Widerspruch Beschwerde Festsetzungsbescheid

Startseite Foren Mitteldeutscher Rundfunk(MDR) Widerspruch Beschwerde Festsetzungsbescheid

Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Autor
    Beiträge
  • #1437
    Anonym
    Inaktiv

    gefunden im Internet bei GEZ-Boykott

    Mitteldeutschen Rundfunk
    Kantstr 71-73
    04275 Leipzig

    Festsetzungsbescheid vom 2.11.2015
    Widerspruch,Beschwerde,

    mit dem Schriftsatz stellten Sie mir einen vollstreckbaren Titel ohne Unterschrift,Rechtsmittelbelehrung für vollstreckbare Titel zu.
    Sie fordern von mir einen Betrag von 60,50 Euro mit einem unbekannten Konto, wo Sie Buchungen vorgenommen haben.Offenkundig wurden von diesem unbekannten Konto strafbare Buchungen vorgenommen bis einer Höhe von665,24 Euro. Bitte senden Sie mir die Bankkontakte zu, dass ich das Konto sperren kann und die Bundesaufsichtsbehörde informieren kann,offenkundig werden Konten und Buchungen und Auszüge erstellt und beauftragt ohne von der Bafin eine Erlaubnis zu haben.Da ich keine Kontovollmacht erteilt habe oder beauftragt habe sind offenkundig mit diesem Konto Straftaten in meinem Namen erfolgt.
    Ob die Buchung für eine Fernsehzeitung ist oder etwas anderes ist nicht ersichtlich. Falls
    Sie Beabsichtigen mir Leistungen zu verkaufen oder Anzubieten zum Fernsehen oder Rundfunk,Fernsehzeitungen,Magazine o.ä. können Sie mir gerne auch Angebote machen und ihre Chancen im nationalen und internationalen Wettbewerb auch zu nutzen.

    Bis dahin gilt für Sie:
    Rundfunkstaatsvertrag–RStV
    Präambel

    Dieser Staatsvertrag enthält grundlegende Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk in einem dualen Rundfunksystem der Länder
    des vereinten Deutschlands. Er trägt der europäischen Entwicklung des Rundfunks Rechnung.
    Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. Beide Rundfunksysteme müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen……
    Die Länder haben dem Staatsvertrag bindend zugestimmt
    Daraus folgt….

    Mit Inkrafttreten des Rundfunkstaatsvertrages unterliegen die beiden Rundfunkssyteme öffentlich-rechtliche und Private aus dem Staatsvertrag nationalen und internationalem Wettbewerb und dem internationalen Kartellrecht.
    Ich habe mich für einen anderen Anbieter entschieden und nutze diesen.Gemäss meines Leistungsverweigerungsrecht und Annahmeverweigerungsrecht und nach § 333 BGB ist ihre Leistung,Service,Bereitstellungen und oder Angebot zurückgewiesen.Wenn Sie ein Problem mit dem Staatsvertrag haben sollten, so bitte ich Sie sich an den zuständigen Ministerpräsidenten Ihres Landes zu wenden, er hat für Sie diesen Staatsvertrag gezeichnet.Wenn Sie ein anderes Rundfunksystem nutzen ausserhalb des Staatsvertrages ,so bitte ich um ein Angebot zur Prüfung.

    Mit freundlichen Grüssen

Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.

Zwangsabzocke NEIN