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Stadt Hof setzt neues Maßnahmenpaket um

16.03.2021

https://www.hof.de/hof/hof_deu/aktuelles/drei-punkte-programm-zur-pandemieeindaemmung.html

Je mehr getestet wird um so mehr falsch positive werden gezählt!

Wieder kein Hinweis, dass das Begehen der Seuchenzone(beschönigend Rote Zone genannt) keine Maskenpflicht auslöst, wenn man zu den Geschäften gelangen will.

Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(12. BayIfSMV)

vom 5. März 2021

Teil 6
Sonderbereiche

§ 24
Weitergehende Maskenpflicht, Alkoholverbot, Nachverfolgung von Infektionsketten

(1) Es besteht Maskenpflicht

  1. 1.auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten,

Hinweis daraus fehlt In der neuen Verordnung.

Rechtmäßigkeit von Maskenpflicht und Verweilverbot

Schließlich zeichnet sich jetzt auch im Hinblick auf die vom Robert-Koch-Institut (RKI) anhand der gemeldeten positiven PCR-Tests ermittelte sog. Inzidenz eine Entwicklung ab, die auch auf die Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelung durchschlagen dürfte. Die WHO bestätigt in ihrer Information Notice for IVD Users 2020/05 vom 20.01.2021 nämlich die schon lange vermutete Fehleranfälligkeit des PCR-Tests. Um sicher festzustellen, dass einem positiven PCR-Test auch eine Infektion zu Grunde liegt, empfiehlt die WHO aktuell eine weitergehende umfassende Diagnostik, die derzeit noch gar nicht vorgenommen wird.  Wenn aber die vom RKI gezählten positiven PCR-Tests nicht das tatsächliche Infektionsgeschehen widerspiegeln, ist auch die daraus ermittelte Inzidenzzahl von vornherein als falsch anzusehen und kann folglich auch nicht mehr für die Begründung von Grundrechtseinschränkungen herhalten. Die entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz haben damit von vornherein eine falsche Anknüpfung, was zur Folge hat, dass alle auf dieser Grundlage erlassenen Corona-Verordnungen rechtswidrig sind und damit auch nicht Grundlage eines Bußgeldbescheids sein können.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtmaessigkeit-von-maskenpflicht-und-verweilverbot_185932.html

Bevölkerungswachstum

12. Januar 2021 2020 voraussichtlich kein Bevölkerungswachstum

Ende 2020 haben in Deutschland nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 83,2 Millionen Menschen gelebt. Aufgrund einer geringeren Nettozuwanderung und einer gestiegenen Sterbefallzahl bei voraussichtlich etwas weniger Geburten als im Vorjahr hat die Bevölkerungszahl damit erstmals seit 2011 nicht zugenommen. In den drei Jahrzehnten seit der deutschen Vereinigung war die Bevölkerung Deutschlands überwiegend gewachsen, mit Ausnahme der Jahre 1998 sowie 2003 bis 2010. Das Bevölkerungswachstum hatte sich jedoch ausschließlich aus dem positiven Wanderungssaldo ergeben – also dadurch, dass mehr Menschen zugewandert als abgewandert sind. Ohne diese Wanderungsgewinne würde die Bevölkerung bereits seit 1972 schrumpfen, da seither jedes Jahr mehr Menschen starben als geboren wurden.

Quelle: Statistisches Bundesdamt

12. Immunsystem


Seit Tausenden von Jahren ist der menschliche Körper, wie alle Lebewesen, täglich potentiell krankmachenden Erregern (Viren, Bakterien und Pilze) ausgesetzt. In unserem Körper finden sich Milliarden von Viren und Bakterien. Die Viren haben in Millionen von Jahren Evolution unsere DNA mit hervorgebracht. Wir leben mit Ihnen, zum Teil in Symbiose. Zum Teil muss der Körper darüber hinaus auch krankmachende Viren, Bakterien und Pilze permanent abwehren. Das schafft ein gesunder junger Körper problemlos und ist deswegen seltener krank als ein betagter Mensch.
Zur Abwehr haben wir Lebewesen ein mehrstufiges Abwehrsystem entwickelt. Dieses evolutive System ist äusserst lernfähig. Es muss sich ständig trainieren, indem es sich unaufhörlich mit fremden Erregern auseinandersetzt. Dadurch wird das System gestärkt. Fehlen diese äusseren Anreize durch allzu ausgeprägte Hygienemassnahmen oder sogar mit einer allzu rigorosen Vermeidungsstrategie, wie wir sie aktuell durch die Corona Massnahmen anwenden müssen, schwächen wir auf Dauer unser Immunsystem und sind dann auf die nächste Mutation, welche kommen wird, noch weniger gut vorbereitet.

