Grundrechteverletzung

Die Auferlegung einer Maskenpflicht sogar für gesunde Menschen missachtet nicht nur die Beweislastregelungen, sondern führt im Ergebnis dazu, dass ein gesunder Mensch per se wie ein ansteckender Infektionsherd und eine Gefahr für andere behandelt wird. Sie pervertiert die Menschenwürde und die Unschuldsvermutung, denn als Ansteckungsverdächtiger und somit als Adressat von Maßnahmen kam bislang nicht jeder gesunde Mensch in Betracht, sondern nur derjenige, bei dem die Annahme, er habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil (8).

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