Pressemitteilung des Kanzlers 619 02.09.2010
Kammerurteil[1]
Rumpf gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 46344/06)
ERSTES PILOTURTEIL IN EINEM VERFAHREN GEGEN DEUTSCHLAND: DIE ÜBERLANGE VERFAHRENSDAUER VOR DEUTSCHEN GERICHTEN STELLT EIN STRUKTURELLES PROBLEM DAR Europäischen Menschenrechtskonvention