wer jetzt über 70 ist und noch lebt müsste als Kreuzimmun angesehen werden. Die Coraona-bedingten Grundrechteverletzungen müssen für diese Personen aufhoren.
Archiv der Kategorie: Corona
Betreutes Denken
Estveröffentlichung 21.10.2020
Der Versuch am Geschehen der Völker nachzuweisen, dass die sogenannte Pandemie keine Pandemie ist, wenngleich anerkannt ist, dass es Viren gibt, die den Menschen gefährlich werden.
Die Test-Orgie
Was passiert mit dem Inzidenzwert, wenn wir aufhören zu testen? Er geht auf null. Im Gegenzug steigt er alleine mit der Anzahl der Tests. Der Wert wird nicht ins Verhältnis zu den gemachten Tests gesetzt. Testen Sie mehr, erhalten Sie mehr positive Tests, der Inzidenzwert steigt. Und genau das passiert gerade. Es wird stetig mehr getestet, seit einer Woche auch mit kostenfreien Schnelltests an den Schulen, vor Geschäften, an Flughäfen …, die wiederum PCR-Tests auslösen mit dem hohen Risiko falsch positiver Ergebnisse. Dabei steigt die Gefahrenlage insgesamt überhaupt nicht. Es wird ja nur mehr getestet. Wenn Sie 20.000 Tests machen, erhalten Sie alleine durch die 2 Prozent Testfehler bei der Erfassung Corona-negativer Menschen (Spezifität) circa 400 falsch-positive Ergebnisse. Da es kaum echte positive Fälle gibt, gleicht sich das auch nicht annähernd gegen die falsch-negativen Fälle (Sensitivität) aus. Mitunter sind dann 80, 90 ja bis zu 100 Prozent der positiven Tests falsch positiv. Da ist die „Notbremse“ schnell gezogen. Es ist einfachste Mathematik, die uns hilft, die Dinge zu verstehen.
weiterlesen:
selbsterkenntnis
„Dass so etwas möglich war, da muss man schon sagen: Auf breiter Ebene hat nichts funktioniert, Politik und Finanzaufsicht haben es den Betrügern zu einfach gemacht.“
Merke In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn etwas geschieht, kann man sicher sein, dass es auch auf dieser Weise geplant war. Franklin D. Roosevelt (1882-1945)
OWIG polizei Oberfranken
verletzt das Grundgesetz!
Ich ging in Hof Einkaufen ohne Maske, in der Gewissheit, dass die Allgemeinverfügung der Stadt Hof in der Gültigkeit ab 2.4.2021 vom 31.3.2021 gültig bis 31.4.2021 auch für mich Gültigkeit besitzt. Da hielt mich ein Polizeihauptkommissar Axel H. an und befahl mir eine Maske aufzusetzen. Da ich mich weigerte und ihm die Gesetzeslage schildertel, erklärte er mir:
Er interessiere sich nicht für die Allgemeinverfügiung der Stadt Hof in der Gültigkeit ab 2.4.2021 vom 31.3.2021 gültig bis 31.4.2021.
Das wurde mir heute nach einem Anruf bei der Polizeiinspektion Hof erklärt. Wer keine Maske trägt wird verdonnert, obwohl das Maskentragen nur verlangt ist wer sich in der roten Zone aufhält. Der Passus lautet:
Aufgrund des Pandemiegeschehens ist in § 24 Abs. 1 Nr. 1 der 12. BayIfSMV geregelt, dass auf den von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten Maskenpflicht herrscht.
…
Auch die 12. BayIfSMV gilt ab: 27.03.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 18.04.2021 Fassung: 05.03.2021
Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung
(1
3 Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, “soll” eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Wer hat nun Recht, der Polizeihauptkommissar Axel H. mit einer Anzeige oder das Gesetz?
Soll bedeutet , es kann von der Vorschrift abgewichen werden. Wer nur vorübergehend die betreffenden Fläche begeht muss keine Maske tragen.
