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23. RundfunkÄnderungs-Staatsvertrag

Dreiundzwanzigster Staatsvertrag
zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
– Entwurf – Stand: 05.06.2019

Staatskanzlei Niedersachsen

Nach § 10 wird folgender § 10 a eingefügt:
§ 10 a
Vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden

Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide vollständig automatisiert erlassen, sofern weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.”

Seit 2013 streite ich wegen Nichtigkeit der Festsetzungsbescheide des bay. Rundfunks. Erst jetzt soll es eine gesetzliche Regelung geben. Die Außenstelle des bayerischen Rundfunks in Hof Berliner Platz 1 interessierte das nicht die Bohne

Update 22.3.2020

Der Bayerische Landtag hat nun diesen Staatsvertrag durchgewunken.

3.Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat den Staatsvertrag in seiner 28. Sitzung am 18. März 2020 endberaten und mit folgendem Stimmergebnis:

CSU:Zustimmung

B90/GRÜ: Zustimmung

FREIE WÄHLER: Zustimmung

AfD: Ablehnung

SPD: Zustimmung

FDP: Zustimmung

Z u s t i m m u n g empfohlen.

Quelle: Beschlussempfehlung und Bericht

Deutscher beamtenbund beklagt

die Verrohung der Gesellschaft . Es würde an der Wertschätzung des öffentlichen Dienstes mangeln.

Ich als Bürger beklage die fehlende Bereitschaft des öffentlichen Dienstes sich strikt an Gesetz und Recht zu halten. Das begann bereits 1949 mit der Wiedereinsetzung der Nazibeamten und Nazirichter.

Zur Wirkungsweise von Gesetz und Recht sowie deren Entstehung:

Bundesgesundheitsministerium

Befangenheit

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beteiligten Mitglieder einer Partei sein könnten, die sich für den Erhalt, Verwaltung und Ausbau des Rundfunkbeitrages einsetzt.

Unklare Gesetzeslage!

Der Beamte Michael Rehwagen, auch Gerichtsvollzieher am Amtsgericht Hof, Mitglied der SPD und Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Stadtrat 95173 Schönwald, übernimmt Inkassoaufträge des Bayerischen Rundfunks und trägt trotz Widerspruch einen Eintrag ins Schuldenregister gegen einen Verweigerer des Rundfunkbeitrages ein. Die Beitreibung beruht nicht auf einem richterlichen Urteil.

Dass die SPD besonderes Interesse am Rundfunkbeitrag hat und diesen auch gerne erhöhen möchte ist bekannt.

Aus der Webseite entnommen am 18. August 2019:

https://www.spd-schoenwald.de/buergermeister-und-stadtrat/

Fraktionsvorsitzender seit 2014 – Stadtrat seit 2014

Name:
Michael Rehwagen
Straße:
Grünhaider Str. 43
Ort:
95173 Schönwald
Tel.:
0176 83054046

Beisitzer

Name:
Klaus Jaschke, Ivonne Korlek, Karl-Heinz Meier, Gabi Opel, Danny Stopp

Revisoren

Name:
Wolfgang Keil, Markus Korlek

Delegierte Unterbezirk

Name:
Sonja Schuster, Rudolf Stich und Michael Rehwagen (Ersatz)

Delegierte Kreisverband

Name:
Sonja Schuster und Rudolf Stich, Klaus Jaschke und Michael Rehwagen (Ersatz)

Mandatsträger

Name:
Bernd Hummer, Günter Kirsch

Simone Lange und das GG

Simone Lange(SPD) Bürgermeisterin von Flensburg bewirbt sich für ein chancenreiches Amt in der SPD Führungsriege.

In einer Sitzung des Rates hat sie jedoch ihre Einstellung zum Grundgesetz deutlich gemacht.

In diese Chaostruppe SPD wird sie gut hineinpassen.

WiF in Flensburg(Ratsfraktion) auf verlorenem Posten.

Aber sehen sie selbst.

https://www.wir-in-flensburg.de/themen/stadtfinanzen/rundfunkbeitraege

Der Rundfunkbeitrag ist den Nutzniesern heilig und so interessieren diese Figuren außerhalb der WIF keine Gesetze.

Söder und Seehofer

Nun interessiert sich die Staatsanwaltschaft für die beiden Herren und deren Geschäfte bezüglich eines Bahngrundstückes.

Leider brachte der Rundfunk dazu keine gehärteten Fakten. Es wäre doch interessant, wer saß mit am Verhandlungstisch? Gab es irgendwelche mitbeteiligte Interessenten?

90 Millionen zu bezahlen, für einen Wert von ca. 45 Millionen. Da kann doch was nicht mit rechten Dingen zugegangen sein.

Quelle:

https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/soeder-seehofer-verdacht-101.html

Der Verhältnismäßigkeits-grundsatz

Aus Prüfungsschemata für Jurastudenten:

I. Allgemeines

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist ein (ungeschriebener) Teil des Rechtsstaatsprinzips. Die meiste Klausurrelevanz findet er bei den Grundrechten. Bei dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geht es letztlich darum, dass staatliche Gewalt gegenüber den Bürgern schonend und nur bei wirklicher Dringlichkeit angewandt werden soll.

