Solange die jeweiligen zuständigen Verbrecher keine Transparenz wie in Weimar – allerdings mit Angabe der jeweiligen ct-Zahl – zu den Inzidenzen bekanntgeben muss ich beschönigend Böswilligkeit unterstellen.
Solange die jeweiligen zuständigen Verbrecher keine Transparenz wie in Weimar – allerdings mit Angabe der jeweiligen ct-Zahl – zu den Inzidenzen bekanntgeben muss ich beschönigend Böswilligkeit unterstellen.