Bundesverfassungsgericht

[…]

Nach der weitgehend übereinstimmenden Einschätzung der angehörten sachkundigen Dritten ist davon auszugehen, dass COVID-19-Impfungen einen relevanten – wenngleich mit der Zeit deutlich nachlassenden – Schutz vor einer Infektion auch mit Blick auf die Omikronvariante des Virus bewirken.“

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Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-012.html

Anmerkung des Seitenbetreibers:

Meine Vorgehensweise in der Plandemie war folgende:

Bei auftrtenden Symptomen nehme ich ein entspannendes wohltuendes Bad und mehrmals eine Kamillenblütendampf Inhalation. Auch ging ich nie zum Testen. Außer dem üblichen Nasentropfen im Winter hatte ich keine Beschwerden. So konnte ich – der zur vulnerablen Gruppe der alten Menschen zählt – weiter leben. Allerdings zählt bei mir auch eine ausgewogene Ernährung und Verzicht auf übermäßigen Nikotin- und Alkoholgebrauch eine große Rolle.

Man schreibt Kant den Ausspruch zu, „sich des eigenen Verstandes zu bedienen“.

Nach meiner Meinung sind die Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht Verbrecher.