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§ 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB

In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

Wie wir erfahren dürfen, stellen die vollständig automatisierten Erlasse von Bescheiden der Rundfunkanstalten Verwaltungsakte dar, für die es keine Rechtsgrundlage gab. Für den Fall, dass ich das falsch interpretiere, bitte ich um entsprechende Nachweise.

Frage?

Ist das nun bandenmäßiger Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung? Seit 2013 bis Dez. 2019 ist das eine ca. 7 mal 8 Mrd. Euro = ungefähr 56 Mrd. Euro zwangsabgepresste und mit einem gefährlichen Übel bedrohte Tat.

Die Tat fällt in die Amtszeit des Ulrich Wilhelm, der 2011 das Amt antrat. Er tat dies freiwillig.

23. RundfunkÄnderungs-Staatsvertrag

Für den Bayerischen Rundfunk heißt der Verantwortliche Ulrich Wilhelm – seiner eigenen Darstellung gemäß Intendant des bayerischen Rundfunks.

Seit 1. Februar 2011 ist Ulrich Wilhelm Intendant des BR. Am 19. März 2015 wählte ihn der Rundfunkrat mit großer Mehrheit für eine zweite Amtszeit, die am 1. Februar 2016 begonnen hat.

https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/bayerischer-rundfunk-intendant-ulrich-wilhelm-v2-102.html

Aufgaben des Intendanten

Der Intendant

  • führt die Geschäfte des Bayerischen Rundfunks
  • trägt die Verantwortung für den gesamten Betrieb und die Programmgestaltung
  • vertritt den Bayerischen Rundfunk gerichtlich und außergerichtlich
  • schließt die Verträge mit den festangestellten Mitarbeitern und setzt die Honorare der freien Mitarbeiter fest
  • schlägt dem Rundfunkrat die Direktoren, die leitenden Angestellten und den/die Jugendschutzbeauftragte/-n zur Wahl vor
  • muss alle Einnahmen und Ausgaben für das kommende Haushaltsjahr planen und in den Haushaltsplan einstellen; nach Ablauf des Haushaltsjahres legt er über die Einnahmen und Ausgaben Rechnung ab

abgerufen am 23. Nov. 2019

N-TV – Ratgeber

https://www.n-tv.de/ratgeber/Das-passiert-wenn-man-nicht-zahlt-article17393531.html
Ratgeber
Dienstag, 05. April 2016
Rundfunkbeitrag verweigert Das passiert, wenn man nicht zahlt
Von Isabell Noé

Sehr geehrte Damen und Herren,
der oben verlinkte Beitrag ist nicht mit der tatsächlichen Gesetzeslage abgeglichen.
Der 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge ist ein Vertrag, den die Länder untereinander abgeschlossen haben.
Der Bürger braucht diesen Vertrag nicht beachten, denn der Bürger ist kein Vertragspartner.

Es gibt kein Rundfunkfinanzierungsgesetz.

Alles Wissenswerte über Gesetzgebung steht im Grundgesetz.
Insofern ist der Beitrag von Isabell Noé irreführend.
Gemäß unseres Rechtsstaatsprinzips sind alle auf diesen Vertrag basierende Rechtsakte nichtig.

Sollten sie mehr Informationen brauchen?

https://zwangsabzocke-nein.de
https://gez-boykott.de/Forum/

da werden sie geholfen:

Rudolf Wöhrle

Nur einmal RF-Beitrag?

Denkste!

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Bruderurteil von 2018 festgelegt, dass jeder Bürger nur einen RF-Beitrag pro Monat zu bezahlen habe.

Der Bürger bezahlt 17,50 Euro pro Monat für RF-Beitrag ohne ein dafür bestehendes formelles Gesetz.

Durch die Zwangsabzocke auf alle Betriebseinheiten mit den dortigen Beschäftigten und auch den staatlichen Einrichtungen ergibt sich ein dem Bruderurteil von 2018 widersprechendes Mehr an Beitrag,

Aus Kommunalabgaben und Steuern geschätzt noch einmal 17,50 Euro pro Monat. Der Bürger bezahlt also zwei mal RF-Beitrag.

Bruderurteil von 2018 Link Hier klicken

Oberbürgermeister – zum Beispiel Harald Fichtner(CSU)Jurist aus Hof und SimoneLange(SPD) – Oberbürgermeisterin der Stadt Flensburg hat mit kriminalpolizeilicher Erfahrung im Stadtrat von Flensburg das Grundgesetz negiert.

Nachtrag 23. Nov. 2019

Biografie Simone Lange

Simone Lange wuchs im thüringischen Rudolstadt auf, damals eine Kreisstadt im Bezirk Gera (DDR), und machte 1995 ihr Abitur am Gymnasium Fridericianum.[4] Nachdem sie ihr Studium an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz 1998 als Diplom-Verwaltungswirtin (FH) im Fachbereich Polizei abgeschlossen hatte, war sie von 1999 bis 2012 als Sachbearbeiterin bei der Kriminalpolizei in Flensburg beschäftigt. Nach eigenen Angaben studierte sie von 2005 bis 2007 Allgemeines Management.[4]

Sie ist getrennt lebende Mutter zweier schulpflichtiger Töchter.[5] Über ihren Partner kam sie mit der dänischen Volksgruppe in Südschleswig in Kontakt, die Kinder gehen auf eine örtliche dänische Schule.[4][6]

Nachdem sie ihr Studium an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz 1998 als Diplom-Verwaltungswirtin (FH) im Fachbereich Polizei abgeschlossen hatte, war sie von 1999 bis 2012 als Sachbearbeiterin bei der Kriminalpolizei in Flensburg beschäftigt.

Vita Harald Fichtner Hof

Nach dem Abitur am Schiller-Gymnasium Hof im Jahr 1985 absolvierte er eine Ausbildung zum Industriekaufmann in der Textilindustrie. Anschließend studierte er Rechts- und Staatswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Universität Bayreuth. Er schloss das Studium mit der Promotion zum Dr. jur. ab. Von 1996 bis 2006 arbeitete er als Rechtsanwalt in seiner Heimatstadt Hof.

Harald Fichtner – als Oberbürgermeister der Stadt Hof ließ er zu, dass seine Verwaltung vielfach gegen geltende Gesetze verstieß.

Die Verwaltung der Kommune verarbeitet Daten der Bürger zur Verwaltung der Bürger. Die Daten haben bei der Kommune zu verbleiben. Die Daten der Bürger werden an ein Rundfunkunternehmen weitergegeben.

Datenschutzerklärung der Stadt Hof:

https://kjb.stadt-hof.de/deu/datenschutz.html

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Stadt Hof geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen.

Die erhobenen Meldedaten unterliegen den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes.

§ 2 Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden

(3) Die Meldebehörden erteilen Melderegisterauskünfte, wirken nach Maßgabe dieses Gesetzes oder sonstiger Rechtsvorschriften bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mit und übermitteln Daten.
(4) Die Meldebehörden dürfen personenbezogene Daten, die im Melderegister gespeichert werden, nur nach Maßgabe dieses Gesetzes oder sonstiger Rechtsvorschriften erheben, verarbeiten oder nutzen.
 
Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist ein Unternehmen, das im Wettbewerb mit anderen Unternehmen steht. Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist daher keine öffentliche Stelle im Sinne des Gesetzes.

Die Nimmersatten

Die Nimmersatten Intendanten bekommen den Hals nicht voll genug!

So entnehme ich das dem Artikel auf der FAZ vom 20.11.2019 von Michael Hanfeld

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/zur-erhoehung-des-rundfunkbeitrags-16493538.html

Der Rundfunkbeitrag soll um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat steigen. Die einen sagen, das sei moderat, anderen ist das zu wenig. Die Empfehlung der Finanzkommission Kef ist auf jeden Fall eines: ein echter Insiderwitz.

[…]

Ziemlich exakt acht Milliarden Euro pro Jahr erbringt der Rundfunkbeitrag zurzeit. Mit 86 Cent von jedem bekämen ARD, ZDF und Deutschlandradio rund die Hälfte von dem mehr, was sie wollen. Das sind pro Jahr immer noch stolze vierhundert Millionen Euro, pro Beitragsperiode 1,6 Milliarden. […]

Einfach für Alle – einfach nicht zahlen!

Vor Gericht: Klage gegen Rundfunkgebühr

Main Post, 16.11.2019

Würzburg/Kitzingen
Vor Gericht: Klage gegen Rundfunkgebühr


Von Lisa Marie Waschbusch

Bis zuletzt hatte der Mann aus dem Landkreis Kitzingen mit seinem Verteidiger dem Verwaltungsgericht Würzburg versucht klar zu machen, warum er im Zeitraum vom September 2016 bis zum März 2017 keinen Rundfunkbeitrag für seine Zweitwohnung in Werneck zahlte. Doch seine Argumente, die er sich nach Ansicht des Richters teilweise aus dem Internet zusammengesucht hatte, ließen das Gericht kalt. „Ich kann Ihnen wenig Hoffnung machen, dass Sie in dem Verfahren viel Erfolg haben werden“, sagte der Richter.

Die Merkwürdigkeiten in diesem Beitrag der Mainpost:

Es gibt keine Rundfunkgebühren mehr seit 1.1.2013.

Es gibt kein formelles Gesetz für die Rundfunkfinanzierung!

Der Richter am Verwaltungsgericht entspricht nicht den Vorschriften wie es das Grundgesetz fordert, nämlich unabhängig zu urteilen. Der Richter ist Angehöriger der Exekutive.

Link zu: Richter sind Beamte

Der Bayerische Rundfunk unter der Verantwortung des nimmersatten Intendanten Ulrich Wilhelm behauptet eine Forderung ohne ordentliche Rechtsgrundlage. Der Bayerische Rundfunk unter der Verantwortung des nimmersatten Intendanten Ulrich Wilhelm weiß nicht wer da wohnt. Der Bayerische Rundfunk versucht im Prozess die Beweislastumkehr, Das ist höchst kriminell und ein Richter, der das akzeptiert kann nur geschmiert sein.

Der Rechtsanwalt(kann nur sein, wer die Befähigung zum Richteramt inne hat) reiht sich ein in die Reihe der(Achtung O-Ton Link zu –> Thorsten Schleif) Vollpfosten.

Es gibt ein rechtsverbindliches europäisches Datenschutzrecht des Europarates. Dieses Übereinkommen ist ebenfalls wie die EMRK Bundesrecht und präzisiert, bzw., erweitert BDSG wie u. U. auch BMG.

Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Amtliche Übersetzung Deutschlands

siehe Artikel 2, 3 und 5

Quelle: Verarbeitung personenbezogener Daten

Meine Meinung: Justiz und Rundfunk eine kriminelle Vereinigung.

Der RBStV ist elender Murks

Ungeachtet dessen, dass der RBStV* kein den Bürger belastendes Gesetz darstellt muss man anmerken, dass hier ein vielfacher Betrug an den Bayerischen Bürgern vollzogen wird.

Aus meinem Bekanntenkreis kenne ich zwei Fälle bei denen auf Grund des schlampig gemachten Vertrages RBStV der Rundfunk gegen die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes für eine Wohnung zwei Beiträge kassiert werden.

Siehe auch: Nur einmal Rundfunkbeitrag

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT- 1 BvR 1675/16 — 1 BvR 745/17 — 1 BvR 836/17 — 1 BvR 981/17 –

4. Ein Beitragsschuldner darf zur Abschöpfung desselben Vorteils nichtmehrfach herangezogen werden.Inhaber mehrerer Wohnungen dürfen für die Möglichkeit privaterRundfunknutzung nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rund-funkbeitrag belastet werden.

Fall 1. Ein mehr als 90 Jahre alter allein lebender Mann hat eine Wohnung und eine Zweitwohnung. Der Bayerische Rundfunk unter der Verantwortung des nimmersatten Intendanten Ulrich Wilhelm kassiert von diesem Mann für die Hauptwohnung einen Beitrag und auch für die Zweitwohnung einen Beitrag.

Fall 2. Ein Paar mit ausländischen Wurzeln lebt gemeinsam in einer Wohnung. Das Paar wird mit zwei Beiträgen von dem Bayerischen Rundfunk unter der Verantwortung des nimmersatten Intendanten Ulrich Wilhelm abgezockt.

Die Inhaber einer Wohnung sind nicht immer auch angebliche „Beitragsschuldener“. Es darf nur einer sein. Die gesetzwidrigen Meldedatenübermittlungen erfüllen nicht den korrekten Tatbestand für den angeblichen „Beitragsschuldner„.

Der Murks: Der über alle Maßen umfangreiche Datenbestand des Bayerischen Rundfunks über die Bevölkerung Bayerns weiß nichts über die Wohnung. Nur die Adresse.

Das kann  kein Versehen sein.

*RBStV – 15. Rundfunkstaatsvertrag aus 2013

Bettelbrief neu

wieder muss ich einen erneuten Bettelbrief vom Betrugsservice (Freudscher Versprecher: es muss Beitragsservice heißen) zurückschicken. Unglaublich deren Hartnäckigkeit.

Download Aufkleberbogen

Fehlende Rechtsgrundlage: Kein formelles Gesetz zur Rundfunkbeitragsfinanzierung.

Link zu formelles Gesetz

Thorsten Schleif

Suchlink zu Thorsten Schleif Hier klicken

Ich zahle seit 2013 nichts und werde das auch weiterhin so halten. Man kann mich verklagen, denn wir leben doch in einem Rechtsstaat.

Staatsrecht eines Staatsvertrages

Erstveröffentlichung 6.10.2019

Prof. Dr. Thomas SchmitzAbschluss und Umsetzung Europarecht und Staatsrecht eines Staatsvertrages (Schema 2)

Link:  https://www.iuspublicum-thomas-schmitz.uni-goettingen.de/Downloads/Schmitz_StR-III_Schema2.pdf

Vertiefungshinweis: Schweitzer, Staatsrecht III, 10. Aufl. 2010,

Link: https://www.buecher.de/shop/europarecht/staatsrecht-iii/dederer-hans-georg-schweitzer-michael/products_products/detail/prod_id/44680788/

Erster Schritt: Verhandlung und Unterzeichnung

• Verhandlungen und Annahme des Vertragstextes(⇒ durch bevollmächtigte Unterhändler)

• Annahme des  Vertrag eines Landes: immer Einholung der Zustimmung der Bundesregierung (⇒ Art. 32 III GG, durch Landesregierung

Edit 19.10.2019

Staatsverträge zwischen den Bundesländern

Aktueller Begriff

Ausarbeitung Bundestag – Wissenschaftliche Dienste

katastrophale Antwort

Frage an den Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN im Landtag NRW, Arndt Klocke MdL

„4. Bewirkt die Zustimmung zum 15. RÄStV eine nach außen gerichtete Rechtswirksamkeit?“

Antwort des Oliver Keymis MdL Vizepräsident des Landtags NRW in Vertetung des Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN im Landtag NRW, Arndt Klocke 

Beim 15. RfÄStV handelt es sich um einen Staatvertrag. Es existiert kein Zustimmungsgesetz dazu, aber der Zustimmungsbeschluss des Landtags nach Art. 66 Satz 2 LV hat u.a. die Wirkung, dass der 15.RfÄStV wie ein Gesetz wirkt.

Das Gesetz bewirkt  die Verpflichtung der Länder zu einem Verhalten der Länder untereinanter gemäß dieses 15. RfÄStV.

Allerdings ist zur Wirksamkeit gegenüber dem Bürger noch erforderlich, dass alle Länderparlamente dem Staatsvertrag zustimmen (ist erfolgt) und anschließend alle Länder diese Zustimmung (= Ratifikation) in einer „Ratifikationsurkunde“ dokumentieren und diese Urkunden bei der im Staatsvertrag bestimmten Stelle deponieren (ist erfolgt). Erst danach wirkt der Staatsvertrag wie ein Gesetz, der eine wirksame und ausreichende Ermächtigungsgrundlage bildet, um den Bürger in NRW (und allen anderen Ländern) zur Leistung des Rundfunkbeitrages zu verpflichten.

Der Bürger hat mit diesem Vertragswerk keine Verpflichtung auferlegt bekommen. Das Gesetz ist nicht nach den formellen Vorschriften gemäß Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland entstanden. Siehe dazu (Gesetzgebung, GG Art. 70-82, Art. 76, siehe auch ausschließliche Gesetzgebun gsbefugnis des Bundes und ausschließliche Gesetzgebung der Länder nach Artikel 70 GG

Seit 2013 wird der Bürger in Deutschland gesetzlos zur Zwangsfinanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks zwangsbebeitragt.

Hadmut Danisch

Ansichten eines Informatikers

Künast, die Grünen, der Mord und das Gehör der Beschuldigten

Ist das die Staatsferne, wenn Regierungsparteien dem öffentlichen Rundfunk mitteilen, was sie alles nicht senden dürfen?

[…]

Und was ich daran überhaupt nicht verstehe:

Die Grünen fordern unbegrenzten Zuzug, Familiennachzug, Grenzen weg. Claudia Roth antwortete neulich im Bundestag auf die Frage, wieviel man aufnehmen will, mit „Alle”.

Link: wer mag kann da selbst lesen

Volksbegehren

Der Umgang der öffentlichen Bediensteten mit dem Grundgesetz widerspricht so ganz den von denen geleisteten Eid auf das Grundgesetz

Link zum Kommentar auf AfD Stefan Räpple

Hier der Kommentar in Gänze

Was ich in der Begründung des Gesetzesentwurfs leider schmerzlich vermisse ist die Feststellung, dass die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen ein offensichtliches Kapitalverbrechen ist, dessen Begehung nur den desolaten Zustand der vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk so hoch gelobten „Justiz“ widerspiegelt. Es ist Verfassungshochverrat, hier: Beseitigung von Verfassungsgrundsätzen (Art. 20 Abs. 2+3 GG) durch Drohung mit Gewalt, wenn aus einem Staatsvertrag in die Sphäre des Bürgers vollstreckt wird. Staatsverträge sind keine Gesetze. Selbst Rechtsverordnungen sind in Inhalt und Ausmaß beschränkt auf das formelle Gesetz, welches zum Erlass der Rechtsverordnung erst ermächtigt, und Staatsverträge sind KEINE Rechtsverordnungen. Rechtsverordnungen müssen das Ermächtigungsgesetz, auf das sie sich stützen, BENENNEN, das gebietet Art. 80 GG, also eine Einzelnorm mit Verfassungsrang! Worauf stützt sich denn ein Rundfunkbeitragsstaatsvertrag? Auf nichts!

Die Regierung gegenüber dem Bürger überhaupt keine Weisungsbefugnis, keine Befehlsgewalt. Die Regierung und alle ihre mittelbar und unmittelbar Untergebenen haben uns nichts zu sagen, ganz im Gegenteil. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk zitiert Art. 1 Abs. 1 GG immer vorsätzlich unvollständig. Es fehlt immer der zweite Satz: „Sie [die Würde des Menschen] zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Aufgrund der Beschränkung der Geltung einer Rechtsverordnung auf Inhalt, Zweck und Ausmaß des Ermächtigungsgesetzes sowie aufgrund der unmittelbaren Verpflichtung aller Staatsgewalten (Exekutive, Legislative, Judikative) gemäß Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz HABEN SELBST RECHTSVERORDNUNGEN KEINE BINDUNGSWIRKUNG FÜR DEN BÜRGER, DENN DER BÜRGER IST MIT DEM AUSFÜHREN VON GESETZEN NICHT BEAUFTRAGT. DAS IST DIE AUFGABE DER EXEKUTIVE. RECHTSVERORDNUNGEN GELTEN NUR FÜR DIE AUSFÜHRENDE GEWALT. UND RECHTSVERORDNUNGEN SIND WENIGSTENS NOCH IN UNSERER VERFASSUNG NORMIERT – STAATSVERTRÄGE SIND DIES NICHT!
Staatsverträge sind aber noch nicht einmal Rechtsverordnungen, Art. 80 GG ist nicht anwendbar. Insbesondere gibt es keinen beschränkenden Rahmen für Staatsverträge, wie es sie für Rechtsverordnungen gibt:
„Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden.“ (Art. 80(1) Satz 2 GG, https://dejure.org/gesetze/GG/80.html)

Der Begriff Ermächtigungsgesetz wurde übrigens durch den Beginn der NS-Dikatur berüchtigt: dort wurde fast die gesamte Gesetzgebung durch die „Regierung“ (also die Diktatur) – und nicht durch das Parlament! – praktiziert. Mit den bekannten Folgen. In der gesamten NS-Dikatur wurde nur eine kleine Zahl an Gesetzen durch das Parlament erlassen. Der ganze restliche Dreck von Pseudogesetzen erging durch die „Regierung“, also Adolf Hitler und seine Schergen. Diesen Zustand haben wir heute fast wieder erreicht. Und erneut zeigt sich, das faschistische Regime, also mittlerweile fast die gesamte deutsche Staatsverwaltung, keinerlei selbst korrigierende Kraft aufbringen:

Die Einschränkung der Vertragsfreiheit des Ministerpräsidenten (Art. 50 Landesverfassung BW, https://www.lpb-bw.de/bwverf/bwverf.htm ), welche eine Zustimmung des Landtags zu Staatsverträgen fordert, wird durch die Gerichte verfassungsfeindlich um-interpretiert in eine Ermächtigung zum Erlass von Gesetzen durch die Regierung – das gab es zuletzt im Dritten Reich! Exekutive ist nicht Legislative! Insbesondere ist die Zustimmung des Landtags gemäß Art. 50 Landesverfassung BW eine reine Formsache und nicht, wie vom öffentlichen Rundfunk und von den durch ihn kontrollierten Gerichten ständig behauptet, die Erhebung von Regierungshandeln (Staatsvertrag) in Gesetzeserlass. Einem Staatsvertrag mangelt es nicht nur an (formell-)gesetzlichen Grenzen, sondern auch an jeder Form von Parlarie, d.h. die offene, transparente und vom Bürger nachvollziehbare Diskussion der beabsichtigten Regelungen durch die Abgeordneten. Die Parlarie im allgemeinen und die Bearbeitung und Diskussion der Einzelnormen eines Gesetzes in Fachausschüssen des Parlaments im Speziellen ist die Kernaufgabe des Gesetzgebers. Diese Transparenzpflicht ist ein unmittelbares Ergebnis der nur indirekten Ausübung des Staatsgewalt durch „besondere Organge […]“ (Art. 20(3) GG) anstatt durch das Volk selbst. Das gilt für den Erlass von Gesetzen genauso wie die Wahl von Verfassungsorganen durch das Parlament. Auch diese muss transparent sein.

Die Wahl der Bundesverfassungsrichter war bis 2015 intransparent – sie hat stattgefunden durch ein kleines Wahlgremium, das im Geheimen getagt hat. Dass jeder gremiengewählten Verfassungsrichter befangen ist, wenn er über Rechtsmarterie urteilen soll, dessen Missachtung erst seine eigene verfassungswidrige Ernennung ermöglicht hat, liegt auf der Hand. Diese Rechtsmarterie ist Art. 20(2) GG, also Teil der freiheitlich demokratischen Grundordnung (Art. 20 GG). Sie ist vor jeder Änderung geschützt durch Art. 79 Abs. 3 GG. Eine Uminterpretation durch (Verfassungs-)Richter ist nicht erlaubt: „Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt“ (Art. 79 Abs. 1 GG). Dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Spott-und-Häme-Urteil vom Juli 2018 sinngemäß feststellt, der Bürger müsse lediglich wissen, wo er seine Befehle abholen kann (nämlich in den Gesetzesblättern), lässt unmissverständlich darauf schließen, in welch desolatem Zustand das Rechtsverständnis im gesamten Staatsapparat ist. Übrigens sind auch blanke Willkürakte der gesamten Verwaltung und die völlige Loslösung der vollziehenden Gewalt – insbes. auch der Polizei – vom Gesetz gem. Art. 20(3) GG heute die Regel und nicht die Ausnahme. Erblindete Demonstranten und politische Dissidenten in Dunkelhaf sprechen Bände. Die dröhnende Stille der ach-so-objektiven Massenmedien, der Lücken- und Lügenpresse, über den gravierenden Anstieg der Ausländerkriminalität, an deren Speerspitze der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner permanenten Hetze und Dämonisierung der einzig wählbaren Alternative, der AfD steht, will niemand wahrnehmen. Wer darüber spricht, ist Nazi, Rassist, Klimaschänder, Echsenmensch. Wer sagt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seit 30 Jahren obsolet ist und heute eine verfassungsfeindliche Organisation ist, die die öffentliche Ordnung außer Kraft gesetzt hat, der wird zum Reichsbürger denunziert. Und wer es wagt, festzustellen, dass die Umweltverschmutzung durch Menschen gemacht wird und wir demzufolge durch Geburtenkontrolle einfach weniger Menschen werden sollten, anstatt uns jährlich frische Afrikaner zu importieren … uff, der ist Adolf Hitler persönlich und muss mit Art. 18 GG erschlagen werden.

Und es ist ausgerechnet ausschließliches Richterrecht, allen voran die Rechtsbeugung des BVerfG, die uns erzählt, wir bräuchten unbedingt ein staatliches Zwangsfernsehen, natürlich staatsfern. Und der Staat sorgt dafür, dass es so staatsfern bleibt wie die deutschen Richter. Achja? Rundfunkanstalten – übrigens auch Landesmedienanstalten – unterliegen keiner Fachaufsicht und haben keine gewählten Volksvertreter, so wie es eine Gebietskörperschaft wie Stuttgart z.B. durch seinen Bürgermeister hat. Damit üben die Rundfunkanstalten Staatsgewalt aus, die nicht vom Volke ausgeht. Art. 20(2) GG ist gebrochen, die Ewigkeitsklausel (Art. 79 GG) missachtet! Wie das geht, steht im vorherigen Abatz.
Und da nicht nur das Gerichtsverfassungsgesetz, sondern auch das Strafgesetzbuch vor-konstitutionelles Recht sind (das ist ein Euphemismus für „Gesetze aus dem Dritten Reich“), gibt es natürlich keinerlei Strafgesetze, die Verstöße gegen das Grundgesetz durch Polizisten, Staatsanwälte, Richter, Parlamentarier, Verwaltungsangestellte, … sanktionieren. Sanktionen gibt es nur für den Bürger.

