Eindringen in die Wohnung Stand 23.12.2014

Das Eindringen in die Wohnung und das anschließende Pfänden von Wertgegenständen durch einen Gerichtsvollzieher setzt einen Verwaltungsakt voraus. Kommt so eine Ankündigung zu mir, dann beschaffe ich mir einen Zeugen, der bei dem Besuch des Gerichtsvollziehers mit anwesend ist. Hilfreich ist auch eine Videoaufzeichnung des gesamten Vorganges. In der Wohnung haben sie das Hausrecht. Ein … Eindringen in die Wohnung Stand 23.12.2014 weiterlesen