Archiv der Kategorie: Schurkenstaat

An Eva Döhla Hof

Erstveröffentlichung am 7.4.2021

Guten Tag Frau Oberbürgermeisterin Döhla,

in Ihrer Allgemeinverfügung Nr. 32/17/2021 der Stadt Hof steht:

Aufgrund des Pandemiegeschehens ist in § 24 Abs. 1 Nr. 1 der 12. BayIfSMV geregelt, dass auf den
von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf
engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten Maskenpflicht herrscht.

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Heute 5.6.2021 keine Anwort auf meine Mail vom 6.4.2021

Heute 14.4.2021 musste ich auch die Mail per Einschreiben Rückschein an diese Verteterin der Kommune schicken. Hat mich 5 Euro 50 Cent gekostet.

Briefnachverfolgung 16.4.2021: Empfänger wurde benachrichtigt und hat die Sendung am 15.4.2021 abgeholt.

Heute 5.6.2021 keine Anwort auf mein Einschreiben vom 14.4.2021

eMail an Herrn Hetz Leiter Ordnungsamt Hof vom 15.4.2021

Heute 5.6.2021 noch keine Anwort auf meine Mail vom 15.4.2021

„Von allem Unrecht aber ist keines sträflicher als das derjenigen, die sich mühen, während sie die ärgsten Betrüger sind, den Anschein ehrlicher Männer zu geben.“

M. Tullius Cicero: „Vom rechten Handeln“ 1,41,4; 44 v. Chr.


Übersetzung: gottwein.de

Klappentext zu „Jüdische Familien in Hof an der Saale “

Klappentext auszugsweise:… Rednern wie Adolf Hitler, schmückte sich die Stadt mit Fahnen und Blumen. Beschwerden jüdischer Kaufleute beim Stadtrat wegen Beleidigungen und Boykottaufrufen halfen nichts. Insofern war es nach 1933 keine Überraschung, dass die Gerichte, die Polizei und die Behörden in Hof alles dafür taten, den Juden das Leben und Überleben schwer zu machen…

https://www.weltbild.de/artikel/buch/juedische-familien-in-hof-an-der-saale_25585063-1

Update 5.5.2021

Auch heute noch hängen an den Eingangstellen zur roten Zone Mitteilungen der Eva Döhla auf die ausnamslose Maskenpflicht. Die Allgemeinverfügung der Stadt Hof enthält den Hinweis, dass zum begehen der ausgewiesenen Flächen keine Maske benötigt wird, sofern man sich dort nicht aufhält. Sie schwafelt zwar von Grundgesetz aber sie benutzt dieses vermutlich nur für hinterlistige Zwecke. Willkürlich, grundgesetzwidrig, rechtsstaatsunwürdig justizterroristisch, sind die Handlungen der Verwaltung.

Update 17.5.2021

In der Roten Zone kann man sich jetzt wieder ohne Maske aufhalten. Maskenpflicht besteht weiterhin am Markt und an den Bushaltestellen.

Update 28.5.2021

Leute die Bürokratiesau hat gegrunzt Und eine neue Allgemeinverfügung ausgespukt. Wenn ihr euch nicht Zwangsimpfen lasst, dann wird das 3. Reich wiederauferstehen.

Link zu den Allgemeinverfügungen

Also Denkt nach

Die Stadt Hof ist kein guter Ort mehr zum Leben.

Merkel Todesfälle

Wichtiger wie Ausgangssperren zur Nachtzeit wäre die Wiederbeschaffung der fehlenden Krankenbetten!

lt. statista.de starben im Jahr 2005 in Deutschland rd. 830.000 Menschen.

link zu statista

in der Regierungszeit Merkel ab 2005 häuften sich die Sterbefälle

Link zu Wikipedia Merkel

Bis zum Jahr 2019 stieg die Zahl der Sterbefälle auf 939.520

Bis 2019 wurden ca. 70.000 Krankenbetten abgebaut mit samt dem dazu gehörenden Pflegepersonal.

Die Anzahl der Krankenhäuser in Deutschland wurden in den Jahren 2000 bis 2018 von 2.242 auf 1925 verringert.

