DER Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

 Pressemitteilung des Kanzlers  619  02.09.2010

Kammerurteil[1]

Rumpf gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 46344/06)

ERSTES PILOTURTEIL IN EINEM VERFAHREN GEGEN DEUTSCHLAND: DIE ÜBERLANGE VERFAHRENSDAUER VOR DEUTSCHEN GERICHTEN STELLT EIN STRUKTURELLES PROBLEM DAR 
Europäischen Menschenrechtskonvention

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