Brief an Landgericht

Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof

Amtsgericht Hof

Frau Landgerichtspräsidentin Christine Künzel
Berliner Platz 1

  • 95030 Hof

 

Hof, 17. Oktober 2017

Sehr geehrte Frau Landgerichtspräsidentin Christine Künzel ,

am. Oktober.2017 erhielt ich ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, dessen verantwortlicher Minister Herr Prof. Dr. Winfried Bausback dortselbst vorsteht, mit dem Inhalt, dass Sie Frau Landgerichtspräsidentin Christine Künzel die Rechtsaufsicht über das Amtsgericht Hof und dessen Richter auszuüben haben. Ich darf Sie nun auffordern die Causa (Elektronische Akte SA 12/III (68)) nicht noch länger hinauszuzögern um hier nicht den Eindruck zu erwecken, die Justiz wartet auf die Erledigung der Causa durch das Ableben des Klägers. Wegen der besonderen Schwierigkeit der Causa muss die Causa wohl vor der Kammer ausgetragen werden.

Anlagen:

Klage vom 22.12.2016 und 10.3.2017

Schreiben des Bay. Staatsministeriums der Justiz vom 4.10.2017

Schreiben an Amtsgerichtsdirektor Reiner Chwoyka 24.9.2017

Schreiben an Prof.. Dr. Winfried Bausback vom 24.9.2017

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Wöhrle


 

 



Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof

 

Amtsgericht Hof

Frau Landgerichtspräsidentin Christine Künzel
Berliner Platz 1

  • 95030 Hof

Hof, 24. Oktober 2017

Ihr Zeichen LBSa 027 Datum 19. Oktober 2017 mein Schreiben vom17. 10. 2017

Sehr geehrte Frau Landgerichtspräsidentin Christine Künzel ,

Sie zitieren Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die Originalquelle „GG

Ausfertigungsdatum: 23.05.1949

Vollzitat:

„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2347) geändert worden ist“

Stand:

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 13.7.2017 I 2347


Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise

Fußnote

(+++ Textnachweis Geltung ab: 14.12.1976 +++)

(+++ Maßgaben aufgrund des EinigVtr vgl. GG Anhang EV +++)

Veröffentlicht im Internet unter:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie „Art 97 

  1. Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

Das Adjektiv „sachlicher“ in Bezug zu Unabhängigkeit – wie in Ihrem Schreiben angeführt – ist dort nicht zu finden.

So einen Richter hat mir während der Korrespondenz mit dem Herrn Amtsgerichtsdirektor xxxxxx als „den für mich zuständigen Richter“ und nach Korrekturwunsch von mir als „den für mich zuständigen gesetzlichen Richter“ zugesichert. Herr Amtsgerichtsdirektor xxxxxxxx mag ja gerne in gutem Glauben handeln, dies ist jedoch eine immer wieder gerne behauptete Lüge.

Gerne erläutere ich Ihnen die Wirklichkeit in der ich leben muss mit folgenden Schaubild:

Das Schaubild entnahm ich https://www.gewaltenteilung.de/ einer Veröffentlichung von Udo Hochschild Richter im Ruhestand.

Wie Sie dem Schaubild leicht entnehmen können, sind Richter eng mit der Exekutive verknüpft.

Der ehemalige Justizminister Adolph Leonhardt (* 6. Juni 1815 in Hannover; † 7. Mai 1880 ebenda)Solange er befördere, höhnte Leonhardt vor rund hundert Jahren, könnten die Richter ruhig ihre Unabhängigkeit behalten. Niemand wolle schließlich „sein Leben lang Assessor“ oder „Amtsrichter in einer gottverlassenen Kleinstadt“ bleiben.

Bis heute hat sich an diesem Zustand der Justiz nichts Wesentliches verändert.

3. Februar 2011, 11:04 Uhr Der Süddeutschen Zeitung

Rheinland-Pfalz: Klage gegen Justizminister Richter, jetzt ist Zeit zum Lärmen

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/rheinland-pfalz-klage-gegen-justizminister-richter-jetzt-ist-zeit-zum-laermen-1.1054796-2

Rügen muss ich die Art und Weise der Behandlung meiner Klage gegen den sogenannten „Obergerichtsvollzieher“ xxxxxxx. ist, lt. Aussage von Prof. Dr. Winfried Bausback (Bay. Justizminister), Beamter. Damit repräsentiert er den Staat. Er ist auf das Grundgesetz vereidigt und ist dem Beamtenstatusgesetz unterworfen. Gleichwohl ist er jedoch an die GVO und die Gerichtsvollziehergeschäftsordnung gebunden. Die von mir angestrengte Klage ist daher keine Zivilsache und hat im richterlichen Geschäftsverteilungsplan einem für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art vorbestimmten Spruchkörper zugewiesen werden müssen. Dies hat die Exekutive – repräsentiert durch den Herrn Amtsgerichtsdirektor xxxxxxxx – nicht beachtet. Diesen gravierenten Fehler muss die Exekutive berichtigen, Gleichwohl hätte der Richter xxxxxxx diese Zuweisung ablehnen müssen, sofern er nicht einem für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art vorbestimmten Spruchkörper angehört und unabhängig wein will.

In dem hier beiliegend Schreiben vom 17. Mai 2917 habe ich die wesentlichen Punkte offentliches Recht und Privatrecht aufgezeigt. Im gleichen Schreiben finden Sie auch ein Zitat aus dem Beamtenstatusgesetz §33 in dem die Grundpflichten für Beamte allgemein beschrieben sind. Gegen diese Grundpflichten wurde in meinem anhängigen Verfahren an vielen Stellen verstoßen. Im Schreibenn vom 13. August finden Sie meine Auffassung bezüglich der fehlerhaften Gesetzesanwendung des § 22 GKG. Ich sehe mich da von einer Rechtsbeugung bedroht.

Ich nehme Bezug zu der Ihnen mit meinem Schreiben vom 17. Oktober übersandten Kopie meiner Klage, sowie dessen Anlagen.

Mein Begehr ist ganz einfacher Natur. Die Justiz in Hof soll endlich das Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen fortsetzen und die mündliche Verhandlung ansetzen.

Anlagen (Kopien).

Schreiben vom 17. Mai 2017 an Herrn Amtsgerichtsdirektor xxxxxxxx

Schreiben vom 12. August 2017 an Herrn Amtsgerichtsdirektor xxxxxxxx

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Wöhrle

 


Rudolf Wöhrle
Bismarckstraße 17
95028 Hof

Amtsgericht Hof

Frau Landgerichtspräsidentin Christine Künzel
Berliner Platz 1

  • 95030 Hof

Hof, 6. November 2017

Ihr Zeichen LBSa 027 Datum 30. Oktober 2017

Sehr geehrte Frau Landgerichtspräsidentin Christine Künzel ,

Anmerkung: Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf.

Es sollte Sie nicht allzusehr verwundern, dass ich gegenwärtig über das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen nachdenke. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).

Ihr Hinweis auf das nichtige Aktenzeichen „14 C 1245/16 Amtsgericht Hof“ ist irrelevant. Aus einem nichtigen Rechtsakte kann keine Rechtswirksamkeit entstehen.

Link zum ganzen Brief

Zwangsabzocke NEIN