Der hinkende Vergleich

Laut Rainer Schlegel, können die Bundesländer die Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nicht aussetzen. Das Beschäftigungsverbot sei im Bundesgesetz „glasklar formuliert“, sagte Schlegel bei der Jahrespressekonferenz des BSG am Dienstag in Kassel. Weiter sprach er sich dafür aus, ungeimpfte mit einem schweren Erkrankungsverlauf „maßvoll“ an den Behandlungskosten zu beteiligen.

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Es wäre aber wohl zulässig, Ungeimpfte mit schwerem Verlauf je nach Einkommen und Vermögen „maßvoll an den Kosten solch einer Behandlung zu beteiligen“. Dies sehe das Gesetz schon jetzt etwa nach missratenen Schönheitsoperationen oder Piercings vor. „Ich würde das befürworten – wir reden viel von Solidarität, Solidarität ist keine Einbahnstraße“, sagte der BSG-Präsident.

Quelle: AFP – AFP – Dienstag, 8. Februar 2022

Anmerkung des Seitenbetreibers:

Es können sich Bürger frei entscheiden, ob sie Schönheitsoperationen oder Piercings vornehmen lassen wollen, so sollte es auch bei allen medizinischen Behandlungen sein. Man erinnere sich, wie in der Vergangenheit der Staat medizinische Versuche am Menschen vornahm. Solange nicht geklärt ist, wie die Corona-Impfungen das Immunsystem des Menschen beschädigen, solange sind Zwangseingriffe unverhätnismäßig. Internetrecherche; „3. Reich medizinische Versuche am Menschen“. Diesen Begriff in das Suchfeld eines Browsers eingeben.

Charité: https://www.mdr.de/geschichte/ns-zeit/charite-serie-ns-medizin-nationalsozialismus-drittes-reich-100.html