die erneute Anfrage an das Landtagsamt. Es kann doch nicht sein, dass der Landtag am Bürger vorbei – so einen elementaren Einschnitt in seine grundgesetzlich verbrieften Rechte(Verbot einer unausweichlichen lebenslangen Schuldknechtschaft) – im stillen Kämmerlein beschließt.
Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof
Bayerischer Landtag
Landtagsamt
Maximilianeum
Max-Planck-Straße 1
81675 München
Telefon +49 89 4126-0
Fax +49 89 4126-1392
landtag@bayern.landtag.de
www.bayern.landtag.de
Datum 23.1.2018
Subjekt – Gesetzgebungsverfahren Ihr Zeichen ZI-E3100-0249 Datum 18. Januar 2018.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Antwort auf meine Anfrage vom 19. Dezember 2017 und 12. Januar 2018 über die Vorabinformation des Landtages bezüglich des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages habe ich erhalten.
Die umfangreiche Dokumentation mit Schreiben vom 18. Januar 2018 ist ebenfalls eingegangen,
Die nachfolgende Nachfrage ist nötig, weil in der mir übersandten Dokumentation die Antworten nicht auffindbar sind.
Sie schreiben, diese Vorabinformation des Landtages über die Absicht der Staatskanzlei den Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages zu Landesgesetz zu machen, wurde in das elektronische Austauschverfahren „PBG – Verfahren BYBN“ eingestellt.
Ich bitte um Übersendung des Wortlautes dieser Vorabinformation welcher in das elektronische Austauschverfahren „PBG – Verfahren BYBN“ eingestellt wurde.
Ich bitte um Nachweis wie und wann der Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages dem Landtag vorgelegt wurde. Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 3./4. September 2003 müsste die Vorlage des Entwurfes des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages mindestens 4 Wochen vor dem 15. Dezember 2010 erfolgt sein.
Laut Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 3./4. September 2003 müsste in dieser Zeit die 1. und 2. Lesung mit Debatte über die Absicht der Staatsregierung, diesen 15. Rundfunkänderungsstaatvertrag zu Landesgesetz zu machen stattgefunden haben. Ich bitte um Nachweis und eine Abschrift dieser Debatten.
Bitte informieren Sie mich auch über den Beschluss des Landtages, der Herr Ministerpräsident Horst Seehofer soll diesen Vertrag nun unterzeichnen.
Dafür zuständige Gesetze:
Verfassung des Freistaates Bayern
in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998
(GVBl. S. 991, 992)
BayRS 100-1-I
Vollzitat nach RedR: Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), die zuletzt durch Gesetze vom 11. November 2013 (GVBl. S. 638, 639, 640, 641, 642) geändert worden ist.
Beachten Sie bitte auch die Geltung der Verfassung des Freistaates Bayern vor der Änderung vom 11. November 2013.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf?AspxAutoDetectCookieSupport=1
sowie:
(Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz – VerPBG)
Vom 3./4. September 2003
(GVBl S. 670)
BayRS 1100-6-1-S
Vollzitat nach RedR: Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz (VerPBG) vom 3./4. September 2003 (GVBl. S. 670, BayRS 1100-6-1-S), die zuletzt durch Vereinbarung vom 1./6. September 2016 (GVBl. S. 296) geändert worden ist
in Kraft ab: 19.10.2016 Fassung: 03.09.2003
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerPIG/true
Ebenfalls informiert möchte ich werden, wenn zu meinen Fragen keine Antworten erteilt werden können und über die rechtlichen Hintergründe dafür.
Für eine zeitnahe Bearbeitung wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Wöhrle
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eine neue Antwort ist eingegangen – damit ist wohl alles geklärt.
Es gab keine schriftliche Vorabinformation an den Landtag und keine Mitwirkung des Landtages bei der Gestaltung des 15. Rundfunkänderungsstaatvertrages.
Das Landtagsamt übermittelt nicht belegte Behauptungen. Auch wird nicht die Verfassung herangezogen, sondern ein Kommentar von Meder/Brechmann soll den Beweis des Einhaltens von Gesetzen belegen.
UPDATE 23. Februar 2020
Der Bayerische Landtag verweigert den Nachweis für die Einhaltung der Gesetze bei der Schaffung des neuen 15. Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge. Kann es sein, dass ich die Beobachtung des Richters Thorsten Schleif über die Vollpfosten auch auf die Mitglieder des Landtages übertragen kann?