Wie passt das zu den gegenwärtigen Äußerungen der Bundeskanzlerin Angela Merkel über die derzeitige angebliche Pandemie?

2005 wurde das Stadtkrankenhaus Hof – Bürgermeister war Dieter Döhla(SPD), der Vater der heutigen Oberbürgermeisterin Eva Döhla(SPD) – an das Privatunternehmen SANA KLINIKUM AG verhöckert.

Anzahl der Sterbefälle in deutschen Krankenhäusern in den Jahren von 1994 bis 2017 

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/218760/umfrage/sterbefaelle-in-deutschen-krankenhaeusern/

als tonangebende Protagonisten waren immer CDU/CSU und SPD mit im Boot.

Stadt Hof setzt neues Maßnahmenpaket um

16.03.2021

https://www.hof.de/hof/hof_deu/aktuelles/drei-punkte-programm-zur-pandemieeindaemmung.html

Je mehr getestet wird um so mehr falsch positive werden gezählt!

Wieder kein Hinweis, dass das Begehen der Seuchenzone(beschönigend Rote Zone genannt) keine Maskenpflicht auslöst, wenn man zu den Geschäften gelangen will.

Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(12. BayIfSMV)

vom 5. März 2021

Teil 6
Sonderbereiche

§ 24
Weitergehende Maskenpflicht, Alkoholverbot, Nachverfolgung von Infektionsketten

(1) Es besteht Maskenpflicht

  1. 1.auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten,

Hinweis daraus fehlt In der neuen Verordnung.

Rechtmäßigkeit von Maskenpflicht und Verweilverbot

Schließlich zeichnet sich jetzt auch im Hinblick auf die vom Robert-Koch-Institut (RKI) anhand der gemeldeten positiven PCR-Tests ermittelte sog. Inzidenz eine Entwicklung ab, die auch auf die Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelung durchschlagen dürfte. Die WHO bestätigt in ihrer Information Notice for IVD Users 2020/05 vom 20.01.2021 nämlich die schon lange vermutete Fehleranfälligkeit des PCR-Tests. Um sicher festzustellen, dass einem positiven PCR-Test auch eine Infektion zu Grunde liegt, empfiehlt die WHO aktuell eine weitergehende umfassende Diagnostik, die derzeit noch gar nicht vorgenommen wird.  Wenn aber die vom RKI gezählten positiven PCR-Tests nicht das tatsächliche Infektionsgeschehen widerspiegeln, ist auch die daraus ermittelte Inzidenzzahl von vornherein als falsch anzusehen und kann folglich auch nicht mehr für die Begründung von Grundrechtseinschränkungen herhalten. Die entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz haben damit von vornherein eine falsche Anknüpfung, was zur Folge hat, dass alle auf dieser Grundlage erlassenen Corona-Verordnungen rechtswidrig sind und damit auch nicht Grundlage eines Bußgeldbescheids sein können.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtmaessigkeit-von-maskenpflicht-und-verweilverbot_185932.html

Grundrechteverletzung

Die Auferlegung einer Maskenpflicht sogar für gesunde Menschen missachtet nicht nur die Beweislastregelungen, sondern führt im Ergebnis dazu, dass ein gesunder Mensch per se wie ein ansteckender Infektionsherd und eine Gefahr für andere behandelt wird. Sie pervertiert die Menschenwürde und die Unschuldsvermutung, denn als Ansteckungsverdächtiger und somit als Adressat von Maßnahmen kam bislang nicht jeder gesunde Mensch in Betracht, sondern nur derjenige, bei dem die Annahme, er habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil (8).

https://www.rubikon.news/artikel/der-ubergriffige-staat

An staatsanwaltschaft Hof

Meine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Hof wegen Verletzung meiner Grundrechte durch die Oberbürgermeisterin von Hof wird von dem Stv. Öberstaatsanwalt als Nötigung subsummiert. Mit Datum vom 25.12.2020 bekam ich die Antwort.

