Umfeld von § 339 StGB
§ 338 StGB
§ 339 StGB. Rechtsbeugung
§ 340 StGB. Körperverletzung im Amt
Entscheidungen zu § 339 StGB
1. BGH, Urteil vom 4. 9. 2001 – 5 StR 92/01
Bundesgerichtshof StGB § 339 Zögerliche Bearbeitung einer Rechtssache innerhalb eines objektiv vertretbaren Zeitraums ist Rechtsbeugung, wenn der Richter mit seiner Verfahrensweise aus sachfremden Erwägungen gezielt zum Vorteil oder Nachteil einer Partei handelt. BGH, Urteil vom 4. 9. 2001 – 5 StR 92/ 01; LG Hamburg (Lexetius.com/2001,2877 [2002/12/515]) Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs …
2. BGH, Urteil vom 22. 1. 2014 – 2 StR 479/13
Bundesgerichtshof StGB § 339 1. Der subjektive Tatbestand der Rechtsbeugung setzt mindestens bedingten Vorsatz hinsichtlich eines Verstoßes gegen geltendes Recht sowie einer Bevorzugung oder Benachteiligung einer Partei voraus. Das darüber hinausgehende subjektive Element einer bewussten Abkehr … für die Kenntnis des Richters von der Schwere des Rechtsverstoßes (vgl. Fischer, StGB § 339 Rn. 18 …