II. Anwendbarkeit

Sachlich gesehen gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für alle Hoheitsakte. Das bedeutet, dass alle Gesetze, Verwaltungsakte, Satzungen und Verordnungen auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen sind.

b. Ist der Zweck legal?

Bei der Legitimität des Zwecks ist eher Aufmerksamkeit geboten. Hier ist zu unterscheiden zwischen der Verwaltung, der Rechtsprechung und der Gesetzgebung. Die beiden Erstgenannten sind bei der Legitimität des Zwecks an das Gesetz gebunden. Die Gesetzgebung hingegen kann auch Ziele/Zwecke verfolgen, welche nicht ausdrücklich in der Verfassung erwähnt werden. Ausgeschlossen sind dabei nur solche Zwecke, die im Widerspruch zur Verfassung stehen. Besonders zu beachten ist der legitime Zweck bei einem Eingriff in (dem Wortlaut nach) unbeschränkbare Grundrechte. Hier muss der Zweck in dem Schutz von Grundrechten Dritter oder in dem Schutz von Verfassungsgütern von Rang liegen.

d. Ist das Mittel legal?

Neben dem angestrebten Zweck muss auch das gewählte Mittel legal sein. Würde zum Beispiel beschlossen, Steuersünder in Zukunft zu steinigen, um die Steuerkriminalität einzudämmen, so wäre der Zweck (= die Bekämpfung der Steuerkriminalität) legal. Das Mittel allerdings (= Todesstrafe) nicht (vgl. Art. 102 GG).

4. Das Mittel muss angemessen sein

Definition: Die Maßnahme ist angemessen, wenn der beabsichtigte Zweck nicht außer Verhältnis zu der Schwere des Eingriffs steht.

Dieser Punkt ist eindeutig der Schwerpunkt in jeder Verhältnismäßigkeitsprüfung, weswegen man ihm große Aufmerksamkeit schenken sollte. Auch wenn hier viel diskutiert wird, sollte man die Prüfung der Angemessenheit klar strukturiert und sachlich aufbauen, um sich nicht in der Argumentation zu verlieren. Dieser Prüfungspunkt, der häufig auch als Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne bezeichnet wird, beschäftigt sich mit der Zumutbarkeit der gewählten Maßnahme. Hier erfolgt also die Abwägung zwischen den betroffenen Rechtsgütern.

Zunächst sollte der zu erreichende Zweck festgestellt und die Gewichtung des darin enthaltenen Rechtsgutes herausgearbeitet werden.

Anschließend geschieht das gleiche für den Eingriff und das durch diesen beeinträchtigte Rechtsgut.

Nachdem man beide Rechtsgüter dargelegt und ausführlich beschrieben hat, folgt die Abwägung zwischen beiden. Dabei ist stets zu beachten, dass der zu erreichende Zweck mindestens so bedeutsam sein muss wie das Rechtsgut, in welches eingegriffen werden soll. In die genannte Abwägung sind grundsätzlich alle vorhandenen Rechtspositionen und Wertentscheidungen einzubeziehen, die die Maßnahme und das dadurch eingeschränkte Rechtsgut betreffen.

weiterlesen -externer Link zu Juraindividuell

Gesetz gegen die Zwangsfinanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks

Im Baden-Württembergischen Landtag geht es am 17.7.2019 mal wieder nicht um die Wahrung der Rechte der Bürger, es geht dort um das Niederreden einer unbeliebten Partei. Dieser Gesetzentwurf der AfD ist nicht im Sinne der Politiker, die den öffentlich rechtlichen Rundfunk als ihre ca. 8 Milliarden Euro-Pfründe sehen.

Der Thread auf Gez-Boykott ist in dieser Hinsicht sehr aufschlussreich. Auch deshalb, weil in diesem Baden-Württembergischen Landtag die Volksvertreter entweder unwissend, frech oder leichtfertig den Bürger ver…….treten.

Schalte deinen Lautsprecher ein.

gewählte Volksvertreter sind zur Wahrheit verpflichtet, sie haben darauf einen Eid geschworen.

Alexander Salomon (Grüne / SWR-Rundfunkrat) redet und redet, aber zur Einlassung der Afd, dass Bürger selbst entscheiden dürfen, welche Medien sie bezahlen wollen – was ja lt. Grundgesetz ein Grundrecht der Bürger ist – nimmt er keine Stellung.