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 152 Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz

(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

Der Stv. Öberstaatsanwalt zieht die Karte § 152 Abs. 2 STPO. Er verweist mich an das Verwaltungsgericht, obwohl er wissen kann, dass es dort keinen gesetzlichen Richter gibt. Die am Verwaltungsgericht tätigen Richter urteilen „pro domo“ wenn sich Bürger gegen den Staat verteidigen müssen.

Als Begründung gibt er die angebliche Pandemie an und die Verantwortung der Stadt Hof die unter der derzeitigen Pandemie leidet. Er führt die fragwürdigen (Link–>) Inzidenzwerte an, die nach Meinung von Fachleuten keine Auskunft über das sogenannte Pandemiegeschehen geben.

Link zu meiner Anzeige gegen Frau Döhla.

Spahn – Fake News

Spahn verbreitet Fehlinformation zu Corona-Toten Irreführende Angaben auch in vielen Medien

 

Wenn allerdings ausgerechnet der Bundesgesundheitsminister Falschinformationen zu den Corona-Todeszahlen verbreitet, die dazu angetan sind, Angst und Panik zu schüren, dann ist das doch der Beachtung wert. Umso mehr, wenn mit diesen falschen, irreführenden Zahlen dann auch noch begründet wird, dass es keine Lockerungen geben dürfe.

https://reitschuster.de/post/spahn-verbreitet-fehlinformation-zu-corona-toten/

An die Bürger von Hof

Die Verwaltung in Hof samt euerer Oberbürgermeisterin lehrt euch gerade was sie mit euch machen können, wann immer es ihnen beliebt.

Euch wird gerade der Vorhang geöffnet, weil die euch beherrschenden Figuren es nicht mehr für notwendig erachten, per Fasaden-Demokratie euch den schönen Schein von Rechtstaatlichkeit vorzugaukeln.

Haltet euch das mal vor Augen, euere Verwaltung will mit Zwangsgeld bis 25.000 Euro durchsetzen, dass ihr euere Wohnungen/Häuser nicht verlässen dürft, alles unter dem Vorwand einer angeblichen Pandemie.

Was gegenwärtig passiert, ist die Verletzung des Rechtsstaatsprinzips.

Euere Verwaltung erläßt Verordnung nach Verordnung, denen jegliche Prüfung auf Verletzung des Übermaßverbotes oder auch Verhältnismäßigkeit fehlt. Die Voraussetzung dass staatliches Handeln nach dem Grundgesetz zu erfolgen hat.

https://www.hof.de/hof/hof_deu/rathaus/amtliche-bekanntmachungen.html

7-Tage-inzidenz

Wie wird die 7-Tage.Inzidenz berechnet?

lt. RKI werden für die Inzidenz die Infektionszahlen verwendet, die durch einen PCR-Test im Laufe einer Woche ermittelt werden. Im Extremfall könnten wegen der Genauigkeit des PCR-Tests, alle infizierten Probanden, gesunde Menschen sein. Die Einschränkungen der Bevölkerung lassen sich daher mit unserer Rechtsordnung nicht in Einklang bringen. Eine Infektion ist keine Erkrankung.

Die mit tatkräftiger Mithilfe von Politikern veranlassten Reduzierungen von Krankenhäusern und Pflegepersonal fällt den Politikern nun auf die Füße. Durch fehlendes Pflegepersonal ist nun auch die Stillegung der Intensivbehandlungsbetten verursacht. Unser Gesundheitssystem ist marode und korrupt.

Abgeordnetenwatch: Pharmalobby kauft sich Zugang zur Politik

Dienstag, 15. Januar 2019

Wie ein Sprecher des Pharmaunternehmens heute bestätigte, leitet Hugendubel seit dem 1. Januar dessen Hauptstadtbüro. Hennrich ist als Berichterstatter für Arzneimittel und Apotheken Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/100381/Abgeordnetenwatch-Pharmalobby-kauft-sich-Zugang-zur-Politik