Beim RbStV hat es keinerlei Parlarie gegeben, denn es ist ein Staatsvertrag und weder Gesetz noch Rechtsverordnung. Die Zustimmung von Regierung und Parlament zum RbStV ist eine Formsache – nichts weiter. Der RbStV gilt für die Vertragspartner. Bundesrecht gebietet, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zulasten Dritter nur dann wirksam wird, wenn der Dritte schriftlich zustimmt. Die Zustimmung zum RbStV kann indirekt durch Anerkennung der Schickschuld (Bezahlen) oder direkt durch Anmeldung der Wohnung erfolgen (§8 RbStV). Erst dann hat eine Landesrundfunkanstalt ein Rechtsverhältnis mit dem nun belasteten Bürger. Begriffe wie „Transformation in Landesrecht“, „konstituierende Wirkung des [Zustimmungs-]Gesetzes“ sind Kunstwörter und Erfindungen von befangenen, abhängigen Gerichten, die Angst um ihre Beförderung haben oder uns, den vom Staat geschändeten Bürgern, ganz unverhohlen ins Gesicht lachen: wer nicht Zahlt ist Reichsbürger!

Es ist also unabdingbar, dass die AfD sich auch stark macht für einen unabhängigen Richterrat als echte, dritte und unabhängige Staatsgewalt sowie absolut drakonische Strafen für alle Richter, die einen Staatsvertrag gegen einen Bürger so verwenden, als sei er ein Gesetz. Bisher ist die gesamte Justiz nur ein Ausfluss des Justizministeriums, d.h. der Exekutive. Nur so kann es passieren, dass die Amtsgerichte sich anmaßen, öffentlich-rechtliche Forderungen zu vollstrecken, obwohl sie dafür gem. §13 GVG nicht einmal zuständig sind. Das ist Rechtsbeugung, Verfassungshochverrat, Gewalteneinheitstyrannei, Faschismus. Dagegen müssen wir kämpfen. Denn sonst stirbt in einigen Jahrzehnten der letzte Deutsche auf dieser Welt als einsamer und verarmter Organcontainer vor seinem Zwangsfernseher.

Die Geschichte wiederholt sich nicht gleichzeitig in Form und Inhalt. Was der öffentlich-rechtliche Rundfunk heute für die BRD ist, das war die NSDAP für das Dritte Reich. Damals waren es die Juden, heute ist es eben die AfD. Der Faschismus braucht Feindbilder. Die Probleme der Umverteilung und der innerstaatlichen Verrottung kann man nicht verstecken, also müssen die Bürger wegschauen auf das neue Feindbild. Wenn der Verwesungsgestank der deutschen Rechtsordnung an allen Stellen der öffentlichen Gewalt so ekelhaft intensiv ist, dass man nur noch kotzen kann, dann muss man den Bürger in seine Wohnung zwingen, ihn an den Sessel binden, ihn davon abhalten, mit seiner Familie zu sprechen, seine Gedanken auf den Fernseher zwingen. Die kleinen Mädchen schauen gefälligst den KiFiKa im Kinderzimmer und nicht unter der Obhut der Eltern, um sich auf-oktruieren zu lassen, dass man sich braunhäutigen, älteren Jungen abgeben sollte. Die Geschichte wiederholt sich nicht gleichzeitig in Form und Inhalt.

Sehr geehrter Herr Räpple, liebe AfD: ich begrüße Ihren Einsatz, aber er geht noch lange nicht weit genug. Die Opfer der Zwangsvollstreckungen müssen vollständig rehabilitiert werden, jeder geraubte Cent muss zurückgezahlt werden, die Opfer müssen Schmerzensgeld und Schadenersatz erhalten, die Täter müssen verarmen indem man ihnen den durch Raub ergatterten Wohlstand nimmt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss in seiner aktuellen Form vollkommen aufgelöst werden, die verfassungsfeindlichen Zwangsvollstreckungen von – offensichtlich nicht titulierten – Beitragsforderungen müssen drakonisch bestraft werden. Wir brauchen endlich eine funktionierende Justiz, effektiven (Grund-)Rechtsschutz und endlich wieder Meinungsfreiheit.

NIEMALS WIEDER FASCHISMUS!