Dörr lügt vor BVerfG

Aus dem Protokoll der mündl. Verhandlung am BVerfG vom 16.05.2018

Dörr: Die Bundesländer, die sich auf das Wohnungsmodell geeinigt hätten, hätten andere Modelle überprüft, auch hinsichtlich der EU-Rechtslage. [53] Es hätte 8 Modellvorschläge gegeben, man hätte 10 Jahre lang diskutiert.

Dabei sei ihnen auch die Verwaltungspraktikabilität wichtig gewesen, denn man hätte eine Verwaltungsvereinfachung angestrebt. Außerdem hätte man besonderen Wert auf die Persönlichkeitsrechte, den Datenschutz und die Unverletzbarkeit der Wohnung gelegt.

Es sei auch zu beachten, dass dem Rundfunkstaatsvertrag alle Länder zustimmen mussten. Die Landesparlamente hätten hier Gestaltungsspielraum gehabt. Man habe sich auf das Wohnungsmodell geeinigt, weil es das beste Modell gewesen sei. Wichtig wäre dabei auch gewesen, dass mit dem neuen Finanzierungssystem genauso viel eingenommen werde wie vorher. Dies hätte überraschend gut funktioniert: Da man nicht mit der großen Anzahl an „Schwarzsehern“ gerechnet habe, sei es zu Mehrerträgen gekommen und damit zu einer Beitragssenkung . 54 Über ein Pro-Kopf-Modell ließe sich diskutieren, da es zunächst einleuchtender erscheine; es wäre jedoch schwerer umsetzbar und weniger gut abschätzbar gewesen und hätte einen größeren Verwaltungsaufwand bedeutet.

Zum mindesten in Bayern wurde das laut Bayerischer Verfassung vorgeschriebene Prozedere zum erlass neuer Gesetze nicht eingehalten.

Der Ablauf:

Der Horst Seehofer(CSU) unterschreibt den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in 2010.

ungültiger Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Dazu muss man wissen, die CSU verfügt über die Mehrheit der Sitze.

Ein Ausschuss auch dort die Mehrheit der Stimmen berät den Gesetzentwurf vor. Nicht der Landtag tut das!

Änderungen werden nicht ermöglicht. Der Gestaltungsspielraum wäre durch die 1. und 2. Lesung möglich gewesen, die aber nicht stattfanden.

Die Zustimmung zum Gesetzentwurf wird gefordert. Die Abnicker knicken ein, sie hätten den Gesetzentwurf wegen nicht Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ablehnen müssen. Die Landtagsmehrheit (CSU) stimmte zu.

Wer es genau wissen möchte, lese auf:

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.0.html