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auf Medizin und Wissenschaft für Verhältnismässigkeit

Stadt Hof

Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(12. BayIfSMV)

vom 5. März 2021

Teil 6
Sonderbereiche

§ 24
Weitergehende Maskenpflicht, Alkoholverbot, Nachverfolgung von Infektionsketten

(1) Es besteht Maskenpflicht

  1. 1.auf von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten,

Wieder Kein Hinweis in der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Stadt Hof.

https://www.hof.de/hof/media/files/AV-32-12-2021_09-03-21-Allgemein_ten-03.pdf

auf die „engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten,“

wer die Seuchenzone(Rote Zone) nur vorübergehend z.Beisp. um zu den Geschäften zu kommen, braucht im Freien unter unserem Himmel keine Maske zu tragen.

Das war aber auch schon seit Dezember der Fall.

Die absolute Maskenpflicht in der „Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(8. BayIfSMV)“ war nicht verhaltnismässig..

Grundrechteverletzung

Die Auferlegung einer Maskenpflicht sogar für gesunde Menschen missachtet nicht nur die Beweislastregelungen, sondern führt im Ergebnis dazu, dass ein gesunder Mensch per se wie ein ansteckender Infektionsherd und eine Gefahr für andere behandelt wird. Sie pervertiert die Menschenwürde und die Unschuldsvermutung, denn als Ansteckungsverdächtiger und somit als Adressat von Maßnahmen kam bislang nicht jeder gesunde Mensch in Betracht, sondern nur derjenige, bei dem die Annahme, er habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil (8).

https://www.rubikon.news/artikel/der-ubergriffige-staat

Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit

Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit:
Keine Hinweise für eine Wirksamkeit
Ines Kappstein https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/a-1174-6591

Aus einer Maskenpflicht für viele Millionen Bürger in Deutschland können jeden Tag zig-millionenfache Kontaminationen resultieren, die zu einem wesentlichen Teil vermeidbar wären, weil die ohnehin schon häufigen Hand-Gesichts-Kontakte der Menschen durch die Maskenpflicht noch häufiger werden, Händewaschen unterwegs aber nur ausnahmsweise möglich ist. Dabei besteht das Risiko, dass der – schon zwangsläufig – unsachgemäße Umgang mit der Maske und die erhöhte Tendenz, sich selbst ins Gesicht zu fassen, während man die Maske trägt, tatsächlich das Risiko einer Erregerverbreitung und damit Erregerübertragung noch erhöht – ein Risiko, das man doch aber gerade durch die Maske reduzieren will.

Eine Maskenpflicht vermittelt ein falsches Sicherheitsgefühl, und ein falsches Sicherheitsgefühl ist immer ein Sicherheitsrisiko.

Kommentar des Seitenbetreibers:

Ist deshalb die Inzidenz in Hof so hoch.

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Im Namen des Wahnsinns

03. März 2021 um 12:06 Ein Artikel von: Jens Berger

Der Frühling zeigt seine ersten Knospen, die Tage werden länger und unser Land verfällt so langsam dem kollektiven Wahnsinn. Hubschrauber kontrollieren die Maskenpflicht in Parks, die Staatsmacht liefert sich hollywoodreife Verfolgungsjagden mit Jugendlichen, die es gewagt haben, ihre Freunde zu umarmen. Im Harz jagt man derweil unmaskierte Rodler, in Sachsen gilt die Maskenpflicht nun auch für Autofahrer und wer am Rheinufer Goethes Rat „Verweile doch!“ befolgt, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen.

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Einschätzung der WHO

Die WHO (World Health Organization) hatte 2019 nicht-medizinische MNS nur mit Vorbehalt zum Schutz der Allgemeinbevölkerung bei schweren Epi- und Pandemien und chirurgische Masken für symptomatische Personen bei Kontakt mit anderen Menschen empfohlen, obwohl es keine wissenschaftliche Evidenz dazu gebe, ob diese Maßnahme effektiv sei, um Erregerübertragungen zu reduzieren. Vielmehr beruhe die potenzielle Effektivität auf Plausibilität [6]. In der (zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Beitrags aktuellsten) Empfehlung vom Juni 2020 schreibt die WHO im Zusammenhang mit COVID-19 zu Masken in der Öffentlichkeit (wie bereits in der vorangegangenen Empfehlung vom April), dass es derzeit keine wissenschaftlichen Daten gebe, dass das Tragen von Masken (medizinische MNS bis hin zu sog. Community-Masken) durch (anscheinend) gesunde Personen im öffentlichen Setting vor Infektionen mit respiratorischen Viren, inkl. COVID-19, schützen könne [7].

Quelle: https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/html/10.1055/a-1174-6591

ID2020

Beim Davoser Milliardärsstelldichein 2018 hat das Weltwirtschaftsforum in Zusammenarbeit mit der US Homeland Security das Pilotprojekt „The Known Traveller Digital Identity“ vorgestellt, mit dem letzlich alle international reisenden Weltbürger genötigt werden können, Daten über sich zu sammeln und diese bei Grenzübertritten „freiwillig“ herauszugeben. Wenn das einmal etabliert ist, solle es auf alle möglichen weiteren Anwendungsgebiete ausgedehnt werden

weiterlesen :https://norberthaering.de/die-regenten-der-welt/id2020-ktdi-apple-google/

Kommunikationsstrategie

Was hat die Werbung für den Verkauf von Schinken und Eiern als gesundes Frühstück mit der Aufforderung gemein, einen Mundschutz zu tragen, „um sich und seine Mitmenschen zu schützen“? Beiden Beispielen mangelt es an Evidenz, die die jeweilige Behauptung stützt, und beide verfolgen Interessen, die jedoch nicht offengelegt werden.

An staatsanwaltschaft Hof

Meine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Hof wegen Verletzung meiner Grundrechte durch die Oberbürgermeisterin von Hof wird von dem Stv. Öberstaatsanwalt als Nötigung subsummiert. Mit Datum vom 25.12.2020 bekam ich die Antwort.

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 152 Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz

(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

Der Stv. Öberstaatsanwalt zieht die Karte § 152 Abs. 2 STPO. Er verweist mich an das Verwaltungsgericht, obwohl er wissen kann, dass es dort keinen gesetzlichen Richter gibt. Die am Verwaltungsgericht tätigen Richter urteilen „pro domo“ wenn sich Bürger gegen den Staat verteidigen müssen.

Als Begründung gibt er die angebliche Pandemie an und die Verantwortung der Stadt Hof die unter der derzeitigen Pandemie leidet. Er führt die fragwürdigen (Link–>) Inzidenzwerte an, die nach Meinung von Fachleuten keine Auskunft über das sogenannte Pandemiegeschehen geben.

Link zu meiner Anzeige gegen Frau Döhla.

Spahn – Fake News

Spahn verbreitet Fehlinformation zu Corona-Toten Irreführende Angaben auch in vielen Medien

 

Wenn allerdings ausgerechnet der Bundesgesundheitsminister Falschinformationen zu den Corona-Todeszahlen verbreitet, die dazu angetan sind, Angst und Panik zu schüren, dann ist das doch der Beachtung wert. Umso mehr, wenn mit diesen falschen, irreführenden Zahlen dann auch noch begründet wird, dass es keine Lockerungen geben dürfe.

https://reitschuster.de/post/spahn-verbreitet-fehlinformation-zu-corona-toten/