Eine Zwangsvollstreckung bedarf immer einer gesetzlichen Grundlage, wie auch jede Handlung eines Bediensteten der öffentlichen Gewalt dieser gesetzlichen Grundlage bedarf. Nur die Nazis haben dies ausgeschlossen gehabt. Siehe dazu:
Eine Zwangsvollstreckung bedarf immer einer gesetzlichen Grundlage, wie auch jede Handlung eines Bediensteten der öffentlichen Gewalt dieser gesetzlichen Grundlage bedarf. Nur die Nazis haben dies ausgeschlossen gehabt. Siehe dazu: