Der Verhältnismäßigkeits-grundsatz

Aus Prüfungsschemata für Jurastudenten:

I. Allgemeines

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist ein (ungeschriebener) Teil des Rechtsstaatsprinzips. Die meiste Klausurrelevanz findet er bei den Grundrechten. Bei dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geht es letztlich darum, dass staatliche Gewalt gegenüber den Bürgern schonend und nur bei wirklicher Dringlichkeit angewandt werden soll.

II. Anwendbarkeit

Sachlich gesehen gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für alle Hoheitsakte. Das bedeutet, dass alle Gesetze, Verwaltungsakte, Satzungen und Verordnungen auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen sind.

b. Ist der Zweck legal?

Bei der Legitimität des Zwecks ist eher Aufmerksamkeit geboten. Hier ist zu unterscheiden zwischen der Verwaltung, der Rechtsprechung und der Gesetzgebung. Die beiden Erstgenannten sind bei der Legitimität des Zwecks an das Gesetz gebunden. Die Gesetzgebung hingegen kann auch Ziele/Zwecke verfolgen, welche nicht ausdrücklich in der Verfassung erwähnt werden. Ausgeschlossen sind dabei nur solche Zwecke, die im Widerspruch zur Verfassung stehen. Besonders zu beachten ist der legitime Zweck bei einem Eingriff in (dem Wortlaut nach) unbeschränkbare Grundrechte. Hier muss der Zweck in dem Schutz von Grundrechten Dritter oder in dem Schutz von Verfassungsgütern von Rang liegen.

d. Ist das Mittel legal?

Neben dem angestrebten Zweck muss auch das gewählte Mittel legal sein. Würde zum Beispiel beschlossen, Steuersünder in Zukunft zu steinigen, um die Steuerkriminalität einzudämmen, so wäre der Zweck (= die Bekämpfung der Steuerkriminalität) legal. Das Mittel allerdings (= Todesstrafe) nicht (vgl. Art. 102 GG).

4. Das Mittel muss angemessen sein

Definition: Die Maßnahme ist angemessen, wenn der beabsichtigte Zweck nicht außer Verhältnis zu der Schwere des Eingriffs steht.

Dieser Punkt ist eindeutig der Schwerpunkt in jeder Verhältnismäßigkeitsprüfung, weswegen man ihm große Aufmerksamkeit schenken sollte. Auch wenn hier viel diskutiert wird, sollte man die Prüfung der Angemessenheit klar strukturiert und sachlich aufbauen, um sich nicht in der Argumentation zu verlieren. Dieser Prüfungspunkt, der häufig auch als Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne bezeichnet wird, beschäftigt sich mit der Zumutbarkeit der gewählten Maßnahme. Hier erfolgt also die Abwägung zwischen den betroffenen Rechtsgütern.

Zunächst sollte der zu erreichende Zweck festgestellt und die Gewichtung des darin enthaltenen Rechtsgutes herausgearbeitet werden.

Anschließend geschieht das gleiche für den Eingriff und das durch diesen beeinträchtigte Rechtsgut.

Nachdem man beide Rechtsgüter dargelegt und ausführlich beschrieben hat, folgt die Abwägung zwischen beiden. Dabei ist stets zu beachten, dass der zu erreichende Zweck mindestens so bedeutsam sein muss wie das Rechtsgut, in welches eingegriffen werden soll. In die genannte Abwägung sind grundsätzlich alle vorhandenen Rechtspositionen und Wertentscheidungen einzubeziehen, die die Maßnahme und das dadurch eingeschränkte Rechtsgut betreffen.

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Ein Gedanke zu „Der Verhältnismäßigkeits-grundsatz“

  1. Bäcker, Schlosser und Mauerer sind ehrenwerte Berufe.:
    denkt daran, aber vorher, nicht wenn es zu spät ist!
    weiterlesen:
    Warnung an Studierende
    http://zwangsabzocke-nein.de/warnung-an-studierende-2/
    Denkt daran, die euch ausbilden, wurden von Ausgebildeten ausgebildet, die durch die mißlungene Entnazifizierung nach ihrer Zeit im Nationalsozialismus wieder in Amt und Würden gebracht wurden. Sie kannten nur den Kadavergehorsam und so bemühten sie sich trefflich, das Grundgesetz ins Leere laufen zu lassen. Was lag daher näher, als sich ein Beispiel an den hochgekommenen zu nehmen und selbst so zu sein. Das fördert zwar die Karriere, das Ansehen jedoch nicht.

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