollte ihnen der Schriftwechsel beginnend mit dem Jahr 2013 nicht vorliegen, so können sie diesen im Internet abrufen unter der Webadresse https://zwangsabzocke-nein.de  .

Das Landgericht Koblenz weist nach, dass die Rundfunkanstalt(SWR) keine Behörde ist.Beschluss 5 T 232/16 vom 16. September 2016.

a) Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen. Bereits die Homepage www.swr.de ist mit „Unternehmen“ überschrieben, von einer Behörde ist nicht die Rede. Die Rubrik „Der SWR“ führt als Menüpunkt „Unternehmen“, nicht „Behörde“ auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen – behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen.

b) Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch.

c) Eine Bindung an behördentypische Ausgestaltungen (Geltung des Besoldungsrechts oder der Tarifverträge bzw. der Gehaltsstrukturen) für den öffentlichen Dienst) fehlt völlig. Die Bezüge des Intendanten übersteigen diejenigen von sämtlichen Behördenleitern, selbst diejenigen eines Ministerpräsidenten oder Kanzlers, erheblich. Ein eigener Tarifvertrag besteht.

d) Die Tätigkeit wird nicht vom öffentlichen Dienst im Sinne von Art. 71 LV ausgeübt.

e) Öffentlich-rechtliche Vergabevorschriften beim Einkauf von Senderechten oder Unterhaltungsmaterial werden nicht angewandt, die Bezahlung freier Mitarbeiter und fest angestellter Sprecher entspricht nicht ansatzweise dem öffentlichen Dienst.

Diese Charakterisierung trifft auch auf den BR zu. Kein Behördenleiter, keine Beamten, kein Besoldungsrecht, siehe die bayerische Verfassung 9. Abschnitt „Beamte“ und Abschnitt 7 „Verwaltung“.

Daher auch kein Recht der Selbsttitulierung. Das ist privatwirtschaftlichen Unternehmen nicht erlaubt. Mit der Anstiftung des Gerichtsvollziehers zu einer gesetzwidrigen Tat an mir verübt(Eintrag in das Schuldnerverzeichnis am Vollstreckungsgericht in Hof) haben sie sich als Feind unseres Grundgesetzes offenbart. Sie Herr Wilhelm wissen es als Jurist am Besten, dass das angewendete Beleihungssystem für den freiberuflichen Inkassounternehmer(der sich als Obergerichtsvollzieher ausgibt) keine Ermächtigung aus dem Grundgesetz herleiten kann.
Ausdrücklich hinweisen möchte ich sie auf die Möglichkeit, mich vor einem ordentlichen Gericht zu verklagen, denn wir leben schließlich in einem Rechtsstaat.

Die heuchlerischen Äußerungen verschiedener bayerischer Politiker anläßlich des Geburtstages der bayerischen Verfassung

(1.12.2016) 70 Jahre Bayerische Verfassung: Am 1.12.1946 nahmen die Bürger des Freistaats in einer Volksabstimmung die ausgearbeitete Verfassung an. Daran erinnerte Bayerns politische Spitze um Ministerpräsident Horst Seehofer heute mit einem großen Festakt im Münchner Nationaltheater.

muss wohl als Petitesse unter dem Aspekt angesehen werden, wie die bayerische Politik und Justiz mit dem Bürger umspringt.

Rudolf Wöhrle


Jetzt geht das wieder los. Nichts als rechtswidriges Geschwurbel. Meine Briefe werden einfach nicht beachtet. Na gut, dann bekommt der Ulrich Wilhelm halt wieder eine Belehrung über die Rechte eines Bürgers. Gezahlt wird nichts!


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Link zum gesamten dokument als PDF


Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof

Ulrich Wilhelm Intendant und

c/o
Bayerischer Rundfunk
Rundfunkplatz 1
80385 München

Hof, 28. 10.2017

Hallo Ulrich,

Beitragsnummer XXXXXXXX  wird abgelegt unter https://www.zwangsabzocke-nein.de das von dir vermutlich veranlasste Schreiben des Bayerischer Rundfunk Beitragsservice vom 23. 10. 2017 – „Widerspruchbescheid des Bayerischen Rundfunks“ meine Person betreffend die angebliche Beitragsschuld, die ich bestreite, habe ich am 28. 10. 2017 geschrieben von Frau xxxxxxx i.V. Unterzeichnet mit xxxxxx und einer Paraphe für die keine notarielle Beglaubigung vorliegt, erhalten. Gleichwohl gehe ich davon aus, dass Du den Inhalt gelesen und für gut befunden hast. Denn Du bist der dafür verantwortliche Chef.

In dem Schreiben belügst Du mich auf vielfältige Weise. Du behauptest der Beitragsservice sei eine Behörde. Das ist falsch. Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Unternehmung. Weiter behauptest Du, ich solle vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth klagen. Die Verwaltungsgerichtsordnung § 50 ist nicht zuständig, siehe weiter unten. Wie komme ich dazu? Klage einfach Du, Du willst doch was von mir. Auch verkennst du deine Rechtsposition. Bis heute hast du mir noch nicht nachgewiesen, dass der Beitragsservice oder der Bayerische Rundfunk mit Hoheitsrechten in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz stehend, beliehen worden ist. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ähnelt meiner Meinung nach eher einem Erpresserbrief.

Die von dieser nicht rechtsfähigen Firma behauptete Forderung – die behauptet in Deinem Namen zu handeln – bezieht sich auf eine pseudostaatliche Gesetzgebung, die nichtig aus folgendem Grunde ist. Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde unter Mißachtung der Freiheitsgrundrechte der Bürger der BRD konzipiert. Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag verletzt mich in meinem Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen.

Du zitierst zwar das vorstehende Grundrecht Artikel 5 Abs. 1 – aber Du zitierst falsch. Du läßt in …

Link zum Gesamtdok SchreibenwilhelmAnon28102017 als PDF

Der Brief wurde heute 30.10.2017 per Einschreiben an Ulrich Wilhelm versamdt

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4 Gedanken zu „Herr Ulrich Wilhelm Intendant BR“

  1. lt. wikipediaa ist noch folgendes sehr bemerkenswert:

    2Von 2005 bis 2010 war Wilhelm Chef des Bundespresseamts und Regierungssprecher der Bundesregierung für das Kabinett Merkel I und Merkel II.“

    „Steffen Rüdiger Seibert (* 7. Juni 1960 in München) ist ein ehemaliger deutscher Journalist und derzeitiger Regierungssprecher der Deutschen Regierung. Seit dem 11. August 2010 ist er Chef des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung im Rang eines beamteten Staatssekretärs.[1][2]

    Vor seiner Tätigkeit für die Bundesregierung war Seibert Fernsehjournalist beim ZDF.

    „Regierungssprecher
    Steffen Seibert 2010

    Seit dem 11. August 2010 ist Seibert Regierungssprecher der deutschen Bundesregierung, der auf Vorschlag der Bundeskanzlerin durch den Bundespräsidenten ernannt wird. Damit übernahm er die Nachfolge von Ulrich Wilhelm, der Intendant des Bayerischen Rundfunks (BR) wurde.[4]

    In dieser Funktion twittert Seibert seit dem 28. Februar 2011 unter dem offiziellen Konto RegSprecher.“

    Besser ist Filz nicht darstellbar.

    Die Affaire um Nikolaus Brender rundet das Bild ab. Der öffentlich rechtliche Rundfunk hat auf Geheiß der Politiker zu funktionieren.

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