Uni-Heidelberg Geburtsstätte des Rundfunkbeitrag

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    cleverle2009
    Administrator

    Der Leiter dieser Fakultät ist Prof. Hanno Kube. Und wer lugt hinter dem Vorhangspalt hervor? Ei gucke da – der Emeritus Prof. Paul Kirchhof. Das ist der Professor, der auf Wunsch von ARD ZDF Deutschlandradio, den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfasste. Emeritus bedeutet:

    Der Emeritus bleibt Angehöriger der Hochschule. Ihm obliegen die Rechte und Pflichten eines Angehörigen der Hochschule. Seine beamtenrechtliche Stellung verändert sich nicht. Er ist Beamter im haftungsrechtlichen Sinne (§ 839 BGB i V. m Art. 34 GG)

    Der Emeritus kann nicht verpflichtet werden, zu lehren, zu prüfen, zu forschen oder sich an den Selbstverwaltungsaufgaben der Hochschule zu beteiligen. Er ist bezüglich seiner Lehrtätigkeit entpflichtet, aber nicht entrechtet. Der Emeritus darf unbeschränkt einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen, ohne eine vorherige Genehmigung beim Dienstherrn zu beantragen.

    siehe auch hier klicken

    Was Prof. Paul Kirchhof für seine Tätigkeit aus dem Beitragstopf der Beitragszahler an Entlohnung erhielt ist nicht ermittelbar.

    Als dann Gutachten diesen Vertrag für eine Steuer einstuften, erstellte flugs Prof. Hanno Kube auf Wunsch von ARD ZDF Deutschlandradio ein Gutachten, das die Steuereigenschaft verneinte. Auch dessen Entlohnung ist nicht ermittelbar.

    Gutachten Hanno Kube

    liest man das Gutachten sehr sorgfältig, so will es den Eindruck von Seriosität erwecken, gleichwohl ergeht sich der Herr Professor in Formulierungen wie:

    Eine Abstimmung mit dem Katalog der §§ 51 ff. AO
    könnte gleichwohl der Konsistenz im Gemeinnützigkeitsrecht dienen und die
    Rechtssicherheit befördern
    und
    Auch die sonstigen, im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag enthaltenen Regelungen abgabenschuldrechtlicher und verfahrensrechtlicher Art erscheinen im Grundsatz angemessen und verfassungsrechtlich unproblematisch. Nur an wenigen Stellen offenbart sich vornehmlich regelungstechnischer Nachbesserungsbedarf

    Hervorhebungen durch den Autor.

    Auch hier darf Filz staatlicher Organe durchaus vermutet werden.

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