Etwas von Raimund Haser CDU ab Minute 30:37:
„Der jetzt gewählte Intendant, der Nachfolger von Herrn Peter Boudgoust, heißt Kai Gniffke und er ist parteilos.“

In wikipedia erfährt man aber, Gniffke lebt in Hamburg und ist als Erster Chefredakteur für ARD-aktuell tätig. Seit Anfang der 1980er Jahre ist er Mitglied der SPD.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kai_Gniff

Sascha Binder (SPD / SWR-Rundfunkrat) zitiert das Bundesverfassungsgericht. Wir wissen jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht mit von Politikern ausgewählten Richtern besetzt ist. Das Bundesverfassungsgericht segnet den ö.r. Rundfunk in seinem Bruder-Urteil vom 18. Juli 2018

Von Rüdiger Soldt – Aktualisiert am 22.03.2019-18:20 in der FAZ

„Gniffke ist seit Beginn der achtziger Jahre SPD-Mitglied, er kann offenbar auf die Unterstützung der Mainzer Staatskanzlei sowie des konservativen Freundeskreises zählen.“

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/nur-zwei-kandidaten-zur-intendantenwahl-beim-swr-16103212.html

Richter sind Beamte

Aus meinem Schreiben an den Amtsgerichtsdirektor Reiner Chwoyka

Das mit dem zuständigen Richter wurde mit Schreiben vom 27. Januar 2017 bereits gerügt und Sie haben mit Schreiben vom 7. Februar 2017 beteuert, (Zitat: „Selbstverständlich habe ich Ihr Schreiben vom 25.12.2016 an den für Ihre Klage zuständigen gesetzlichen Richter weitergeleitet“) Das ist mir mittlerweile rätselhaft, wo Sie so einen Richter hernahmen. Die Herren Groh, von der Grün und Jan Görden – die mit der Sache befasst waren – haben sich ohne Not, bei Eintritt in die Richterlaufbahn, der Regelbeurteilung durch die Exekutive unterworfen und akzeptiert, dass der Justizminister für deren Karrierefortkommen zuständig ist.Das entspricht nicht den Erfordernissen an Richter nach dem Grundgesetz

Sollten Sie einwenden,die Richter seien unabhängig, würde ich dies als eine Lüge betrachten. Die richterliche Unabhängigkeit steht nur auf dem Papier.

Weiterlesen: https://zwangsabzocke-nein.de/antwort-an-chwoyka-auf-schreiben-v-27-06-2019/

Ein User u15000 auf Gez-Boykott hat die Bayerische Realität trefflich beschrieben unter Zuhilfenahme von Äußerungen fachlich versierter ehemaliger Richter.

Hier klicken: So unabhängig sind unsere Richter

SPD in Geldnot

ZDF springt ein

Deutsche Wirtschafts Nachrichten  |  Veröffentlicht: 20.06.13, 12:10

Hohe Schulden und der anhaltende Mitgliederschwund machen der SPD zu schaffen. Nun wirft ein Vorgang Fragen auf, auf den die SPD keine Antworten geben will. Was hat es mit den Rechten von der 150 Jahr Veranstaltung der Partei auf sich, über die die Partei mit dem ZDF einen geheimnisvollen Vertrag geschlossen hat?

https://web.archive.org/web/20141015162733/https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/05/24/zdf-finanziert-mit-gebuehren-geldern-partei-veranstaltung-der-spd/

Kommentar vom Wärschtlamo:

14. Juni 2013 um 16:57 Wärschtlamo sagt:

Einer Partei, die wie keine andere den deutschen Arbeiter verraten hat, ist auch jede andere Sauerei zuzutrauen.
WIe ist die Reihe der Grußelmonster?
Eichel, Schröder, Steinbrück, Riester,

Über Nichtproduktive

Wer Parallelen zum Rundfunk und zu unserer Justiz findet ist vermutlich nicht dumm.

Hier geht es zu den Millionären und noch Reicheren.

Link: https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/in-diesen-l%C3%A4ndern-leben-die-meisten-million%C3%A4re/ss-BBSzTdM#image=4

Tragische Geschichte einer einst Superreichen Familie in Pensylvania

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/worldtrendnews/verlassene-prachtvilla-mit-titanic-vergangenheit/ss-AADGD3e?fullscreen=true#image=19Link: https://a.msn.com/r/2/AADGD3e?m=de-de&referrerID=InAppShare

Zitat aus Neue Züricher Zeitung

Eine mindestens ebenso grosse gesellschaftliche Bedeutung für eine Demokratie hat aber auch die Privatheit. Ohne das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung, also auf Autonomie und Freiheit, kann eine Demokratie nicht funktionieren, wird der Bürger schnell zum gelenkten Untertan. Für den deutschen Philosophen Jürgen Habermas ist die Privatsphäre der zentrale Ort der politischen Information und der freien Meinungsbildung. Sie bietet Schutz vor dem übermächtigen Staat. Zusammen mit der Rechtsstaatlichkeit und dem Recht auf Eigentum gehört die Privatheit seit je zu den liberalen Grundwerten.

Quelle und Link;

https://www.nzz.ch/meinung/digitalisierung-demokratie-ist-ohne-privatheit-nicht-moeglich-ld.1492507?utm_source=pocket-newtab