Der Polizeihauptkommissar Axel H ist Beamter und da lese ich: Art. 73 Eid und Gelöbnis (1) Der Diensteid nach § 38 BeamtStG hat folgenden Wortlaut:„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Der Beamte muß aber die Gesetze kennen, ist er dazu nicht in der Lage muß ihn der Vorgesetzte belehren. Gegen gesetzwidrige Anordnungen gibt es die Möglichkeit der Remonstration. Daher muss der Beamte sich vergewissen, dass die Anordnung nicht gesetzwidrig ist. Macht er von der Remostration nicht Gebrauch ist er für sein Handeln personlich verantwortlich.
Update 14.4.2021
Heute hat mich der gleiche Polizeihauptkommisssar wieder belästigt. Ich war aber vorbereitet und habe ihm die 12. Bayerische Infektionsmassnahmenverordnung vor die Nase gehalten.
Update 15.4.2021
Wiederum haben 2 Frauen vom Hofer Ortdnungsamt die Polizei für ihre gesetzwidrigen Zwecke missbraucht. Wiederum wurde kein Protokoll geschrieben. Ich habe mich auf die Allgemeinverfügung der Stadt Hof in der Gültigkeit ab 2.4.2021 vom 31.3.2021 gültig bis 31.4.2021 berufen.
Bayerischer Rundfunk zu Ansteckungen
Aerosol-Forscher halten Ansteckungsgefahr im Freien für gering
Hoffnung für die Kulturbranche: Führende Experten für Aerosole schreiben in einem Offenen Brief an die Politik, dass Infektionen fast ausschließlich in Innenräumen stattfinden. Die Veranstalter könnten in große Hallen oder in Open Airs ausweichen.
Frankenpost Hof
Corona im Hofer Raum Vier weitere Todesfälle
„Unterdessen bestätigt die Gesundheitsbehörde des Landkreises und der Stadt Hof vier weitere Todesfälle in Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Dabei handelt es sich um einen 86-jährigen Mann aus der Stadt Hof, der mit dem Coronavirus verstorben ist, sowie um eine 73-jährige Frau aus dem Landkreis Hof, eine 77-jährige Frau aus der Stadt Hof und einen 91-jährigen Mann aus dem Landkreis Hof, die am Coronavirus verstorben sind.“
Merkel Todesfälle
Wichtiger wie Ausgangssperren zur Nachtzeit wäre die Wiederbeschaffung der fehlenden Krankenbetten!
lt. statista.de starben im Jahr 2005 in Deutschland rd. 830.000 Menschen.
link zu statista
in der Regierungszeit Merkel ab 2005 häuften sich die Sterbefälle
Link zu Wikipedia Merkel
Bis zum Jahr 2019 stieg die Zahl der Sterbefälle auf 939.520
Bis 2019 wurden ca. 70.000 Krankenbetten abgebaut mit samt dem dazu gehörenden Pflegepersonal.
Die Anzahl der Krankenhäuser in Deutschland wurden in den Jahren 2000 bis 2018 von 2.242 auf 1925 verringert.
Wie passt das zu den gegenwärtigen Äußerungen der Bundeskanzlerin Angela Merkel über die derzeitige angebliche Pandemie?
2005 wurde das Stadtkrankenhaus Hof – Bürgermeister war Dieter Döhla(SPD), der Vater der heutigen Oberbürgermeisterin Eva Döhla(SPD) – an das Privatunternehmen SANA KLINIKUM AG verhöckert.
Anzahl der Sterbefälle in deutschen Krankenhäusern in den Jahren von 1994 bis 2017
als tonangebende Protagonisten waren immer CDU/CSU und SPD mit im Boot.
Eine Erzieherin zu Maskenzwang
Masken sind Körperverletzung und problematisch zur Wahrnehmung der Emotionen des Gegenübers..
MaSkenskanDALE
Die Union stürzte dies in eine Glaubwürdigkeitskrise. Ein Überblick über die Maskenskandale von CDU und CSU.
WHo – PCR-Test
WHO Information Notice for IVD Users 2020/05
https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05
Nukleinsäuretest-Technologien (NAT), die die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) zum Nachweis von SARS-CoV-2 verwenden.
