Die CSU schafft an in Bayern

Kein Finanzamt würde ohne Weisung von oben Vollstreckungsmaßnahmen für eine Nichtvollstreckungsbehörde ausführen. Das untersagt die AO (249) indem sie nicht nur die erlaubten Vollstreckungsbehörden namentlich nennt, sondern auch als einzig landesweit zuständige aufführt. Zu Beginn haben einige FAs ja offensichtlich auch die Amtshilfe verweigert.

Keine Meldebehörde würde ohne Weisung von oben Meldedaten an eine Nichtbehörde herausgeben, ohne dass es dafür ein gemäß GG 73 (1) 3 nötiges Bundesgesetz gibt.

Kein weisungsgebundener Staatsanwalt würde ohne Anweisung von oben
offenkundige Straftaten wie etwa Amtsanmaßung (Bescheide), Missbrauch von Hoheitsrechten (Verwaltungsakte) im Sande verlaufen lassen.

Kein Gericht würde ohne „Weisung“ von oben
so offenkundige Rechtsverstöße wie Gleichheitsgrundsatz oder Verstoß gegen die Gewaltenteilung zulassen. Die Anstalten schaffen durch ihre Satzungen objektives Recht, sie schaffen sich ihre eigenen vollstreckbaren Titel und treten am Ende auch noch als Vollstreckungsbehörden auf und verlangen Amtshilfe. Sie fungieren somit als Legislative, Judikative und Exikutive in einem.

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25473.msg173185.html#msg173185

Tja, Herr leitender Oberstaatsanwalt Reiner Laib, Behördenleitung der Justiz in Hof, sie fungieren somit als Legislative, Judikative und Exekutive in einem und das verstößt sowohl gegen Ihren Eid als auch  gegen die Gewaltenteilung.

Gleiches trifft zu auf die Landgerichtspräsidentin des Landgerichtes in Hof Frau Christine Künzel und vorsitzende Richterin.

Ich denke die Menschen in Bayern werden sich daran erinnern am
14. Oktober 2018.