Zwangsvollstreckung trotz Hartz-IV

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  • #1728
    Irwisch
    Teilnehmer

    Liebe Mitforenten,
    ich bin ein 55jähriger Langzeitarbeitsloser, der seit gut 35 Jahren weder Fernseher noch Radio besitzt. Bis 2014 hatte ich keinerlei Probleme mit der GEZ, denn ich war nicht angemeldet. Bei mir war auch noch nie ein Kontrolleur und wollte was prüfen, es war einfach wunderbar. Seit 2014 erhalte ich nun regelmäßig Mahnungen und Festsetzungsbescheide (diesen Ausdruck gibt es bislang gar nicht in der juristischen Fachliteratur) und schicke ebenso regelmäßig Kopien meiner Bescheide vom Jobcenter hin. Die werden aber scheinbar weggeworfen, zumindest jedoch ignoriert, denn kurz darauf liegt der nächste Wisch im Briefkasten. Seit Mitte 2015 reagiere ich gar nicht mehr darauf. Nun kam Mitte Dezember 2015 eine Schreiben von einer Gerichtsvollzieherin mit der Ankündigung einer Zwangsvollstreckung. Der Dame habe ich zurückgeschrieben, daß ich ALG-II-Empfänger bin, und zwar schon seit 2005, also gut 10 Jahre, daß ich seit 35 Jahren kein TV oder Radio habe, und daß sie gerne bei mir vorbeikommen kann, um sich von meiner Armut zu überzeugen. Kopie meines letzten Bescheides hat sie auch bekommen. Nun erhalte ich letzte Woche eine formelle Zustellung, wie ein Verwaltungsakt, dort wird mir mit hoher Geldstrafe und Gefängnis gedroht, wenn ich nicht am 2. Februar bei ihr einen Offenbarunseid schwöre. Ich soll alle Unterlagen über mein Vermögen mitbringen! Sowas hab ich gar nicht, weder Vermögen noch Unterlagen darüber! Ich hatte auch nie einen Mahnbescheid bekommen, dem ich hätte widersprechen können. Diese Einzugszentrale hat von mir jedoch schon etliche Schreiben erhalten, in denen ich neben der belegten Anzeige meiner Mittellosigkeit auch meiner grundsätzliche Abneigung, diese Propagandamaschine zu finanzieren, Ausdruck verliehen habe. Vielleicht haben die mich deshalb so auf dem Kieker? Die sind doch keine Behörde, die können doch nicht einfach einen Gerichtsvollzieher beauftragen, oder? Von einem Gericht hab ich jedenfalls nichts erhalten, und ich sehe auch keine amtgerichtlichen Schreiben, mit denen die Gerichtsvollzieherin beauftragt wurde. Sehe ich das richtig?

    Mit freundlichem Gruß aus Karlsruhe

    Irwisch

    #1736
    cleverle2009
    Administrator

    Hallo Irwisch,
    schicke das Schreiben in Kopie mit dem Beitrag, den du hier geschrieben hast an das Handelsblatt zu Händen von Dr. Norbert Häring, Kasernenstraße 67, 40213 Düsseldorf.

    Eine Kopie an mich wäre auch nicht schlecht, dann könnte ich das auch hier auf die Titelseite setzen.
    Gruß
    cleverle2009

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