Akten Zeichen SA 12/III (68) |
Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof
Amtsgericht Hof
Herrn Amtsgerichtsdirektor XXXXXXXX
Berliner Platz 1
- 95030 Hof
Hof, 12. August 2017
Sehr geehrter Herr Amtsgerichtsdirektor XXXXXXXX,
am 9.2.2017 erhielt ich ein Schreiben aus Ihrem Hause mit dem Zeichen SA 12/III (68) mit Datum vom 7.2.2017.
Sie schreiben:
„Ihr Schreiben vom 4.Februar 2017 diente zu meiner Information.“
Den nachfolgenden Satz habe ich zur Kenntnis genommen. Sie schreiben:
„Selbstverständlich habe ich Ihr Schreiben vom 25. 12.2016 an den für Ihre Klage zuständigen gesetzlichen Richter weitergeleitet“.
Ich meine, dies ist nun eine Lüge. Einen solchen Richter gibt es am Amtsgericht Hof nicht. Gleichwohl muss der Richter XXX XXXX XXXXXXXurteilen, denn offensichtlich haben Sie keinen Richter, der den Erfordernissen des Grundgesetzes entspricht.
In dem Schreiben behaupten Sie die Anforderung der Verfahrenskosten nach § 12 GKG enthielten keinen Rechtsverstoß. In § 12 GKG werden aber nur Verfahren nach der Zivilprozessordnung
Link zum Gesamtdokument Zurückweisung Gerichtskostenvorschuss :
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