Weder der Söder noch der Wiehler haben uns darüber informiert, dass der PCR Test mit einer ct-Zahl zusammenhängt.
weiterlesen unter obigem Link. Eine Übersetzung nach Deutsch
Corona versus Grippe
Todesfälle in Deutschland von Nov. 2017 bis März 2019 (ca. 66 KW) ca. 1.200.000 Menschen geschatzt für 16 Monate.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/156902/umfrage/sterbefaelle-in-deutschland/
Im vergleichbaren Zeiraum 2019 bis März 2021 starben an Corona 75.677 Menschen.
Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) erreichte die Zahl der Influenza assoziierten Todesfälle in Deutschland in der Saison 2017/18 mit ca. 25.100 Grippetoten einen Höchststand. Als Grippesaison wird dabei der Zeitraum bezeichnet, in dem Influenzaviren hauptsächlich zirkulieren. Auf der Nordhalbkugel fallen Grippesaisons auf den Zeitraum zwischen der 40. Kalenderwoche (Anfang Oktober) und der 20. Kalenderwoche (Mitte Mai).
das sind 32 Kalenderwochen. Umgerechnet auf die obigen Angaben zu Corona-Viren Toten wären das dann 37.000 Corona tote. Die Abweichung ist nicht auffällig.
interessante Betrachtung zu Grippeerkrankungen
Update 24.4.2021
Grippe 2020/2021 ausgefallen!
Ansteckungsrisiko
Der Experte warnt: „Im Außenbereich kann nur dann etwas passieren, wenn Sie sehr lange sehr eng mit einer Person zusammenstehen, sich direkt gegenüberstehen und unterhalten.“ Bei der ursprüngliche, nicht mutierten Variante des Coronavirus dauert es in etwa fünf bis 15 Minuten, bis sich bei einem persönlichen Gespräch der Gegenüber eines Virusträgers an der frischen Luft infiziert.
Ein Beitrag der Ippen-Mediengruppe Münschen
Allgemeinverfügungen Eva Döhla Rechtswidrig ?
Allgemeinverfügungen der Hofer Oberbürgermeisterin Eva Döhla wahrscheinlich rechtswidrig.
Stadt Hof setzt neues Maßnahmenpaket um
16.03.2021
https://www.hof.de/hof/hof_deu/aktuelles/drei-punkte-programm-zur-pandemieeindaemmung.html
Je mehr getestet wird um so mehr falsch positive werden gezählt!
Wieder kein Hinweis, dass das Begehen der Seuchenzone(beschönigend Rote Zone genannt) keine Maskenpflicht auslöst, wenn man zu den Geschäften gelangen will.
Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(12. BayIfSMV)
vom 5. März 2021
Teil 6
Sonderbereiche
§ 24
Weitergehende Maskenpflicht, Alkoholverbot, Nachverfolgung von Infektionsketten
(1) Es besteht Maskenpflicht
- 1.auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten,
Hinweis daraus fehlt In der neuen Verordnung.
Rechtmäßigkeit von Maskenpflicht und Verweilverbot
Schließlich zeichnet sich jetzt auch im Hinblick auf die vom Robert-Koch-Institut (RKI) anhand der gemeldeten positiven PCR-Tests ermittelte sog. Inzidenz eine Entwicklung ab, die auch auf die Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelung durchschlagen dürfte. Die WHO bestätigt in ihrer Information Notice for IVD Users 2020/05 vom 20.01.2021 nämlich die schon lange vermutete Fehleranfälligkeit des PCR-Tests. Um sicher festzustellen, dass einem positiven PCR-Test auch eine Infektion zu Grunde liegt, empfiehlt die WHO aktuell eine weitergehende umfassende Diagnostik, die derzeit noch gar nicht vorgenommen wird. Wenn aber die vom RKI gezählten positiven PCR-Tests nicht das tatsächliche Infektionsgeschehen widerspiegeln, ist auch die daraus ermittelte Inzidenzzahl von vornherein als falsch anzusehen und kann folglich auch nicht mehr für die Begründung von Grundrechtseinschränkungen herhalten. Die entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz haben damit von vornherein eine falsche Anknüpfung, was zur Folge hat, dass alle auf dieser Grundlage erlassenen Corona-Verordnungen rechtswidrig sind und damit auch nicht Grundlage eines Bußgeldbescheids sein können.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtmaessigkeit-von-maskenpflicht-und-verweilverbot_185932.html