Inzwischen werden mehr als eine Million Tests pro Woche durchgeführt – bei verhältnismäßig deutlich weniger positiven Ergebnissen. „Unter Berücksichtigung der niedrigeren Positivquote käme man aktuell auf einen Schwellenwert von 84 pro 100.000“, so Gassen. Auch der Epidemiologe Gérard Krause vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung rät von einer reinen Fokussierung auf die Infektionszahlen ab. Gegenüber dem „Deutschlandfunk“ sagte Krause: „Es ist wichtig zu bedenken, dass die Infektionszahlen eigentlich nicht unser Kernfokus sein sollten, sondern die Erkrankungszahlen.“

Redaktionsnetzwerk Michèle Förster 24.10.2020, 16:17 Uhr

wie am folgenden Beispiel ersichtlich wurde:

kommen Fehler vor, die durch Wegfall von Plausibilitätsprüfungen und Nachkontrollen zu ungesetzlichen Einschränkungen der Bevölkerung führen.

fehlerhafte Umsetzung

Allgemeinverfügung Hof „Seuchenzone“

3.2 Der Aufenthalt in von der Stadt Hof mit Allgemeinverfügung vom 16.12.2020 festgelegten zentralen Begegnungsflächen an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorüberge-hend aufhalten im Sinne des § 24 Abs. 1 Nr. 1 der 11. BayIfSMV ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe im Sinne des § 2 der 11. BayIfSMV erlaubt. Kein triftiger Grund ist insbesondere das Musizieren und das Darbieten von Kleinkunst.

11. BayIfSMV

Teil 6
Sonderbereiche und inzidenzabhängige Regelungen

§ 24
Weitergehende Maskenpflicht, Alkoholverbot, Nachverfolgung von Infektionsketten

(1) Es besteht Maskenpflicht

  1. 1.auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten,

Anmerkung des Seitenbetreibers:

Das Verwaltungsgericht Stuttgart

Muss in der Innenstadt generell eine Maske getragen werden? Nein, sagt das Verwaltungsgericht Stuttgart am Beispiel Ludwigsburg. Zwei Bürger hatten mit einem Antrag Erfolg.

Anmerkung des Seitenbetreibers:

Übermaßverbot, Verhälnismäßigkeit, Grundgesetz

https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23014/uebermassverbot

Übermaßverbot nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ableitende übergreifende Leitregel allen staatlichen Handelns, die besagt, dass staatliche Eingriffe in den Rechtskreis der Bürger nur dann rechtmäßig sind, wenn sie geeignet, erforderlich (notwendig) und verhältnismäßig sind.

Grund- und Menschenrechte | bpb

https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16436/grund-und-menschenrechte

Das Grundgesetz garantiert grundlegende Freiheits-, Gleichheits- und Unververletzlichkeitsrechte, die dem Einzelnen in Deutschland gegenüber dem Staat, aber auch allgemein in der Gesellschaft zustehen (Art.1-17, 33, 101-104 GG). Die meisten dieser Grundrechte sind zugleich Menschenrechte, das bedeutet, nicht nur deutsche Staatsbürger können sich auf sie berufen, sondern alle Menschen, die in Deutschland leben.

BILD titelt:

BILD titelt

Bis zu 86 Prozent der Corona-Toten in Deutschland kommen …

https://www.bz-berlin.de/deutschland/bis-zu-86-prozent-der-corona-toten-in-deutschland-kommen-aus-pflegeheimen

Eine BILD-Umfrage bei den Bundesländern zeigt: Ein großer Teil der Menschen, die in den vergangenen Wochen an oder mit Corona starben, lebte in Alten- und Pflegeheimen! So meldete Hessen im…

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Neue regeln corona Hof

Link zu den Allgemeinverfügung Hof Regeln

Maskenpflicht 1. auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten,

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-737/

Hier steht „nicht nur vorübergehend aufhalten“

Die 11. BayIfSMV

§ 29
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 10. Januar 2021 außer Kraft.

Wer die „Seuchenzone“ nur vorübergehend begeht, unterfällt nicht der Maskenpflicht. Ist besonders wichtig für ältere Menschen, die schon ohne Maske nur schlecht Luft bekommen. Aber das richtige Leben kennt Frau Eva Döhla Oberbürgermeisterin nicht. So wurde es unterlassen, die Ordnungsamtsmitarbeiter von der neuen Regelung in Kenntnis zu setzen.

Auch der Aushang an den Einmündungen in die „Seuchenzone“ enthält keinen derartigen Hinweis, obwohl bereits die 9. BayIfSMV (§ 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 20. Dezember 2020 außer Kraft.)

diese Ausnahme enthält

Menschenversuche

Ab morgen den 27.12.2020 beginnen Menschenversuche. Als problematisch sehe ich die damit einhergehenden Datenspeicherungen und den psychologischen Zwang.

Link zu Spektrum Medizin Aktuelle Seite: Impf-Kampagne: So sicher sind RNA-Impfstoffe

Hinweisen möchte ich auf die Datenlage, nach der ein Pandemiegeschehen nicht ableitbar ist.

Gegenwärtig sollen Politiker, die wohl in medizinischen Fragen unbeleckt sind anordnen dürfen, wer gegen sars-cov-2 vorrangig geimpft werden darf. Gott sei Dank, steht nicht genügend Impfstoff zur Verfügung, sodass einige menschliche Exemplare diese Versuche überleben werden.

Hoffentlich stehen genügend Gegengifte zur Verfügung um die Nebenwirkungen zu bekämpfen.

https://duckduckgo.com/?t=ffab&q=Corona+Impfungen+Kritik&ia=web

unter vorstehendem Link kann man sich informieren und selber entscheiden. Ich selbst werde mich nicht impfen lassen. Habe mein Leben lang durch mein Immunsystem stets alle Erkältungsviren abgewehrt.

Trotz aller Gefahren durch Viren, Bakterien und Pilzen hat sich die Menscheit mittlerweile auf ca. 7,8 Milliarden Individuen entwickelt.

Noch Fragen Kienzle?

Pandemie (von altgriechisch παν pan ‚gesamt, umfassend, alles’ und δῆμος dēmos ‚Volk‘) bezeichnet eine „neu, aber zeitlich begrenzt in Erscheinung tretende, weltweite starke Ausbreitung einer Infektionskrankheit mit hohen Erkrankungszahlen und i.d.R. auch mit schweren Krankheitsverläufen.“[1] Im Unterschied zur Epidemie ist eine Pandemie örtlich nicht beschränkt,[2] es kann aber auch bei Pandemien Gebiete geben, die nicht von der Krankheit betroffen werden. In Bezug auf die Influenza hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihren zuletzt im Mai 2017 überarbeiteten Leitlinien zum Pandemic Influenza Risk Management festgelegt, dass die Ausrufung einer Pandemie – also der Übergang von einer Epidemie zur Pandemie – durch den Generaldirektor der WHO erfolgt.[3]

Der von der WHO promotete Nachweis-Test für das Virus sars-cov-2 „PCR“ kann keine Erkrankung nachweisen. Der PCR-Test wird jedoch weltweit für die Ermittlung der Inzidenzien(In der Epidemiologie und medizinischen Statistik bezeichnet Inzidenz die Häufigkeit von Ereignissen – insbesondere von neu auftretenden Krankheitsfällen) angewandt. Der PCR-Test kann keine Erkrankung nachweisen.

Eine Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner auf 430 bedeutet lediglich an das Gesundheitsamt gemeldete Fälle eines positiven PCR-Test. Es findet keine Plausibilitätsprüfung statt. Die Politik benutzt diesen Wert um die Bevölkerung in Angststarre zu halten.

Entwicklung der weltweiten Todesfälle mit Coronavirus (COVID-19) in 2020

Veröffentlicht von Rainer Radtke, 23.12.2020 Die kumulative Zahl der bestätigten Fälle der Lungenerkrankung COVID-19 beläuft sich bis zum 23. Dezember 2020** auf weltweit über 78,1 Millionen. Die Zahl der Todesopfer in Zusammenhang mit dem Coronavirus stieg bis zu diesem Tag auf mehr als 1,71 Millionen Fälle. Damit beläuft sich die durchschnittliche Letalitätsrate weltweit auf rund 2,2 Prozent

Sterbefälle weltweit 7,7 pro 1000 Einwohner(Roh-Sterberate)

0,77 % von 7800000000 sind: 60.6 Millionen

damit errechnet sich der Prozentsatz der Todesfälle der mit oder an Corona Gestorbenen an der Gesamtsterbefall-Zahl auf 3,51. (60000000 von 1710000000 sind: 3,50877 % (gerundet: 3,51 %) Diese Zahl ist ungenau, weil nicht alle Gestorbenen obduziert werden.

Gesamtsterbefälle Welt

1710000 von 7800000000 sind: 0,02192 % (gerundet: 0,02 %)

Damit relativiert sich der Merkelsche, Södersche und Lauterbachsche Elefant zu einem Mäuslein. (Er(Jens Spahn) wirkte maßgeblich beim letzten Koalitionsvertrag mit und ist direkt mitverantwortlich für den Reformstau bei der Pflege und der Digitalisierung, beim Abbau von kleinen Krankenhäusern und dem Pflegekräftemangel. Der Parteivorsitzende der Linken, Bernd Riexinger, formulierte bereits den Unmut der Linken: „Als Gesundheitsminister haben Pharmalobby und der Verband der Privaten Krankenversicherungen nun einen dienstwilligen Fürsprecher im Kabinett der großen Koalition.“)Wer ist Jens Spahn?

Mehr zu Jens Spahn – Lobbypedia

noch mehr zu J. Spahn Der Tagesspiegel

und noch mehr zu Jens Spahn auf Telepolis(Heise) Bilderberg Konferenz 2017

Hof Corona Regeln

Die Kommunikation der Stadt Hof bezüglich der Corona-Regeln auf der Webseite der Stadt Hof ist eine Katastrophe. Die neueste 11. BayIfSMV wurde nicht ordentlich eingearbeitet. Die Ordnungsamtsmitarbeiter wurden auch nicht informiert. So werden Bürger belästigt und deren Grundrechte auf das Übelste verletzt.

Der strikte und ausnamslose Maskenzwang in der sogenannten „Roten Zone“ war schon immer rechtswidrig, weil unverhältnismäßig. Seit der 9. BayIfSMV ist es auch der Bay. Staatsregierung aufgefallen (§24,1 „nicht nur vorübergehend aufhalten“).

Die von der Behörde verlangte ärztliche Bescheinigung für eine Befreiung vom Maskenzwang kann nicht gefordert werden, denn Gesundheitsdaten gehen die Behörde nichts an (Art. 9 . DS-GVO), solange der Bürger die 11.BayIfSMV nicht verletzt.

Eilantrag gegen Allgemeinverfügung der Stadt Ludwigsburg zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Ludwigsburger Innenstadt erfolgreich

Datum: 08.12.2020

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 8. Dezember 2020

Zur Begründung hat die 16. Kammer ausgeführt, dass die Allgemeinverfügung hinsichtlich des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Ludwigsburger Innenstadt voraussichtlich rechtswidrig sei. Es sei bereits zweifelhaft, ob die Stadt Ludwigsburg für den Erlass der Allgemeinverfügung überhaupt zuständig sei. Vielmehr dürfte die Zuständigkeit beim Gesundheitsamt des Landkreises liegen.

Ungeachtet dessen sei die durch die Allgemeinverfügung geregelte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Ludwigsburger Innenstadt jedenfalls aus anderen Gründen rechtswidrig. Eine solche Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sei zwar grundsätzlich geeignet, zur Bekämpfung der bestehenden Pandemie beizutragen, da nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts ein erhöhtes Übertragungsrisiko auch im Freien bestehe, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern ohne Mund-Nasen-Bedeckungen unterschritten werde. Zu diesem Zweck sehe jedoch bereits die Landes-Corona-Verordnung die Verpflichtung vor, in Fußgängerbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn nicht sichergestellt sei, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden könne. Darüber gehe die mit der Allgemeinverfügung der Stadt Ludwigsburg angeordnete Verpflichtung hinaus, da sie keine Ausnahme für Situationen, in denen aufgrund geringen Personenaufkommens keine Gefahr bestehe, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden könne, und auch keinerlei zeitliche Einschränkungen vorsehe.